Verwarnung wegen Parken auf Sonderparkplatz für Sc

Hallo, ich bin als Schwerbehinderter(80% AG, B )mit gültigem Parkausweis, der auch gut sichtbar in der Frontscheibe hing, auf einem Schwerbehinderten Parkplatz in der Stadt Bamberg mit einem Bußgeld von 35 € belegt worden. Unter dem blauen Schild für Schwerbehindertenparkplatz hing u.a. noch ein weißes Schild mit der Aufschrift" mit Parkausweis Nr… .
Nun meine Frage ob diese Verwarnung Rechtens ist?
Da ich laut meinem Beiblatt bis zu 3 Stunden auch auf Privatparkplätzen parken darf, bin ich davon ausgegangen das dies auch für private Schwerbehindertenparklplätze gilt. Vor allem habe ich nichts in der Rechtslage gefunden, was die Nutzung von Privatparkplätzen für Schwerbehinderte von dieser 3 Stunden Regelung ausnimmt. Vielleicht kann mir hier ein Experte kurzfristig einen Expertenrat geben.
Vielen Dank und Gruß
Herby

Hallo Herby9010,

meines Wissens nach, darf man auch als selber Schwerbehinderter nicht auf solchen von dir beschriebiebenen Parkplätzen parken.

Frage doch mal bei der Behörde nach?

Lg Feuertraene