Verwarnung kam nie an - jetzt wirds teuer?!

Hallo Zusammen,

mir ist folgendes passiert:
ich wurde beim zu schnell fahren geblitzt. Normalerweise bekäme ich nun eine Verwarnung mittels „normalem“ Brief mit der Aufforderung, eine Geldbuße von 35,- Euro zu zahlen.
Dieser Brief kommt aber nie bei mir an - somit weiß ich auch nichts von der Verwarnung.
Monate später kommt aber ein Bußgeldbescheid von der Zentralen Bußgeldstelle, nun wird der Brief auch förmlich zugestellt, kostet deshalb aber fast das Doppelte, da die Auslagen des Verfahrens zu tragen sind.
Nach Auskunft der Bußgeldstelle ist die Polizei nicht verpflichtet zu verwarnen - demnach kann es schon passieren, dass so ein Brief halt mal nicht ankommt - man hat ja die Möglichkeit des Einspruchs.
Allerdings wurde mir auch mitgeteilt, dass die Chance auf Heruntersetzen des Betrages mittels richterlicher Verhandlung auf die ursprüngliche Geldbuße wohl nur im Promillebereich liegt.

Was kann ich tun, um das für mich unverständliche Beamtentum zu umgehen - ich kann ja nun wirklich nichts dafür, dass dieser Brief nicht angekommen ist - und der nette Kollege am Bußgeldtelefon hat mir keine Hoffnung gemacht, bei einem Einspruch überhaupt den Hauch einer Chance zu haben. Es kann doch nicht sein, dass ich wegen Nichtankommen der Post nun das Doppelte zahlen muss? Kann mir jemand einen Tipp geben? Bitte, bitte…

Ich freue mich auf Eure Antworten!

Herzliche Grüße,
Tanja

Hallo Tanja

Was kann ich tun, um das für mich unverständliche Beamtentum zu umgehen

Was kann ich tun, dass die Leute endlich kapieren, dass das nichts mit Beamtentum zu tun hat? Dass Vorschriften immer noch von Politikern gemacht werden? Dass Dinge, die nicht gesetzlich geregelt sind, durch die Rechtsprechung (RICHTER!) "geregelt"werden?
(Dass jede, aber auch wirklich jede Ausrede in der Bußgeldstelle bekannt ist)

Die Behörde hat recht, dass sie (bzw. die Polizei) nicht verpflichtet ist, eine Verwarnung anzubieten. Auch werden Verwarnungen grds. mit normaler Post verschickt, ohne Zustellnachweis, weil dies (der Zustellnachweis) dem Sinn und Zweck einer Verwarnung (möglichst unbürokratische Ahndung „lässlicher Sünden“) widersprechen würde.
Die Behörde muss nur durch Aktenvermerk nachweisen, dass die Verwarnung verschickt wurde, den Zugang beim Betroffenen muss und kann sie nicht nachweisen.
Wenn da ein Schreiben verloren ging, darfst du dich gerne bei der Post (ein börsennotiertes Privatunternehmen, Keine Behörde, kein Amt, kaum noch Beamte) beschweren.

Gruß
HaWeThie

Hallo HaWeThie,

sorry, sollte ich Dich oder jemand anderen mit meiner in Wut geschriebenen Äußerung verletzt oder beleidigt haben.

Mir geht es in keiner Weise darum, mich wegen meines Bußgeldes zu beschweren - ja, ich bin zu schnell gefahren - und auch wenns meinem Konto wehtut, es ist in Ordnung, dieses Bußgeld einzufordern.

Du schreibst, ich solle mich bei der Post beschweren. Ich hatte mir eigentlich einen Tipp erhofft, der wirklich Sinn macht und mir vielleicht das Doppelte an Gebühren erspart - Du weißt so gut wie ich, dass es keinen Sinn macht, bei der Post nach einem verloren gegangenen Brief zu forschen - noch weniger werde ich hier die Gebühren erstattet bekommen, die ich deshalb auslegen muss.
Ich möchte noch nicht mal sagen, dass die Post daran schuld ist - bei uns im Mehrfamilienhaus verschwindet öfters mal die Tagespost - auch Zeitungen oder abonnierte Zeitschriften.

Was mich an dem Thema fuchsteufelswild macht, ist dass hier nicht eine einzige Zahlungserinnerung oder Mahnung geschickt wird, die es mir ermöglicht hätte, erst mal nachzuhaken, um was es eigentlich geht. Jede Firma oder auch die Bank, bei der ich angestellt bin, geht so mit „Schuldnern“ um.

Also - wenn Du mir trotzdem noch eine sinnvolle Möglichkeit aufzeigen kannst, wie ich mein Bußgeld - und nur mein Bußgeld - zahlen kann,
freue ich mich über Deine Antwort.

Herzliche Grüße,
Tanja

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Hi,

geh mal aufs Amt und trage denen Dein Anliegen vor.

U.U. ist es möglich, den Vorgang in den vorherigen Stand zu versetzen.
(heißt irgendwie so, frag ggf. bei Ämter und Behörden nach, wie das richtig heißt)
Naja und dann würden die vielleicht die zahlung der Verwarnung akzeptieren…

Gruß
Winni

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Hallo HaWeThie,

Hallo Tanja,
wie bereits gesagt, soll eine Verwarnung ein Verkehrsüberschreitung möglichst unbürokratisch regeln - dies wäre nicht der Fall, wenn jeder, der eine Vw nicht zahlt, nochmal angeschrieben würde.
Auch hat der Gesetzgeber (und Behörden müssen sich an Gesetze halten) das Verfahren ausdrücklich so vorgesehen - eine Verwarnung wird nur dann gültig, wenn sie vollständig und rechtzeitig gezahlt wird, um am rechtzeitig hapert es hier. Dabei ist es irrelevant, aus welchem Grund nicht (rechtzeitig) gezahlt wird.

Die Tatsache, dass die Verwarnung dich nicht erreicht hat, ist insofern nicht entlastend.

Gruß
HaWeThie

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Hallo!

Vielleicht kann man das ganz vereinfacht so verständlich machen, dass die sogenannte Verwarnung sozusagen ein Sonderverfahren ist.

Wenn du eine Verkehrsübertretung machst, dann steht darauf eine bestimmte Strafe.

Jetzt gibt es ein eigenes Verfahren, nämlich das mit dem Verwarngeld, welches für die Behörde vom Ordnungswidrigkeitengesetz her nicht verpflichtend ist (§ 56 OWiG). Dieses Verwarngeld ermöglicht es dir, dich sozusagen freiwillig von der eigentlichen Strafe freizukaufen. Machst du das nicht, dann wird das normale Bußgeldverfahren eingeleitet, welches dann, solltest du die Tat begangen haben, mit der gewöhnlichen Strafe endet.

Daher kann man auch durchaus in Kauf nehmen, dass ein Verwarngeld einmal nicht zugestellt wird, denn:

  1. bist du unschuldig, kannst du dann im Bußgeldverfahren deine Unschuld beweisen

  2. bist du schuldig, trifft dich nur die Strafe, die ohnehin von Gesetzes wegen auf die Tat steht. Dass du dich vorher nicht „freikaufen“ konntest nimmt man als Risiko in Kauf, wenn man eine Übertretung begeht.

Gruß
Tom

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