Verwandtschaft aufgenommen! Wie wiede los werden?

Hallo liebe Experten,

meine Gutmütigkeit wurde leider schamlos ausgenutzt, und nun werde ich „die Geister, die ich rief“ nicht wieder los. Folgendes ist passiert:

Vor ca. 15 Jahren zogen Onkel und Tante nach München. Dort bewohnten sie bis Anfang Oktober eine 1.200 Euro teure Wohnung. Während der Onkel, 70, etwa 700 Euro Rente bekommt, ging meine Tante, 62, ihrem Beruf als Parfümerie-Fachverkäuferin nach. Nach einem Streit mit ihrem Arbeitgeber hat sie fristlos gekündigt. Das Arbeitsamt verweigerte daher die Zahlung von Arbeitslosengeld bis Ende November.

Schon lange hatten Onkel und Tante den Wunsch, in Hamburg zu leben. Es gelang ihnen, zum 1.11. einen Nachmieter für die Münchner Wohnung zu finden. Mit ihren wenigen Ersparnissen zahlten sie Mitte Oktober den Möbeltransport und den Flug nach Hamburg.

Zum Aufbau neuer finanzieller Mittel vereinbarten wir, dass beide bis Mitte Februar -natürlich unentgeltlich- bei mir wohnen. Geplant war, dass sie von der Rente des Onkels im Nov., Dez. und Jan. jeweils 200 Euro zurücklegen. Auch das Arbeitslosengeld für Dez. und Jan. in Höhe von jeweils ca. 700 Euro sollte gespart werden. Somit würde im Februar ein Kapital von 2.000 Euro zur Verfügung gestanden haben. Ggf. mit kleiner Finanzspritze von mir wäre das Geld für eine neue Wohnung verfügbar gewesen (3 Mieten Kaution und erste Monatsmiete).

Leider zeigt sich, dass Onkel und Tante nicht sparen. Im Gegenteil: Weihnachten stellte sich heraus, dass sie zur Finanzierung ihres teuren Lebenswandels in der gesamten Familie betteln. Das Geld verschwenden sie u. a. für teure Kosmetik, exquisite Lebensmittel und elegant verpackte Zigaretten (1 Fläschchen Shampoo für 23 Euro, wenige Scheiben Käse für 8 Euro, 1 Pfund Kaffee für 10 Euro, 1 Schachtel Zigaretten für 7,50 Euro usw.).

Der gesundheitlich angeschlagene Onkel bemüht sich um einen Minijob, findet aber keine Beschäftigung. Die gesunde und arbeitsfähige Tante wiederum lehnt es ab, sich in Parfümerien zu bewerben, die ihrer Meinung nach „keinen Namen“ haben oder sich in weniger exponierten Stadtteilen befinden. Eine andere Tätigkeit kommt für sie schon gar nicht in Frage.

Die restliche Familie hat sich Weihnachten kollektiv von Onkel und Tante abgewandt. Auch ich werde von der Familie im Stich gelassen. Sie wünschen mir viel Vergnügen mit den „Parasiten“.

In Anbetracht dieser Umstände habe ich Onkel und Tante abermals mit Adressen von Wohnungs- und Grundsicherungsamt ausgestattet und aufgefordert, dort umgehend vorstellig zu werden.

Die Beantragung eines § 5-Scheines –andernorts auch Wohnberechtigungsschein genannt- lehnen beide ab. Sozialwohnungen seien ausschließlich für „Asoziale“! Auch würden sie niemals ein Sozialamt betreten bzw. was meine Tante betrifft eine Arbeit annehmen, die unter ihrem Niveau ist.

Da ich nicht bereit bin, diese arrogante Haltung zu unterstützen, habe ich angekündigt, dass beide am 15. Januar meine Wohnung verlassen müssen. Darauf hin wurde mir kaltschnäuzig gesagt, dass sie sich nicht auf die Straße setzen lassen und erst dann gehen würden, wenn sie es für richtig halten.

Nötigenfalls werde ich Onkel und Tante Mitte Januar wie es so schön heißt „mit Gewalt“ aus meiner Wohnung entfernen, soviel steht fest. Meine Frage ist jetzt jedoch, ob die beiden eine Art „Bleiberecht“ geltend machen können. Wichtiger Hinweis in diesem Zusammenhang: Beide sind nicht bei mir gemeldet, sondern bei einem anderen Verwandten. Für Eure Einschätzungen im Voraus vielen Dank!

