hallo,
wißt ihr was zu folgendem verwandschaftsgrad:
jemand ist geschieden. der geschiedene partner ist verstorben.
ist der überlebende ehepartner noch verwandt mit der noch lebenden schwester des verstorbenen ehepartners und (besonders wichtig) besteht noch eine verwandtschaft mit ihrem ehemann-also dem früheren schwippschwager?
§ 1590(2) BGB: „Die Schwägerschaft dauert fort, auch wenn die Ehe, durch die sie begründet wurde, aufgelöst ist.“
§ 1589(1) BGB Verwandtschaft:" Personen, deren eine von der anderen abstammt, sind in gerader Linie verwandt. Personen, die nicht in gerader Linie verwandt sind, aber von derselben dritten Person abstammen, sind in der Seitenlinie verwandt. Der Grad der Verwandtschaft bestimmt sich nach der Zahl der sie vermittelnden Geburten."
Auflösung: Man ist mit einem Schwager nicht durch die Schwägerschaft verwandt, sondern…nur verschwägert.