Hallo,
…mein Sohn möchte demnächst eine Immobilie erwerben
…ich bin bereit ihm ein „Verwandtendarlehen“ (ca. 200.000,-- €)zu gewähren
…muss dieses Darlehen im Grundbuch eingetragen werden?
…bzw. welche Vorteile/Nachteile ergeben sich bei Eintragung/Nichteintragung?
es werden keine Darlehen im Grundbuch eingetragen, sondern Grundschulden oder Hypotheken mit denen die Immobilie die Forderungen eines Kreditgebers absichert. D.h. angesichts der hier genannten Summe sollte notariell in entsprechender Größenordnung eine Grundschuld notariell beantragt und dann auch eingetragen werden, damit in dem Falle, dass das Darlehen notleidend wird, der Kreditgeber die Immobilie verwerten kann, um sich hieraus zu bedienen.
Aber auch aus einem anderen Grund macht es in diesem speziellen Fall Sinn, so vorzugehen. Denn ist erstmal der erste Rang belegt, sinkt das Interesse anderer Gläubiger die Immobilie als Sicherheit für andere Verbindlichkeiten zu akzeptieren. D.h. man beugt damit der Situation vor, dass die Immobilie trotz noch laufendem Darlehen anderen Gläubigern für weitere Kreditaufnahme als Sicherheit angeboten wird, und dann eine Überschuldungssituation mit Verlust der Immobilie recht schnell eintreten kann.
Hallo,
…mein Sohn möchte demnächst eine Immobilie erwerben
…ich bin bereit ihm ein „Verwandtendarlehen“ (ca. 200.000,–
€)zu gewähren
…muss dieses Darlehen im Grundbuch eingetragen werden?
Leider lässt sich diese Frage auch hier nicht erschöpfend beantworten, ohne das gesamte Umfeld zu kennen: Hast Du noch weitere Kinder? Sollen alle Kinder zu gleichen Teilen erben? Wie soll der Immobilienkauf finanziert werden? Also welche anderen Darlehen sind notwendig? Auf wen wird die Immobilie als Eigentümer eingetragen (Dein Sohn alleine oder Eheleute)? Wie hoch ist der Wert der Immobilie, Lage etc etc. Ganz lapidar kann man sagen: nein, es muss nicht eingetragen werden, aber es kann eben unter bestimmten Umständen (siehe meine Fragen) Sinn machen.
…bzw. welche Vorteile/Nachteile ergeben sich bei
Eintragung/Nichteintragung?
Nachteile sind neben den Kosten für die Eintragung die Blockierung des Rangs für andere Gläubiger. Eine Bank (zur Finanzierung des weiteren Teils des Kaufpreises - daher meine Frage) besteht unter Umständen auf einen ersten Rang im Grundbuch zur Absicherung. Du könntest also auf den zweiten Rang gehen, was Dein Risiko bei einer Verwertung natürlich erhöht (daher die Frage nach Wert und Lage des Objektes). Auch wird die Verwendung der Immobilie als Sicherheit für weitere künftige Kredite erschwert durch diese Belastung.
Vorteile: Es werden etwaige künftigen Miterben abgesichert (daher die Frage, ob Du weitere Kinder hast) und zu allererst wirst natürlich DU abgesichert (daher die Frage nach der Ehefrau als Miteigentümer). Der Nachteil, dass andere Banken diese Immobile nicht mehr als Sicherheit verwenden können, kann natürlich hier auch als Vorteil gesehen werden, wenn Du Dir den Wert der Immobilie als Sicherheit für Dein Darlehen sichern willst. Mit Deiner Grundschuld hast Du dann zumindest in Höhe Deines Grundschuldbetrages die Verwendung des Wertes der Immobilie als weitere Sicherheit blockiert