Hallo und guten Tag,
wenn man einem Verwandten ein privates Darlehen geben möchte, kann man doch -um auf der sicheren Seite zu sein- zur Konditionsabsprache den gesetzlichen Basiszins nach § 247(1) nf BGB und für eventuelle Zahlungsverzüge den § 288 (1) S.2 nf nehmen, oder ?
Hinweis: Ich sehe diesen gleitenden Basiszins so an, dass ich dem Schuldner „meinen“ Zins draufschlage, z.B 2%, so dass aktuell der Schuldner dann 2,12% Zinsen an mich zu zahlen hätte. Liege ich da richtig ?
An dieser Stelle die Frage an die Fachleute: Wie hoch könnte ich mit den v.e. Aufschlag gehen, ohne aus heutiger Sicht in die Unsittlichkeit oder gar in den Wucher zu fallen ?
Denke ich auch richtig, dass mein Schuldner im Falle eines Zahlungsrückstandes für die rückständige Summe dann plus 5%, also 7,12% zu zahlen hätte ?
Was ist dann exakt rückständige Summe ?
Angenommen an Ratenzahlung ist vereinbart 800 €.
Er zahlt aber€ 400 €.
Rechnen sich die Verzugszinsen nun auf 400 €. oder auf die 800 € ?
Ich vermute, dass nur die 400 € als Grundlage zählen, ABER wenn er nun im nächsten Monat wiederum nur 400 € zahlt, von welcher Summe berechnen sich dann die 7,12% ?
Mit Dank im Voraus und einem freundlichen Gruß, Helmut
Hallo und guten Tag,
wenn man einem Verwandten ein privates Darlehen geben möchte,
Denke ich auch richtig, dass mein Schuldner im Falle eines
Zahlungsrückstandes für die rückständige Summe dann plus 5%,
also 7,12% zu zahlen hätte ?
Was ist dann exakt rückständige Summe ?
Angenommen an Ratenzahlung ist vereinbart 800 €.
Er zahlt aber€ 400 €.
wenn er nun im nächsten Monat wiederum nur 400 € zahlt, von
welcher Summe berechnen sich dann die 7,12% ?
Mit Dank im Voraus und einem freundlichen Gruß, Helmut
Helmut,Du hast schlecht gewählt,Ich bin Schotte und wir benutzen Zinseszins.Dass du nicht leer ausgehst hierzu folgendes.Das Darlehenszins ist meines Wissens frei wählbar und da meine Bank 17,8% haben will durfte bis 20% vertretbar sein.
Da Zinseszins nach §289 verboten ist darf man Verzugs-Zinsen nach 30 Tage verlangen und zwar 8,12% weil kein Verbraucher beteiligt ist. Das nächste verstehe Ich nicht, aber ein kaufmännische freund von mir sagt dass die Verzugszinsen auf den Basissumme kalkuliert werden also auf den €800.Die rückständige Summe wäre damit €400+€64.96.Was im zweiten Monat in Verzug passiert entzieht sich meine Kenntnis,vielleicht kann sich ein Kenner der Materie dazu gesellen.Ich kann auch empfehlen http://basiszinssatz.de/ zum Nachschauen, sie haben lauter Kalkulationsmöglichkeiten für solche Sachen. Wenn Ich allerdings mit solch Schwierigkeiten rechnen müsste, würde Ich das Ganze vergessen! Grüß Ian
Hi Ian Sim,
natürlich nehme ich von einem Schotten besonders gerne Tipps an, wenn es sich um Geld handelt.
Aber Spaß beiseite, Du bist bisher der Einzige, der überhaupt geantwortet hat, und dafür möchte ich Dir herzlich danken.
Gruß Helmut
Lieber Helmut!
Leider kann ich Dir diese Frage nicht beantworten.
Frage doch einen Notar der kann die kostenlos beraten und erst wenn es zu einen Vertrag kommt wird ein relativ günstige Gebühren fällig.
Mit freundlichen Grüssen
Thomas Pollhammer