Verwarngeld wegen parken auf privat Parkplatz

Habe in der Tiefgarage für 10min auf Ein Parkplatz geparkt, was für ein anderes Geschäft vorgesehen war. Als ich wiedergekommen bin, lag ein Brief auf der Windschutzscheibe mit den Text, dass das ein Privatparkplatz ist und hier die Straßenverkehrsordnung gilt. Wegen widerrechtlich abstellen soll ich jetzt 20€ Verwarngeld zahlen.
Sollte ich nicht zahlen werden weitere rechtliche Schritte eingeleitet.
Habe aber weder ein Schild mit privat oder ein Hinweis gelesen, das hier die StVO gilt.
Mir ist auch schleierhaft wie in so kurzer Zeit ein Brief ans Auto gekommen ist ( keine 10 min).
Muss ich sowas zahlen ?
Verwarngeld von privat Person ?

[quote=„Labello, post:1, topic:9521388“]
das hier die StVO gilt.[/quote]

Die erstmal nichts mit Privateigentum zu tun hat.

–Verwarngeld von privat Person ?

So heißt das bestimmt nicht in dem Brief.

Weil es offenbar eine Person gibt die das Gelände oder die Garage überwacht.
Supermärkte haben auch so etwas. Das ist auch kein Verwarngeld was vom Ordnungsamt oder über die Polizei kommt.
Das ist eine Art Vertragsstrafe wegen unberechtigtem Parken. Wichtig ist aber dass ausgeschildert ist was dort für eine Parkregelung gelten soll. Kann sein man darf da mit Parkscheibe z.B. 1 Std. parken. An Einfahrt und mehrfach auf dem Gelände muss es gut sichtbare Schilder mit den Regeln geben.
Solche Flächen von Geschäftshäusern oder Supermärkten sind von Fremdfirmen überwacht, die im Auftrag der Eigentümer die Verstöße gegen die Parkordnung ahnden können. Da ist dann auch Personal vor Ort und deshalb kann man auch nach 10 Minuten schon einen Zettel an der Scheibe vorfinden ! Das heißt sicher nicht Verwarngeld, es ist eher eine Vertragsstrafe.

Zeige doch mal das Schreiben oder nenne den genauen Wortlaut.

MfG
duck313

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Wenn erkennbar war, dass der Parkplatz nicht für dich vorgesehen war („Kundenparkplatz Schrödinger Katzen“), dann muss das reichen um zu erkennen, dass du da eine Besitzstörung ausübst.
Eine Vertragsstrafe kann nur fällig werden, wenn du Gelegenheit hattest, diesen Vertrag zu sehen.
Ein Verwarngeld kann nur von Behörden angeboten werden.

Der Geltungsbereich von Bundesgesetzen wird niemals durch private Schilder definiert.

Wenn das so wie du schreibst formuliert ist, dann versucht gerade ein Dummer einen Dummen zu finden.

Vorsicht, gegen Besitzstörungen kann anwaltlich mit Abmahnungen vorgehen. Das wird deutlich teurer.

Ohne den Wortlaut des Schreibens zu kennen, möchte ich nicht noch mehr raten.

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Das ist der Brief. Und nein es stand weder mit Parkscheibe noch hier gelten die StVO oder sonst was. Ist eine Tiefgarage die von verschiedenen Geschäften für Kunden benutzt wird. Jeder hat 3-4 Parkplätze, auch private sind da, mit Hinweis und Kennzeichen. Ich musste zum Tierarzt und hab dort geparkt weil ich auf dem Stellplatz vom Tierarzt voll war und ich die hintere Tür wegen den Katzenbox nicht aufbekommen habe. Katzen abgegeben und sofort zurück. Keine 10min.

Moderator X_Strom: Bild editiert, IBAN und Name geschwärzt

Hallo,
sieht mir sehr nach einem Fake aus. Nimm doch einfach diesen Brief und geh damit zur nächsten Polizeistelle. Die haben dort einen 24 Stunden Service und können dir sicherlich weiterhelfen.
Gruß

Doch so steht es dort.

Bevor er sich bei der Polizei blamiert, wäre es vielleicht einfacher, zu prüfen, ob die IBAN zum First-Reisebüro gehört. Denn der Parkplatz gehörte wohl offensichtlich dem Reisebüro, sonst wäre der UP (hoffentlich!) bereits darüber gestolpert.

