Hallo liebe Experten,
meine Gutmütigkeit wurde leider schamlos ausgenutzt, und nun werde ich „die Geister, die ich rief“ nicht wieder los. Folgendes ist passiert:
Vor ca. 15 Jahren zogen Onkel und Tante nach München. Dort bewohnten sie bis Anfang Oktober eine 1.200 Euro teure Wohnung. Während der Onkel, 70, etwa 700 Euro Rente bekommt, ging meine Tante, 62, ihrem Beruf als Parfümerie-Fachverkäuferin nach. Nach einem Streit mit ihrem Arbeitgeber hat sie fristlos gekündigt. Das Arbeitsamt verweigerte daher die Zahlung von Arbeitslosengeld bis Ende November.
Schon lange hatten Onkel und Tante den Wunsch, in Hamburg zu leben. Es gelang ihnen, zum 1.11. einen Nachmieter für die Münchner Wohnung zu finden. Mit ihren wenigen Ersparnissen zahlten sie Mitte Oktober den Möbeltransport und den Flug nach Hamburg.
Zum Aufbau neuer finanzieller Mittel vereinbarten wir, dass beide bis Mitte Februar -natürlich unentgeltlich- bei mir wohnen. Geplant war, dass sie von der Rente des Onkels im Nov., Dez. und Jan. jeweils 200 Euro zurücklegen. Auch das Arbeitslosengeld für Dez. und Jan. in Höhe von jeweils ca. 700 Euro sollte gespart werden. Somit würde im Februar ein Kapital von 2.000 Euro zur Verfügung gestanden haben. Ggf. mit kleiner Finanzspritze von mir wäre das Geld für eine neue Wohnung verfügbar gewesen (3 Mieten Kaution und erste Monatsmiete).
Leider zeigt sich, dass Onkel und Tante nicht sparen. Im Gegenteil: Weihnachten stellte sich heraus, dass sie zur Finanzierung ihres teuren Lebenswandels in der gesamten Familie betteln. Das Geld verschwenden sie u. a. für teure Kosmetik, exquisite Lebensmittel und elegant verpackte Zigaretten (1 Fläschchen Shampoo für 23 Euro, wenige Scheiben Käse für 8 Euro, 1 Pfund Kaffee für 10 Euro, 1 Schachtel Zigaretten für 7,50 Euro usw.).
Der gesundheitlich angeschlagene Onkel bemüht sich um einen Minijob, findet aber keine Beschäftigung. Die gesunde und arbeitsfähige Tante wiederum lehnt es ab, sich in Parfümerien zu bewerben, die ihrer Meinung nach „keinen Namen“ haben oder sich in weniger exponierten Stadtteilen befinden. Eine andere Tätigkeit kommt für sie schon gar nicht in Frage.
Die restliche Familie hat sich Weihnachten kollektiv von Onkel und Tante abgewandt. Auch ich werde von der Familie im Stich gelassen. Sie wünschen mir viel Vergnügen mit den „Parasiten“.
In Anbetracht dieser Umstände habe ich Onkel und Tante abermals mit Adressen von Wohnungs- und Grundsicherungsamt ausgestattet und aufgefordert, dort umgehend vorstellig zu werden.
Die Beantragung eines § 5-Scheines –andernorts auch Wohnberechtigungsschein genannt- lehnen beide ab. Sozialwohnungen seien ausschließlich für „Asoziale“! Auch würden sie niemals ein Sozialamt betreten bzw. was meine Tante betrifft eine Arbeit annehmen, die unter ihrem Niveau ist.
Da ich nicht bereit bin, diese arrogante Haltung zu unterstützen, habe ich angekündigt, dass beide am 15. Januar meine Wohnung verlassen müssen. Darauf hin wurde mir kaltschnäuzig gesagt, dass sie sich nicht auf die Straße setzen lassen und erst dann gehen würden, wenn sie es für richtig halten.
Nötigenfalls werde ich Onkel und Tante Mitte Januar wie es so schön heißt „mit Gewalt“ aus meiner Wohnung entfernen, soviel steht fest. Meine Frage ist jetzt jedoch, ob die beiden eine Art „Bleiberecht“ geltend machen können. Wichtiger Hinweis in diesem Zusammenhang: Beide sind nicht bei mir gemeldet, sondern bei einem anderen Verwandten. Für Eure Einschätzungen im Voraus vielen Dank!
Andreas