Verwarnung - verjährung

hi,

wann verjähren verwarnungen vom falsch parken (5 € Geldbuße, + jetzt 17,62 € gebühren etc., begangen am 31.05.02)?

danke

uwe

hi,

wann verjähren verwarnungen vom falsch parken (5 € Geldbuße, +
jetzt 17,62 € gebühren etc., begangen am 31.05.02)?

Hi Uwe,

wenn sie nicht angemahnt werden z.B. durch einen Anhörungsbogen, dann nach drei Monate.

Aber haste erstmal nen Anhörungsbogen gekriegt, dann verjähren sie garnicht mehr. Nur die mahnkosten und Zinsen werden immer höher.

gruß
winkel

hi,

wann verjähren verwarnungen vom falsch parken (5 € Geldbuße, +
jetzt 17,62 € gebühren etc., begangen am 31.05.02)?

Hi Uwe,

wenn sie nicht angemahnt werden z.B. durch einen
Anhörungsbogen, dann nach drei Monate.

das wollt ich wissen

Aber haste erstmal nen Anhörungsbogen gekriegt, dann verjähren
sie garnicht mehr. Nur die mahnkosten und Zinsen werden immer
höher.

hab ich ja nicht gekriegt, was weiss ich wo das ganze zeug hin und her ist

danke für die schnelle antwort

uwe

Unsinn!

wenn sie nicht angemahnt werden z.B. durch einen
Anhörungsbogen, dann nach drei Monate.

Aber haste erstmal nen Anhörungsbogen gekriegt, dann verjähren
sie garnicht mehr. Nur die mahnkosten und Zinsen werden immer
höher.

Großer Unsinn!!!
Nach Versand des Anhörungsbogens beginnt die 3-monatige Frist von Vorne.
Ab Erlass eines Bußgeldbescheides, um den handelt es sich, beträgt die Verjährungsfrist 6 Monate.

Gruß
HaWeThie

gruß
winkel

Nach Versand des Anhörungsbogens beginnt die 3-monatige Frist
von Vorne.

ja, versenden können die ja viel, aber wie sieht es denn aus wenn ich nun tatsächlich nix gekriegt hab, weil wegen 5 € fang ich ja nicht noch einen streit an, aber jettzt wollen die ja schonb 23+ €,

uwe

Nach Versand des Anhörungsbogens beginnt die 3-monatige Frist
von Vorne.

ja, versenden können die ja viel, aber wie sieht es denn aus
wenn ich nun tatsächlich nix gekriegt hab, weil wegen 5 ? fang
ich ja nicht noch einen streit an, aber jettzt wollen die ja
schonb 23+ ?,

uwe

Hallo Uwe,

sei froh, und zahle…ist vergleichsweise billig bei Euch!
Ich hab wegen Umzug ne EUR 5,- Knolle verpennt, und hab nach der
ersten Mahnung EUR 31,- zahlen dürfen, begründet mit Porto und
Verwaltungsaufwand. Klar hatte ich nen dicken Hals, aber gegen die
Behörde hast Du keine Chance…

Gruß
Michael

wenn sie nicht angemahnt werden z.B. durch einen
Anhörungsbogen, dann nach drei Monate.

Aber haste erstmal nen Anhörungsbogen gekriegt, dann verjähren
sie garnicht mehr. Nur die mahnkosten und Zinsen werden immer
höher.

Großer Unsinn!!!
Nach Versand des Anhörungsbogens beginnt die 3-monatige Frist
von Vorne.
Ab Erlass eines Bußgeldbescheides, um den handelt es sich,
beträgt die Verjährungsfrist 6 Monate.

Hast ja Recht, gesetzt den Fall die Behörde läßt diese Fristen verstreichen. Ist erstmal ein Anhörungsbogen zugestellt, läuft alles per EDV mit automatischem Ausdruck der Unterlagen. Die Behörden haben Lexika mit Einschreibenachweisen, Daten von Mahnungen werden ebenfalls erfaßt etc.

Tu nicht so, als wär es gang und gäbe, daß die Behörden hier zu Unrecht nachträglich incl. unberechtigter Gebühren einfordern.

gruss
winkel

PS: Der Kollege kann ja hingehen und sich die Unterlagen zeigen lassen und dann prüfen, ob es Versagen der Behörde war.

sei froh, und zahle…ist vergleichsweise billig bei Euch!
Ich hab wegen Umzug ne EUR 5,- Knolle verpennt, und hab nach
der
ersten Mahnung EUR 31,- zahlen dürfen, begründet mit Porto und
Verwaltungsaufwand. Klar hatte ich nen dicken Hals, aber gegen
die
Behörde hast Du keine Chance…