Andreas

Hallo Andreas,
ich hoffe, du hast das Problem nicht so lang, wie du deine Texte schreibst. Im letzten Absatz kam endlich die Frage. Nur dann schlägt die FAQ:1129 zu.
Ich empfehle dir, die Frage im Brett allg. Rechtsfragen zu stellen. Drei Sätze sollten genügen.
Grüße
Ulf

[MOD] wo du Recht hast, hast du Recht aber….
Hi,

du hast absolut Recht mit der FAQ 1129 aber wer sich so viel Mühe gibt eine Frage ausführlich, verständlich und freundlich zu stellen bekommt vielleicht auch in diesem Brett noch ein zwei Tipps die Nichts mit der Rechtslage zu tun hat. Ich kann mir gut vorstellen, dass es auch noch andere Möglichkeiten geben müsste ausser die lieben Verwandten aus der Wohnung zu klagen :wink:))

Viele Grüße
MeToo

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Hallo Andreas,

ich würde sagen, vom rechtlichen her haben sie keine Möglichkeit zu bleiben, schon allein deshalb weil sie doch bei einem anderen Verwandten gemeldet sind. Du kannst sie ohne Weiteres vor die Tür packen. Was natürlich nicht immer so einfach ist. Sonst hättest du deine Frage sicher im Rechtsbrett gestellt wenn es nur darum ginge was sie in der Hand haben könnten.

Es ist eine schwierige Situation in der ich auch mal war, mit meinem Exfreund, und ich kann es dir deshalb gut nachfühlen. Ich würde dir raten ganz klar bei dir und deinem Standpunkt zu bleiben, ihnen deutlich zu sagen dass du dabei bleibst dass sie zum genannten Termin ausziehen.

Du bist gerne bereit ihnen zu helfen, das kannst du ihnen klar machen, aber sie müssen definitiv gehen, du lässt dich auf keine Sperenzchen mit ihnen ein. Wenn sie spüren dass du da ganz klar bist und bleibst und dich nicht erweichen lässt, dich nicht vertrösten lässt und immer wieder neuen Aufschub gewährst, werden sie gehen.

Und sollten sie tatsächlich so dreist und unverschämt sein und nicht von selbst packen, dann einfach die Sachen vor die Tür stellen und eindeutig auch die Rechtslage klar machen. So einfach ist das.

Sie sind nicht gemeldet also müssen sie gehen, fertig aus. Also bei mir hat es so geklappt. Mein Ex hatte auf einmal schneller eine Wohnung als ich schauen konnte, als ich ganz klar eine Frist gesetzt hatte. OBWOHL er noch bei mir gemeldet war. Es kommt sehr auf dein Auftreten ihnen gegenüber an!

Viel Glück,
Blümchen

Hallo, MeToo,

…bekommt vielleicht auch in diesem Brett noch ein
zwei Tipps die Nichts mit der Rechtslage zu tun hat. Ich kann
mir gut vorstellen, dass es auch noch andere Möglichkeiten
geben müsste …

Oh ja, diese Möglichkeiten gibt es, aber die entsprechenden Tipps wären vielleicht strafbar?
:frowning:

Nachdenklichen Gruß

Günter

„Ask your local weapon-trader for the Superperforator …“ :wink:

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Hallo Andreas,

also ich finde das ganz schön mutig.

Die „Parasiten“ werden dich sicher wo es nur geht schlecht machen.
Das erfordert großes Durchhaltevermögen!! Ich hoffe du schaffst das :smile:

Bleiben können die Beiden nur so lange wie du es möchtest. Da sie nicht bei dir gemeldet sind. Sie sind sozusagen nur Besucher und wenn es ein Bekannter wäre, würdest du dein auch einfach irgendwann raus schmeißen.

Ich würde ihnen aber nochmals in aller Form um mit großem Nachdruck klar machen, dass du es absolut ernst meinst und auch nicht verhandeln wirst.

Alles Gute,

Gruß Lulea

Strafbar ist es nicht, ihnen das Leben in deinen vier Wänden son unbequem wie möglich zu machen.
Zu etwaigen moralischen Bedenken kann ich nur sagen: Ich kann sie nachvollziehen, sie sind aber hier fehl am Platz. Diese „Kreaturen“ haben ja schliesslich auch keinerlei Anstand.
An dieser Stelle solltest du einfach mal dich selbst und dein Heim schützen. Wären es Kakerlaken (sind auch unangenehm, hartnäckig, für Absprachen unzugänglich und äußerst lästig) würdest du auch alle Register ziehen, nur das dir eben im Notfall nicht der Kammerjäger, sondern die Herren in grün helfen können.
Zur Sicherheit würde ich dennoch mit einem Anwalt sprechen. Kostet 10,-€ so ein Beratungsgespräch und du bist auf der 100% sicheren Seite.

ich würde sagen, vom rechtlichen her haben sie keine
Möglichkeit zu bleiben, schon allein deshalb weil sie doch bei
einem anderen Verwandten gemeldet sind.

Hallo,
solcher Unsinn kommt heraus, wenn sich hier jemand mit Rechtsberatung versucht. Anmelden kann man sich meist beliebig. Viele Meldeämter fordern keinen Nachweis. Mit deiner Logik braucht es keinen Mietvertrag mehr. Man geht zum Amt und meldet sich irgendwo an. Seit einiger Zeit erfolgt dadurch auch automatisch die Abmeldung am alten Wohnsitz.
Grüße
Ulf

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Wenn die lieben Verwandten mal zu zweit im Ausgang sind, wechsle die Tuerschloesser. Habe ich zwei mal hintereinander tun muessen, da war ich „Belaestigungsfrei“. Allerdings war dies in den Niederlanden. Wie die Rechtslage in Deutschland ist?

Gruss: Ge-es