Verwarngeld oder Bußgeldbescheid gültig?

Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,

meine Frau erhielt ein Verwarngeld (5€) wegen abgelaufener Parkuhr.
Wir hatten leider den Bescheid verlegt, nach ca. 3 wochen kam er mir
in die Hände. Ich habe daraufhin sofort online überwiesen.
Am selben Tag verfasste die Politesse aber den Bußgeldbescheid (
jetzt
29€) der mir 2 Tage später zuging.
Gilt dieser Bußgeldbescheid nun, oder hat er sich durch meine
Überweisung VOR Zugang dieses Bescheides erledigt?
Meines Rechtsempfindens nach sollte es doch bei den 5 Euro bleiben,
habe
zwar nicht innerhalb der Frist von einer Woche überwiesen, aber vor
Zugang des Bußgedbescheides.

Wäre nett wenn ich eine baldige Auskunft erhalte, Danke!

MfG
Eugen Marquardt

Lieber Eugen Marquardt,

meine Frau erhielt ein Verwarngeld (5€) wegen abgelaufener
Parkuhr.

Das kommt vor.

Wir hatten leider den Bescheid verlegt, nach ca. 3 wochen kam
er mir in die Hände.

Komm auch vor und ist schlecht.

Ich habe daraufhin sofort online überwiesen.
Am selben Tag verfasste die Politesse aber den Bußgeldbescheid

Nein, das macht jemand anderes.

jetzt:29€) der mir 2 Tage später zuging.

Richtig, das erste Knöllchen war nur ein freundliches Angebot.

Gilt dieser Bußgeldbescheid nun,

Ja

oder hat er sich durch meine
Überweisung VOR Zugang dieses Bescheides erledigt?

Nein

Meines Rechtsempfindens nach sollte es doch bei den 5 Euro
bleiben,

Eigenes Rechtsempfinden schnell überprüfen

habe zwar nicht innerhalb der Frist von einer Woche überwiesen,
aber vor Zugang des Bußgedbescheides.

Das „Aber“ ist hier einfach falsch. Es war eine Woche Zeit, um Geld zu sparen. Der Bußgeldbescheid hätte ja auch nach 8 oder 10 Tagen kommen können. Fragen kann man zwar mal, vielleicht nett selbst vorbeigehen auf dem AföO, aber wenn die nicht wollen oder können (weil EDV), dann hilft nur zahlen. Sonst wird’s noch teurer.

Wäre nett wenn ich eine baldige Auskunft erhalte, Danke!

Gern

Grüßerle
Richard