Verwarngelder vor Ort zahlen - Pflicht?

Hallo!

Muss bei nem durch die Landespolizei (hier: Verkehrsüberwachung) festgestellten Verstoss im Strassenverkehr (welcher genau, is hoffentlich irrelevant) das Verwarngeld direkt vor Ort in bar beglichen werden, oder kann der sündige Verkehrsteilnehmer immer einen Überweisungsträger verlangen? Wenn die sofortige Zahlung Pflicht ist, was macht der Sünder, wenn er nix Bares am Mann hat u auch kurzfristig (also in den näcshten Minuten/Stunden)nich an solches rankommt (keine ec-Karte dabei, total abgebrannt, etc pp)?

Es geht in diesem Fall um einen deutschen Verkehrssünder in Deutschland, wo auch der mit nem Verwarngeld (also max 35€?) belegte Verstoss begangen wurde.

Gruss

Mutschy

Hallo Mutschy,

nach meinem Kenntnisstand muss er das nicht vor Ort zahlen.
Die Kollegen im Kostüm sind verpflichtet einen Überweisungsträger auszustellen.
Aaaaber, nachdem das viele Verkehrsteilnehmer tun und getan haben, gibt es eine Änderung in der Richtung, dass wenn der VT darauf besteht einen ÜT ausgehändigt zu bekommen, eine Verwaltungsgebühr zusätzlich fällig wird/werden kann.

Inwieweit das nun im Ermessen der Beamten liegt vermag ich so nicht zu sagen.
Ich denke es kömmt immer drauf an wer sich wie verhält :smile: .
Ich musste noch nie zusätzlich löhnen wenn ich überweisen wollte.
Einer hat sogar mal, nachdem er mich gestoppt hatte und wir uns freundlich unterhielten, nachgefragt wieviel Geld ich denn bei hätte, weil ich sagte es reicht nicht fürs Verwarngeld. ICh hab meine Brieftasche ausgekippt und wir haben Kleingeld bischen über 15,00 Euro gefunden.
Er sagte ok ich nehm das jetzt mal und in Zukunft …
Gruß Rumburak

Hi,

er muss sich mit der Verwarnung einverstanden sein, und dann kann er überweisen.

Da Polizei Ländersache ist, gibt es unterschiedliche Regeln. In einigen Ländern gibt es keine Barzahlung mehr. Nur noch EC oder Überweisung.

Bar nur wenn der Sünder keinen Wohnsitz in Deutschland hat.

Erklärt sich jemand mit der Verwarnung nicht einverstanden und überweist nicht fristgerecht, wird ein Bußgeldbescheid erlassen, der 23.50€ extra kostet.

Q-Gruß