Hi Michael,

ist mir schon klar das man gegen behörden etc. aber ich hab nix verpennt noch was nicht gemacht noch was weiss ich, ich hab heut bzw. gestern das erste mal von dem ding gehört, muss dazu sagen das auto läuft zwar privat ist aber als dienstwagen genutzt, sodass ich nun wahrlich nicht weiss was die überhaupt von mir wollen, ich wollt ja freiwillig 5 € „strafe“ für meinen fahrer zahlen, aber das wollten die ja nun wieder nicht,

hm größere geschäfte sind meist nicht so kompl. wie die 5 € +++ als „strafe für nicht richtiges parkscheinziehen“ na ja mal sehen was drauss wird, den hals hab ich trotzdem ,-),

ich kann mich dran erinnern, dass bei einem verkehrsrechtsfall mal der richter sagte es ist wurscht - das schreiben ist lt. postausgang raus und demzufolge können die einfach die verjährung unterbrechen, der richter sagte ich muss nun das alles wissen was die in meiner abwesenheit machen ???-| - die dreh(t)en das ganze rechtssystem um - war allerdings schon mind. 5 -7 jahre her, nun ja ich werd euch berichten- ist ne schöne lernveranstalltung …

uwe

Hallo Uwe,

lt. herrschender Meinung und gängiger Rechtsprechung sowie sämtlichen Kommentaren muss die Behörde nur nachweisen, dass die Verwarnung abgeschickt wurde. Es würde auch dem Sinn und Zweck der Verwarnungsverfahrens (möglichst unbürokratische Ahndung lässlicher Sünden :wink: ) widersprechen, wenn die noch formell zugestellt werden müsste.
Was du jetzt erhalten hast, ist ein Bußgeldbescheid. Dieser wird erlassen, wenn eine Verwarnung aus welchem Grund auch immer nicht bezahlt wird oder eine Einlassung des Betroffenen diesen nicht entlastet.
Ein Bußgeldbescheid ist mit Gebühren (stehen der Höhe nach im Gesetz) und Auslagen (nimmt die Post für die Zustellungsurkunde) versehen.

Gruß
HaWeThie

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Winkel,

Hast ja Recht,

Danke, wäre ja auch schlimm, wenn in diesem Fall nicht :wink:
(s.ViKa)

gesetzt den Fall die Behörde läßt diese Fristen
verstreichen. Ist erstmal ein Anhörungsbogen zugestellt, läuft
alles per EDV mit automatischem Ausdruck der Unterlagen. Die
Behörden haben Lexika mit Einschreibenachweisen, Daten von
Mahnungen werden ebenfalls erfaßt etc.

Du hast eine hohe Meinung von der ADV-Ausstattung von Behörden.
Aber du hast recht: Fristüberwachung wird im allgemeinen GROSS geschrieben.

Tu nicht so, als wär es gang und gäbe, daß die Behörden hier
zu Unrecht nachträglich incl. unberechtigter Gebühren
einfordern.

???
Kann mich nicht entsinnen, so etwas behauptet zu haben.
Läge mir auch mehr als fern.

Gruß
HaWeThie

Hallo Uwe

ist mir schon klar das man gegen behörden etc. aber ich hab
nix verpennt noch was nicht gemacht noch was weiss ich, ich
hab heut bzw. gestern das erste mal von dem ding gehört, muss
dazu sagen das auto läuft zwar privat ist aber als dienstwagen
genutzt, sodass ich nun wahrlich nicht weiss was die überhaupt
von mir wollen, ich wollt ja freiwillig 5 € „strafe“ für
meinen fahrer zahlen, aber das wollten die ja nun wieder
nicht,

Wenn du nicht gefahren bist, solltest du innerhalb der Einspruchsfrist (14 Tage nach Zustellung) mit genau dieser Begründung Einspruch einlegen. Das Verfahren wird dann eingestellt und du musst im Rahmen der sog. „Halterhaftung“ „nur“ die Gebühren und Auslagen zahlen.

ich kann mich dran erinnern, dass bei einem verkehrsrechtsfall
mal der richter sagte es ist wurscht - das schreiben ist lt.
postausgang raus und demzufolge können die einfach die
verjährung unterbrechen, der richter sagte ich muss nun das
alles wissen was die in meiner abwesenheit machen ???-| - die
dreh(t)en das ganze rechtssystem um -

NEIN, es gibt Gesetze und Vorschriften, an die sich die Behörde halten MUSS. (Bei Richtern bin ich mir nicht ganz so sicher)

Gruß
HaWeThie

Richter/ Danke

NEIN, es gibt Gesetze und Vorschriften, an die sich die
Behörde halten MUSS. (Bei Richtern bin ich mir nicht ganz so
sicher)

hi HaWeThie,

danke für deine hinweise,

aber dass mit den richtern ist ja eben diese sache, deswegen sag ich ja auch meist, bei wirtschafts/ baurechtssachen, das ganze sollte vorher schon irgendwie untereinander geklärt werden weil die gedankengänge der richter sind manchmal nicht nachzuvollziehen

uwe