Hallo,
Herr A ist in der Türkei lebend.
Er hat früher in Deutschland gelebt und gearbeitet.
Nach einer Haftstrafe ist er in die Türkei geflüchtet, ohne die Haftstrafe abzusitzen.
Die Familie des Herr A lebt noch in Deutschland.
Die Angelegenheit ist, ca. 15 Jahre vergangen.
Gibt es die Möglichkeit Herr A nach Deutschland zu holen?
Muß er dann seine Haftstrafe noch absitzen?
Wenn ja, auch wenn er schwer krank ist?
Haftstrafen die von einem deutschen Gericht verhängt wurden verjähren nach 20 Jahren, soweit der verurteilte Angeklagte nicht habhaft gemacht werden konnte.
Es ist ein Märchen mit den 15 Jahren wegen Amnesty.
Bei Mord und Totschlag verjährt das nie, bis zum Tode.
Haftstrafen die von einem deutschen Gericht verhängt wurden
verjähren nach 20 Jahren, soweit der verurteilte Angeklagte
nicht habhaft gemacht werden konnte.
Vielleicht einfach mal nachklesen, bevor Du Dich so weit:
Es ist ein Märchen mit den 15 Jahren wegen Amnesty.