Hallo zusammen,
ich habe da mal eine Frage, es handelt sich natürlich um einen fiktiven Fall. Also Peter ist Schüler, und parkt auf einem Parkplatz vor seiner Schule. Dort sind Parkgebühren fällig und er zieht für 2 Stunden(max. Seine Schule fängt um 7:40 an , d.h. seine erste Pause hat er um 9:10.
Sein alter Parkschein geht jedoch (laut Schein) bis 09:45. Als er um 11 Uhr in die zweite Pause geht, hängt eine Verwarnung an seinem Fahrzeug.
Die Beamte nennen wir einfach mal Frau Meyer. Auf dem Schein steht:
9245532
Frau Meyer
10:59 / 21.01.2011
Schulstraße
9:45
El-XY 123
Bugatti PKW
113122 (vergehen)
überschreiten der Höchstparkdauer (an Park uhr / im PSA-Bereich) länger 1h
So nun zu meiner Frage, wie hat diese Frau Beweis geführt. Muss diese Frau dieses Vergehen nicht selbst überprüfen und es reicht der Parkschein im Auto? Was ist wenn der jenige weggefahren ist, und um meinetwegen 10:58 uhr wieder dort hinkommt und den alten Parkschein nicht herausnimmt, dann parkt er doch nicht dort seit über einer Stunde?
wenn tatsächlich ein neuerer Parkschein vorliegen würde, würde immer noch die Beweislast des tatsächlichen Wegfahrens und Wiederkommens beim Fahrzeugführer liegen.
Es gibt mehrere Methoden der Ordnungshüter, um diesen Sachverhalt zu prüfen.
a) kleine Markierungen auf dem Asphalt, um die Reifenstände zu prüfen. Wird das Fahrzeug zwischenzeitlich nicht bewegt, ist das an diesen Markierungen erkennbar.
b) Fotos mit Uhrzeitvermerk anfertigen.
c) Man weiß aus Erfahrung, dass es nahezu unmöglich ist, von einem Parkplatz in einer bestimmten Straße (insbesondere in Schulnähe) wegzufahren und genau den gleichen Parkplatz später wieder zu erhaschen.
Man beachte dabei, dass gerade in der Nähe von Schulen diese Ordnungshüter in regelmäßigen Abständen die gleiche Strecke prüfen. Die wissen genau, wo sie mit Regelverstößen dieser Art rechnen können/müssen.
Empfehlung: zahlen und das nächste Mal geschickter sein.
ich dachte mir das Antworten dieser art kommen, ich glaube Sie haben nicht verstanden was ich wissen wollte.
c) Man weiß aus Erfahrung, dass es nahezu unmöglich ist, von einem Parkplatz in einer bestimmten Straße (insbesondere in Schulnähe) wegzufahren und genau den gleichen Parkplatz später wieder zu erhaschen.
ist für mich kein Beweis
Und der Kläger ist immer in Beweispflicht, nicht der Angeklagte , oder habe ich etwas verpasst? Ich gehe ja davon aus das Sie nicht 2 mal da war , sondern nur einmal. Das steht oben auch so.
Empfehlung: zahlen und das nächste Mal geschickter sein.
Die vom V.P. genannte Beweisführung ( Fotos, Striche, Ventilstellung )
wird eher dann vorgenommen, wenn ein PKW auffällig lange an einer Stelle parkt. Im fiktiven Fall also eher unwahrscheinlich.
Und der Kläger ist immer in Beweispflicht, nicht der
Angeklagte , oder habe ich etwas verpasst? Ich gehe ja davon
aus das Sie nicht 2 mal da war , sondern nur einmal. Das steht
oben auch so.
Es ist zunächst doch relevant, was auf dem Parkschein steht. Es gibt auch Regeln, wie der Schein wo im Auto hinzulegen ist. Und wenn da etwas von " Höchstparkdauer " steht, dann ist es sehr unglücklich , den neuen Parkschein neben den alten zu legen.
Denn dann darf das Kontrollorgan annehmen, das ein Parkplatz zu lange belegt wurde und einfach nur ein frisches Ticket dazugelegt wurde.
Da müßte der Fahrer beweisen können, das der Wagen zwischenzeitlich wirklich umgeparkt wurde.
c) Man weiß aus Erfahrung, dass es nahezu unmöglich ist, von
einem Parkplatz in einer bestimmten Straße (insbesondere in
Schulnähe) wegzufahren und genau den gleichen Parkplatz später
wieder zu erhaschen.
ist für mich kein Beweis
sehe ich genauso; es kann nur anhand des Parkscheins nicht bewiesen werden, dass man zwischenzeitlich nicht weggefahren ist.
im fiktiven Fall Einspruch einlegen und Sachverhalt schildern
Gegen eine Verwarnung kann man keinen Einspruch einlegen, das geht erst gegen den darauffolgenden Bußgeldbescheid.
Eine fiktive Behörde könnte diesen Einspruch nicht als sehr glaubhaft einstufen und die Sache könnte vor Gericht landen.
Dort würde im fiktiven Fall ganz sicher im Sinne der Gerechtigkeit für den Beschuldigten entschieden, und die dummen Ordnungshüter gemahnt, sich vor den viel intelligenteren und weltgewandten Schülern fernzuhalten.
Dort würde im fiktiven Fall ganz sicher im Sinne der
Gerechtigkeit für den Beschuldigten entschieden, und die
dummen Ordnungshüter gemahnt, sich vor den viel
intelligenteren und weltgewandten Schülern fernzuhalten.
So nun zu meiner Frage, wie hat diese Frau Beweis geführt.
Muss diese Frau dieses Vergehen nicht selbst überprüfen und es
reicht der Parkschein im Auto?
Der Parkschein im Auto ist natürlich ein Indiz dafür, dass man schon seit dem Ablauf der Uhrzeit dort ordnungswidrig steht. Aber richtig: Kein Beweis.
Man kann durchaus behaupten, man sei zwischendurch weggefahren und habe blöderweise beim Wiederkommen vergessen, den Parkschein zu ziehen.
Dagegen spricht das Indiz, dass man kaum zweimal den selben Platz erhaschen wird.
Und pfiffige Kontrolleure fotografieren das Auto zweimal. Einmal bei ersten Auffinden, einmal nach Ablauf einer Stunde. Die Radstellung bekommst Du garantiert nicht zweimal exakt gleich hin.
Es wird auch schonmal der Trick mit den Kreidstrichen gemacht, die die Stellung der Räder markieren.
Parkt man mit einer Parkscheibe und will nochmal die erlaubte Zeit dort stehen bleiben, geht das legal nur durch verlassen des Platzes, erneute Parkplatzsuche und Wiedereinparken.
Illegal wäre es, zur Sicherheit (vor allem aber, wenn Kreidesriche am Reifen sichtbar sind) das Auto in der Lücke ein paar mal hin und her zu rangieren.
(Sagt jemand, der nen Handwerkerparkausweis für seinen Heimatkreis hat, aber in angrenzenden Kreisen schonmal so vorgehen würde, wenn er denn dürfte)