Verwarngeld - weder Halter noch Führer

Verwarngeld - weder Halter noch Führer

Hallo an alle! Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen bei einer rein hypothetischen Frage?!

Angenommen folgender Sachverhalt passiert: Die Bußgeldstelle legt jmd. zur Last vor knapp 2,5 Monaten eine OWi nach § 24 StVG begangen zu haben - geschlossene Ortschaft, 18 km/h zu schnell - und bietet ein Verwarngeld in Höhe von 35 Euro an. Beweisfoto lag bei, keine Zeugen. Dieser jmd. ist aber weder gefahren, noch Halter des Fahrzeuges. Gefahren ist zum Beispiel der/die Lebensgefährte/in des Fahrzeughalters (=Schwester/Bruder des Betroffenen).

(1) Wie kommt die Bußgeldstelle darauf, den - offensichtlich falsch - betroffenen jmd. anzuschreiben bzw. was gibt ihr das Recht dazu?!!
(1.1) Ein mgl. Erklärung wäre z.B., dass der verwandte Halter den nun Betroffenen als Führer ausgab.

(2) Wie verhält sich dieser jmd. nun gegenüber der Bußgeldstelle?
(2.1) Im Schreiben (Verwarnung/ Anhörung) wird verlangt: Angaben zur Person zu machen. Im Sinne der Mitwirkungspflicht wird er/sie wohl seine/ihre persl. Angaben machen (Name etc.) - muss nun, rein rechtlich gesehen, der richtige Halter (der Bruder/die Schwester) angegeben werden und vielmehr noch der eigentliche Fahrer?

(3) Wie entlastet sich der Betroffene, wenn er nicht mehr weiß, was er an dem Tag (z.B. Samstag) gemacht hat, Auto gefahren ist er definitiv nicht!!

Vielen Dank für Antworten!!

Howdy,

gefahren, noch Halter des Fahrzeuges. Gefahren ist zum
Beispiel der/die Lebensgefährte/in des Fahrzeughalters
(=Schwester/Bruder des Betroffenen).

nun ja, in der Regel liegt einem derartigen Schreiben auch immer ein eingescanntes Foto bei, auf dem man den Fahrer ebenfalls in der Regel sehr gut erkennen kann.

(2) Wie verhält sich dieser jmd. nun gegenüber der
Bußgeldstelle?

Die Bussgeldstellen haben in der Regel eine Telefonnummer. Vielleicht kann man dort den Sachbearbeiter erreichen … Wenn man sich 100% sicher ist, nicht auf dem Fahrersitz gesessen zu haben, sollte sich das einfach klären lassen. Hier in FFM sind die sogar so nett, dass sie einem quasi den Gesamtvorgang als Kopie zur Verfügung stellen (also Tatortbeschreibung, Fotos, Statement vom aufnehmendem POK, etc, etc).

Anderenfalls: Für die 35 Euro würde ich keinen Rechsstreit anfangen. Und wenn das Foto auch nur annäherungsweise so aussieht wie derjenige, der angeschrieben wurde, dann erst recht nicht.

Gruss
norsemanna