Verwandtschaften

Sind geschiedene Partner weiterhin Verwandte?

sind nicht verwandt. Und deshalb sind es auch geschiedene Partner nicht.

Magst du mal erzählen, worum es eigentlich geht? Ich habe den Verdacht, dass der Begriff „verwandt“ eigentlich am Thema vorbei geht.

Hi

wenn sie vor der Eheschließung nicht verwandt waren, sind sie es während und nach der Ehe auch nicht.

Warum sollten sie es dann plötzlich danach sein?

Gruß h.

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die Frage kam auf beim Anlage eines Stammbaumes.
Ich war der Meinung durch die Heirat ist man in einem Verwandschaftverhältnis - dem ist also nicht so!
Nur bei Mutter bzw. Vater zu den Kinder besteht die Verwandschaft - richtig?
Sind die Geschwister der geschiedenen Partner zu den Kindern (also Onkel u. Tante) weiterhin Verwandte?
Die Frage hat keinerlei rechl. Hintergründe - war nur Tischgespräch beim „Vetterntreffen“ und Aufstellung des Stammbaumes.
Sorry, eigentlich belanglose Frage - bitte aber trotzdem um Aufklärung. Danke!!!

Wenn sie es während der Ehe waren (was impliziert: auch schon davor) dann natürlich ja. Anders als Ehen können Verwandtschaften nicht geschieden werden. So wünschenswert das in manchen Fällen wäre …

Vielleicht schreibst Du einfach mal, worum es Dir eigentlich geht. Zeugnisverweigerungsrecht?

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… mal es dir auf :wink: dann wird es ggf. klarer …

Wenn da irgendwo das Blut gemeinsamer vorheriger Generationen mit drin ist, sind und bleiben sie verwandt - wenn ein Kind adoptiert wurde, wird es leiblichen Kindern gleichgestellt (also auch verwandt)

Angeheiratete Gesippschaft ist dagegen ist verschwägert (nicht verwandt) - die Schwägerschaft endet ebenfalls nicht durch Scheidung

ach ja und die Partner selber sind weder verwandt noch verschwägert

Meine erste Antwort hat sich mit Deinem 2. Posting überschnitten. Das deutsche Recht kennt Verwandtschaft in gerader Linie und Verwandtschaft in Seitenlinie. In § 1589 BGB heisst es:

Personen, deren eine von der anderen abstammt, sind in gerader Linie verwandt. Personen, die nicht in gerader Linie verwandt sind, aber von derselben dritten Person abstammen, sind in der Seitenlinie verwandt. Der Grad der Verwandtschaft bestimmt sich nach der Zahl der sie vermittelnden Geburten.

Also sind Eltern und Kinder, Großeltern und Enkel, Urgroßeltern und Urenkel usw. usf. in gerader Linie verwandt (hier im 1., 2. und 3. Grad). Geschwister sind in Seitenlinie verwandt, im 1. Grad. Die Kinder der Geschwister wiederum sind miteinander in Seitenlinie im 2. Grad verwandt (Cousins und Cousinen).

Nun können Verwandte durchaus auch miteinander verheiratet sein. In Deutschland ist das legal, wenn sie nicht in direkter Linie verwandt sind (also die eine Person von der anderen abstammt) und wenn sie nicht im 1. Grad in Seitenlinie verwandt sind (also keine Geschwister sind). Trotzdem sind Ehe und Verwandtschaft zwei verschiedene Paar Schuhe.

Dann gibt es noch die Schwägerschaft, die zwischen einer Person und den Verwandten des Ehepartners / der Ehepartnerin besteht. Rechtlich besteht die Verschwägerung auch nach Auflösung der Ehe fort. Sagt jedenfalls § 1590 BGB:

Die Verwandten eines Ehegatten sind mit dem anderen Ehegatten verschwägert. Die Linie und der Grad der Schwägerschaft bestimmen sich nach der Linie und dem Grade der sie vermittelnden Verwandtschaft.

Die Schwägerschaft dauert fort, auch wenn die Ehe, durch die sie begründet wurde, aufgelöst ist.

Gruß,
Ralf

Wirklich? - Also, wenn meine Schwester sich scheiden lässt, ist ihr Ex-Mann immer noch mein Schwager?

Ach so, wurde hier ja schon beantwortet.

Irgendwie komisch, finde ich.

Wie geschrieben: Tischgespräch bei der Aufstellung des Stammbaum!
(nach dem Motto wer weiss es richtig)
Keinerlei rechtliche Hintergründe bei diese Frage! Nur privates Interesse.
Die Personen waren vor ihrer Heirat nicht verwandt.

Hexerl hat alles erklärt! D A N K E!

VORGANG FÜR MICH ERLEDIGT!!!

Korrektur: in der Seitenlinie gibt es keinen 1. Grad der Verwandtschaft, Geschwister sind im 2. Grad miteinander verwandt, Tanten / Onkel und Nichten / Neffen im 3. Grad, Cousins und Cousinen im 4. Grad … https://de.wikipedia.org/wiki/Verwandtschaftsbeziehung#/media/Datei:Verwandtschaftstafel_einfach.svg

Nein. Sie können sowohl verwandt miteinander sein (etwa Cousin und Cousine oder noch entferntere Verwandtschaft über Seitenlinie) als auch miteinander verschwägert - wenn die Ehepartner eines Geschwisterpaares ebenfalls Geschwister sind.

Speziell Verwandtenehe ist zwar in Deutschland eher selten - aber Deutschland ist nicht unbedingt das Maß der Dinge: https://de.wikipedia.org/wiki/Verwandtenheirat#/media/Datei:Global_prevalence_of_consanguinity.svg

Stimmt können sie. Dann sind sie aber auch vorher schon und nachher noch verwandt/verschwägert

Den Status „verwandt“ oder „verschwägert“ bekommen sie nicht durch die Ehe

Da trägt man normalerweise auch Ehen ein. Alte und neue.

Aber natürlich ist das dem Ersteller komplett selbst überlassen. Er darf auch ganze Zweige weglassen, wenn ihm deren Gesichter nicht gefallen. Und er darf sogar Personen erfinden, die es nie gab. Verwandtschaft mit dem Kaiser von China? Kein Problem!

Rechtliche Bewandtnis hat es eh’ keine, also gelten da auch keine gesetzlichen Bestimmungen.

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