Hallo Zusammen,
mir ist folgendes passiert:
ich wurde beim zu schnell fahren geblitzt. Normalerweise bekäme ich nun eine Verwarnung mittels „normalem“ Brief mit der Aufforderung, eine Geldbuße von 35,- Euro zu zahlen.
Dieser Brief kommt aber nie bei mir an - somit weiß ich auch nichts von der Verwarnung.
Monate später kommt aber ein Bußgeldbescheid von der Zentralen Bußgeldstelle, nun wird der Brief auch förmlich zugestellt, kostet deshalb aber fast das Doppelte, da die Auslagen des Verfahrens zu tragen sind.
Nach Auskunft der Bußgeldstelle ist die Polizei nicht verpflichtet zu verwarnen - demnach kann es schon passieren, dass so ein Brief halt mal nicht ankommt - man hat ja die Möglichkeit des Einspruchs.
Allerdings wurde mir auch mitgeteilt, dass die Chance auf Heruntersetzen des Betrages mittels richterlicher Verhandlung auf die ursprüngliche Geldbuße wohl nur im Promillebereich liegt.
Was kann ich tun, um das für mich unverständliche Beamtentum zu umgehen - ich kann ja nun wirklich nichts dafür, dass dieser Brief nicht angekommen ist - und der nette Kollege am Bußgeldtelefon hat mir keine Hoffnung gemacht, bei einem Einspruch überhaupt den Hauch einer Chance zu haben. Es kann doch nicht sein, dass ich wegen Nichtankommen der Post nun das Doppelte zahlen muss? Kann mir jemand einen Tipp geben? Bitte, bitte…
Ich freue mich auf Eure Antworten!
Herzliche Grüße,
Tanja