Habe ja nicht bestritten dass ich dort geparkt habe. Da stand ein Schild mit Reisebüro. Mehr aber nicht. In der ganzen Tiefgarage kein Hinweis auf StVO oder privat und Rechtswidrig wird abgeschleppt oder sowas.

Moderator X_Strom: Bild entfernt, da dadurch Reisbüro identifizierbar wäre.

Hinweis: Es ist gar nicht notwendig, „fehlende Hinweise“ zu belegen. Die Parkplätze sind eindeutig markiert und jedem muss klar sein, dass ein laminierter Zettel „Müllers Reisen“ am Parkplatz bedeutet, dass der Parkplatz im Privatbesitz ist.

Das war auch an @Paelzer gerichtet, der gleich nach Fake gerufen hat.

Damit war es zumindest erkennbar, dass der Parkplatz zum Reisebüro gehört.

Wie es rein rechtlich aussieht, weiß ich nicht, da meldet sich bestimmt noch jemand. Du hast leider nur die Einfahrt fotografiert, und darüber steht auch Parkplatz TIerarzt, aber da offensichtlich auch andere Parkplätze dort zu finden sind, wären Fotos von innen vielleicht hilfreich. Hast du auch dort Fotos gemacht?

(


Bei AXA steht Parkplatz nur für Kunden.

Leider sind die Fotos nicht wirklich zu gebrauchen, die Schilder spiegeln zum Teil, sind zu schräg von der Seite aufgenommen worden und nicht wirklich zu erkennen. Außer dem Logo von Axa und von TUI, neben dem noch First Reisebüro lesen kann, und dass beim ersten spiegelnden Schild scheinbar etwas mit Dr. steht (vermutlich der Tierarzt) …

Sorry, aber das ist jetzt Korinthenkackerei. Wie gesagt, dadurch, dass so etwas wie der Firmenname dran stand, ist der Parkplatz als der Firma zugehörig erkennbar.

Ich würde die 20 Euro tatsächlich zahlen (andere nehmen auch 30-35) und zusehen, dass ich nächstes Mal nicht mehr dort parke, auch nicht für 2 Minuten.

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Also dieser Schmierzettel ist ja wirklich putzig.

Leider werde ich das nachher aus Gründen des Datenschutzes löschen müssen, weil durch die Angaben das Reisebüro F in der Pi*** Straße in Br*** eindeutig identifizierbar ist und auch die IBAN nicht ins Internet gehört.

„Verwarngeld“ ist ein fehlerhafter Begriff, der gelegentlich synonym zu „Verwarnungsgeld“ verwendet wird. Verwarn(ungs)gelder können ausschließlich durch Verwaltungsbehörden erhoben werden.

Was fällt auf?
Auf jeder Verkehrsfläche, die öffentlich benuztbar ist, gilt die StVO. Wäre der Parkplatz nur einem definierten und beschränkten Personenkreis zugänglich (etwa Mitarbeitern hinter einer Schranke, die sich nur nach Stecken eines Ausweises öffnet), dann gilt die StVO nicht. Dabei ist das Benennen der StVO vollkommener Unsinn, denn aufgrund der StVO ergeben sich keinerlei Rechte oder Pflichten, die im Falle des unberechtigten Benutzens eines Privatparkplatzes hier anzuwenden wären. Was soll also der Pseudo-Quatsch mit der StVO? Ich nenne das mal „Säbelrasseln“ und gerade in Verwendung des Begriffs „Verwarngeld“ bewegt sich der Herr hier recht nahe am Tatbestand einer Amtsanmaßung. Er verhängt ein Verwarngeld - das ist eine Handlung, die nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf.

Es ist rechtsfehlerhaft, dass sich aufgrund der StVO ein Zahlungsanspruch gegen dich ergeben kann.

Die IBAN ist korrekt aufgebaut (Prüfziffern korrekt, BLZ existiert), das heißt aber nicht, dass sie auch existiert.

Was wäre richtig?

Zwei Wege.

  1. Man hätte Vertragsbedingungen aushängen müssen, aus denen hervorgeht, dass es sich um einen für Kunden des Reisebüros kostenlosen Parkplatz handelt und dass im Falle der unberechtigten Nutzung eine Vertragsstrrafe in Höhe von 15€ fällig wird.

