Hallo,
ich habe in einem Halteverbot (283) vor dem Bahnhof auf meine Tochter gewartet. Ich bin nicht ausgestiegen. Nach kurzer Zeit (vielleicht 2 Minuten) kam ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes und forderte mich auf, weiterzufahren. Nach kurzem Gespräch folgte ich der Aufforderung, um mich auf der gegenüberliegenden Straßenseite erneut in ein Halteverbot zu begeben. Wieder stieg ich nicht aus, um nach einer weiteren Minute wieder in das vorherige Halteverbot einzufahren. Daraufhin kam meine Tochter und ich konnte sie einladen und losfahren.
Ist eine schriftliche Verwarnung rechtens? Ich habe den Eindruck, dass der Mitarbeiter des OA mit eine reinwürgen wollte, denn ein „Knöllchen“ wurde mir nicht ausgestellt. Es geht mir weniger um die 15 € als ums Prinzip, denn ich kenne die Reglung mit den 3 Minuten usw, und ich bin zu keinem Zeitpunkt ausgestiegen.
Ich danke euch für Tipps, weiß auch, dass ich eigentlich wenig Chancen habe, aber bin trotzdem entrüstet.
FAQ 1129
Es war das Schild HALTEverbot…und du hast GEHALTEN
Hallo!
ich habe in einem Halteverbot (283) vor dem Bahnhof auf meine
Tochter gewartet.
Du hast also verbotswidrig gehalten.
Nach kurzer Zeit
(vielleicht 2 Minuten) kam ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes
und forderte mich auf, weiterzufahren.
Ja, denn du hast im absolutes Halteverbot gehalten, was (wie der Nmae sagt) absolut verboten ist.
um mich auf der
gegenüberliegenden Straßenseite erneut in ein Halteverbot zu
begeben.
Also wieder verbotswidrig.
;Wieder stieg ich nicht aus, um nach einer weiteren
Minute wieder in das vorherige Halteverbot einzufahren.
Und zum drittenmal verbotswidrig.
Ist eine schriftliche Verwarnung rechtens?
Ja. Und mE mehr als angemessen.
;Es
geht mir weniger um die 15 € als ums Prinzip, denn ich kenne
die Reglung mit den 3 Minuten usw
Die es aber beim eingeschränkten Halteverbot (Zeichen 286 StVO) gibt. Das absolutes Halteverbot nach Zeichen 283 zeichnet sich aus, daß dort absolut nicht angehalten werden darf. Auch nicht ausnahmsweise - sobnst wäre es ja eingeschränkt.
aber bin trotzdem entrüstet.
Ich auch. Du Solltest Dich mit der Bedeutung der Verkehrszeichen beschäftigen, finde ich.
Und mit 15 Euro kommst mE Du billig weg.
Gruß,
Max