Verwarngeldfrist unverschuldet verstrichen

Hallo,

was passiert eigentlich wenn man mit einem Mietwagen geblitzt wird und die Mietwagenfirma es nicht schafft innerhalb der Frist, die für das Zahlen des Verwarngeldes gesetzt wird, den Verfolgungsbehörden den Namen des Fahrers mitzuteilen?
Falls dann dem Fahrer erst nach Verstreichen der Verwarngeldfrist der Bußgeldbescheid erstmalig zugestellt wird, ist es dann rechtens, dass dann auch gleich neben dem Bußgeld auch die Kosten für das Verfahren und Auslagen in Rechnung gestellt werden, obwohl der Fahrer bis zu diesem Zeitpunkt gar nicht wusste, dass er eine Ordnungswidrigkeit begangen hatte? Er hätte ja somit überhaupt keine Möglichkeit gehabt, die Frist für das Zahlen des Verwarngeldes einzuhalten!

Hi,

ein Verwarnungsgeldangebot ist ein freiwilliges Angebot der Bußgeldstelle einen geringen Verstoß schnell und unbürokratisch abzuhandeln. Es kann gemacht werden, es muss nicht gemacht werden.

Das Angebot erhält, sollte der Fahrer nicht eindeutig bekannt sein der Halter. Der kann es an den Fahrer weiterleiten und der bezahlt, selber bezahlen, dann ist das Verfahren abgeschlossen.

Der Halter kann aber auch den Fahrer benennen, dann bekommt der Fahrer entweder ein Verwarnungsangebot, oder wegen dem erhöhten Ermittlungsbedarf einen Bußgeldbescheid der 20€ Verwaltungsgebühr +3,50€ Porto mehr kostet.

Es ist sogar möglich das die Mietwagenfirma nur einen Zeugenbefragungsbogen ohne dem Vorwurf bekommen hat. Der Vorwurf wer wann was gemacht hat geht der Firma nichts an. Dann hat die Mietwagenfirma den Mieter angegeben, und der hat den Bußgeldbescheid bekommen.

Ist also alles rechtens.

Q-Gruß