In (Krün) am (Barm)see waren alle (gebührenpflichtigen) Parkplätze besetzt. Deshalb wurden viele Fahrzeuge einfach am Straßenrand geparkt. Eine Verkehrsgefährdung war hier auszuschließen. Für das Parken am Straßenrand wurde selbstverständlich kein Ticket am Parkscheinautomaten gelöst, denn man konnte ja auch nicht die Gegenleistung dafür (angelegter Parkplatz) in Anspruch nehmen. Trotzdem wurden kostenpflichtige Verwarnungen erteilt, weil die (schlaue!) Gemeinde den Straßenrand einfach per Beschilderung, was erst bei genauerem Hinsehen zur Kenntnis genommen wurde, als gebührenpflichtige Parkzone definiert hat. Frage: Darf die Gemeinde so einfach den Straßenrand als Parkzone ausweisen?
Darf die
Gemeinde so einfach den Straßenrand als Parkzone ausweisen?
Hi,
ja
Q-Gruß
Frage: Darf die
Gemeinde so einfach den Straßenrand als Parkzone ausweisen?
Kommt auf die Straße an. In der genannten Gemeinde gibt es laut Google Maps immerhin zwei hochrangige Bundesstraßen (2 und 11). Dort kann die Gemeinde sicher nicht aus eigener Machtvollkommenheit die Verkehrsfläche zur Parkfläche umwidmen. Auf allen Gemeindestraßen aber sehr wohl.
Gruß
smalbop
Ja darf sie…
Hallo,
ja darf sie…
per Ortssatzung kann jede Kommune Parkflächen ausweisen und diese für Gebührenpflichtig erklären.