Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,
meine Frau erhielt ein Verwarngeld (5€) wegen abgelaufener Parkuhr.
Wir hatten leider den Bescheid verlegt, nach ca. 3 wochen kam er mir
in die Hände. Ich habe daraufhin sofort online überwiesen.
Am selben Tag verfasste die Politesse aber den Bußgeldbescheid (
jetzt
29€) der mir 2 Tage später zuging.
Gilt dieser Bußgeldbescheid nun, oder hat er sich durch meine
Überweisung VOR Zugang dieses Bescheides erledigt?
Meines Rechtsempfindens nach sollte es doch bei den 5 Euro bleiben,
habe
zwar nicht innerhalb der Frist von einer Woche überwiesen, aber vor
Zugang des Bußgedbescheides.
Wäre nett wenn ich eine baldige Auskunft erhalte, Danke!
MfG
Eugen Marquardt