Ich wurde verwarnt (€ 10,- ), weil ich angebllich nicht Platz sparend genug geparkt habe. Es handelt sich um eine Strasse, wo auf dem rechten Fahrbahnrand parallel zur Fahrtrichtung ohne Markierung der Parkflächen geparkt werden darf. Als ich morgens gegen 7.30 Uhr einparkte, war zu den vor bzw. hinter mir parkenden Autos aber nur wenig Platz (normaler Parkabstand, ca. 50 cm). Erst als ich gegen 17.00 Uhr ausparken wollte, war eine größere Lücke dadurch entstanden, dass vor mir ein kleineres Fahrzeug eingeparkt hatte. Trotzdem liess der Mitarbeiter des Ordnungsamtes nicht mit sich reden. Muss ich das Geld bezahlen? Bin ich verpflichtet regelmäßig die Größe meiner Parklücke zu kontrollieren und ggf umparken?!?
Welcher Fahrzeugführer kontrolliert stündlich seine Parksituation?!
Das Ordnungsamt muss nachweisen, dass du nicht platzsparend eingeparkt hast. Es könnte ja sein, dass vor und hinter dir jeweils eine S-Klasse stand und später zwei Smarts.
In der Rechtsprechung gibt es derzeit keine Konkretisierung, was „platzsparendes Parken“ heißt. Nur, dass es den anderen Verkehrtsteilnehmern ermöglicht werden muss, schadfrei ein- und auszuparken; auch mit einigen Manövern. Wenn dein Vordermann von wenig platz hat, must du zu ihm mehr Platz bieten.
Die Zeitliche Komponente wird in punkto Halterpflicht eingestuft (worst Case-Fall). Ich denke, es ist keinem Zuzumuten, in regelmäßigen Abständen am Tag den „Rund-um-Platz“ zu kontrolieren. Man geht vielleicht auch mal arbeiten.
Wenn der Bescheid kommt, dann Widerspruch einlegen.