Verwarngeld - weder Halter noch Führer
Hallo an alle! Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen bei einer rein hypothetischen Frage?!
Angenommen folgender Sachverhalt passiert: Die Bußgeldstelle legt jmd. zur Last vor knapp 2,5 Monaten eine OWi nach § 24 StVG begangen zu haben - geschlossene Ortschaft, 18 km/h zu schnell - und bietet ein Verwarngeld in Höhe von 35 Euro an. Beweisfoto lag bei, keine Zeugen. Dieser jmd. ist aber weder gefahren, noch Halter des Fahrzeuges. Gefahren ist zum Beispiel der/die Lebensgefährte/in des Fahrzeughalters (=Schwester/Bruder des Betroffenen).
(1) Wie kommt die Bußgeldstelle darauf, den - offensichtlich falsch - betroffenen jmd. anzuschreiben bzw. was gibt ihr das Recht dazu?!!
(1.1) Ein mgl. Erklärung wäre z.B., dass der verwandte Halter den nun Betroffenen als Führer ausgab.
(2) Wie verhält sich dieser jmd. nun gegenüber der Bußgeldstelle?
(2.1) Im Schreiben (Verwarnung/ Anhörung) wird verlangt: Angaben zur Person zu machen. Im Sinne der Mitwirkungspflicht wird er/sie wohl seine/ihre persl. Angaben machen (Name etc.) - muss nun, rein rechtlich gesehen, der richtige Halter (der Bruder/die Schwester) angegeben werden und vielmehr noch der eigentliche Fahrer?
(3) Wie entlastet sich der Betroffene, wenn er nicht mehr weiß, was er an dem Tag (z.B. Samstag) gemacht hat, Auto gefahren ist er definitiv nicht!!
Vielen Dank für Antworten!!