  2. Oder man geht den Weg über eine Abmahnung, bei dem einem ein Anwalt nach Halterfeststellung schreibt, dass man dort nicht hätte parken dürfen und dass man eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben habe, mit der man bestätigt, zukünftig dort nicht mehr zu parken. Das kostet Hunderte Euro.

Was würde ich machen?

Einen netten Brief schreiben.

Sehr geehrtes Reisebüro,

an meinem Fahrzeug befand sich ein Schreiben, dass ich als Kopie beifgefügt habe. Aufgrund der Schreibfehler und der Tatsache, dass dort ein „Verwarngeld“ eingefordert wird, welches in Deutschland ausschließlich durch Verwaltungsbehörden verhängt werden kann, vermute ich eine Fälschung. Weder aus der StVO noch aus dem OWiG ergeben sich Zahlungsansprüche von Firmen oder Privatpersonen.

Selbstverständlich bin ich bereit, für Fehler einzustehen und die 15€ zu bezahlen, sofern Sie
einen Zahlungsanspruch mir gegenüber begründen und eine ordentliche Rechnung ausstellen.

Sollte sich allerdings herausstellen, dass dieses Schreiben gar nicht von Ihnen stammt, so sollten Sie dringend gegen den Verfasser rechtliche Schritte einleiten, da so etwas sehr rufschädigend ist und wegen der „Belegung mit einem Verwarngeld“ - welches nur durch Verwaltunsgbehörden zulässig ist - auch gegebenenfalls den Straftatbestand einer Amtsanmaßung darstellen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Nina Parkefalsch

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Ich habe vergessen, zwei weitere Wege aufzuzeigen:

  1. Einfach zahlen. 15€ sind im Vergleich zu sonst üblichen Vertragsstrafen oder Abmahnkosten ein Witz.
  2. Das Reisebüro persönlich aufsuchen und fragen, ob das deren Ernst ist. Wenn ja, dann zahlen und eine Quittung mit ausgewiesener Umsatzsteuer verlangen.
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Das ist wahrscheinlich die allerbeste Lösung.

Eine aufrichtige Entschuldigung und eine Schachtel Waszunaschen hat schon manchen Gram aus der Welt geräumt.

Und noch nach einem Katalog für eine teure Reise fragen:
Meiers Weltreisen oder Kreuzfahrt mit Cunard oder sowas…

Das muss dann nun auch wieder nicht sein.

Flache Bälle, kurze Wege.

Könnte das nicht sogar Nötigung sein?

Gruß T

Vielen Dank für eure Hilfe und Antwort, besonders @X_Strom !
Ich werde es so machen wie oben beschrieben und heute mal ein Brief schreiben, entweder das Reisebüro stellt mir eine ordentliche Rechnung aus oder die Sache wird wegen Mängel im schreiben nicht weiter verfolgt.
Was ich mich frage ist, reicht überhaupt ein Name auf dem Parkplatz aus, damit es privat ist, wenn die Tiefgarage frei zugänglich ist?
Ja, die Parkplatz sind für Kunden des Geschäftes, aber genau so gut könnte ich dann jeden der vor meiner Garage parken tut (mit Kennzeichen und privat hinweisen) und dann von jeden ebenfalls Geld kassieren. Jetzt rein gedanklich.

Gibt es denn einen Hinweis darauf, dass Land oder Bund die Tiefgarage gebaut haben, dass sie also Gesellschaftseigentum ist? Nach meiner Erfahrung sind nur die wenigsten Parkhäuser öffentlicher Besitz, den Nutzer ungeregelt benutzen können. Die meisten Parkhäuser und Tiefgaragen befinden sich doch wahrscheinlich im Privatbesitz. Dem entsprechend befinden sich auch die einzelnen Plätze im Besitz einzelner Firmen oder Personen. Wenn man solche Hinweise sieht, selbst nur handbeschriebene Blätter, sollte man davon ausgehen, dass der Besitz ausführlich genug angezeigt wurde.

Versuchen kannst Du es natürlich. Je nachdem, wie streitsüchtig der Falschparker ist, kann das aber dauern, bis man ein wenig Geld bekommt.