Hallo,
in wie weit ist eine Verwarnung mit Bußgeld gerechtfertigt, wenn man sein Fahrzeug außerhalb der parkscheibenpflichtigen Zeit (z.B. 9-18 Uhr) auf einer gekennzeichneten Parkfläche abstellt?
Danke!
Hallo,
in wie weit ist eine Verwarnung mit Bußgeld gerechtfertigt, wenn man sein Fahrzeug außerhalb der parkscheibenpflichtigen Zeit (z.B. 9-18 Uhr) auf einer gekennzeichneten Parkfläche abstellt?
Danke!
Hi,
gibt es da auch eine Tatsbestandsnummer TBNR oder einen definierten Vorwurf dazu?
Q-Gruß
Hi und danke für die schnelle Rückmeldung,
Der Tatbestand lautet:
Überschreitung HPD Zeichen 314/315 mit Zusatzzeichen länger als 3 Stunden
Parks. : 21 Uhr
Die Parkscheibe lag zwar hinter der Windschutzscheibe, aber nur, weil vergessen wurde sie wegzupacken. Sie bezog sich nicht auf das Parken in oben genannten Fall. Warum auch?
Parkbeginn 23 Uhr, Parkende 8 Uhr, also außerhalb des parkscheibenpflichtigen Zeitraumes.
Überschreitung HPD Zeichen 314/315 mit Zusatzzeichen länger
als 3 Stunden
Parks. : 21 Uhr
Hi,
war da noch ein weiteres Zusatzschild, z.B. Bewohner was allerdings dann ein anderer Tatbestand wäre.
Außerhalb der Zeiten gilt das Zeichen soviel als wenn es überhaupt nicht vorhanden wäre. Von daher wäre jede Verwarnung außerhalb der Zeit falsch.
Die Parkscheibe lag zwar hinter der Windschutzscheibe, aber
nur, weil vergessen wurde sie wegzupacken. Sie bezog sich
nicht auf das Parken in oben genannten Fall.
Wenn das innerhalb der Zeit wäre wo das Schild gilt, wäre es egal, ob falsch gestellt, oder die Zeit überzogen.
Parkbeginn 23 Uhr, Parkende 8 Uhr, also außerhalb des
parkscheibenpflichtigen Zeitraumes.
Wann wurde denn die Verwarnung ausgestellt?
Q-Gruß
Hey, danke für’s antworten.
Der Zettel wurde um 7.11 Uhr ausgestellt.
Ob da noch ein Bewohner-Schild steht, weiß ich grad nicht 100%ig, werd ich später in Erfahrung bringen.
Aber wenn es da stehen würde, wäre der Tatbestand nicht der hier genannte, richtig?
Wäre dann vermutlich „Parken ohne Bewohnerparkausweis“ oder so, oder?
Wäre dann vermutlich „Parken ohne Bewohnerparkausweis“ oder
so, oder?
Hi,
eben, irgendwas stimmt da nicht. Auch die Zeit 7:11 passt nicht wenn zu anderen Zeiten die Parkscheibe verlangt wird. Da müsste die Parkscheibenpflicht spätestens um 4Uhr beginnen.
Im Zweifel würde ich mal nachfragen warum es die Verwarnung gab. Ohne das der Fahrer genannt wird.
Q-Gruß