Verwarnung wurde nicht unterschrieben

Ich habe gerade eben von einem Streifenpolizisten ein Verwarnungsgeld von 15 Euro für „auf dem falschen Radweg“(sprich: ich bin auf der falschen Straßenseite gefahren) bekommen.
Mir ist Zuhause aufgefallen, dass der Beamte den Verwarungsgeldbescheid nicht unterschrieben hat. Das Feld unten „Im Auftrag ______ Name, Amtsbezeichung, Unterschrift“ ist leer. Ich sehe zwar ein, dass auf der falschen Straßenseite fahren verkehrt ist, jedoch nicht für ein paar Meter für den Weg von der Tankstelle zur Ampel.
Habe ich nun die Möglichkeit, durch das Fehlen der Unterschrift dieser Verwarung als ungültig oder ähnliches werten lassen zu können oder muss ich die 15 euro doch zähneknirschend hinnehmen?

Hallo,

Jede halbe Stunde Beschäftigung mit so einer Sache wäre teurer als die 15.- Euro.
Aber ich denke trotz des Formfehlers würde die Zeugenaussagekraft des Polizisten vor Gericht höher wiegen, als Ihre Aussage.
Also am besten einfach akzeptieren.

mfg, Jörn Otten.

Hallo Schnitzelwurst,

ich kann dir dazu leider keine Hilfe geben. Bei sowas kenn ich mich nicht aus.
Du kannst es natürlich probieren, dass du das Geld nicht überweist, die erste Mahnung abwartest und dann eben angibst, dass die Verwarnung nicht unterschrieben war.

Gruß

Sorry; k .a.

Stefan

ich würde die 15 euro bezahlen er hat deine personaldaten aufgenommen.

wen du es nicht bezahlst können es schnell mehr werden

und 15 euro sind nix das kann jeder bezahlen.

Die Straßenverkehrsordnung kennt keine Ausnahmen für „ein paar Meter“ was immer das heißt. 5 Meter könnte man auch schieben, 100 Meter sind für viele Radfahrer ebenfalls „ein paar Meter“. Eine Verwarnung wird gültig durch die Annahme des Betroffenen, dokumentiert durch Bezahlen direkt beim Beamten vor Ort oder durch Zahlung nach schriftlicher Zahlungsaufforderung. Wenn nicht gezahlt wird, erfolgt die Fertigung einer Ordnungswidrigkeitenanzeige, die aber mit zusätzlichen Kosten verbunden. Die fehlende Unterschrift des Beamten auf der Quittung ist zwar zu beanstanden, rettet aber nicht vor der Zahlung, macht die Verwarnung nicht ungültig.

Sorry, eine günstigere Antwort ist leider nicht möglich
MfG

Hallo,
also es handelt sich hierbei um ein Verwarnungsgeldangebot. Wie genau so ein „Verwarnungszettel“ auszusehen hat ist nicht einheitlich geklärt. Da ich davon ausgehe, dass die Personalien aufgenommen worden sind, ist es nun an Dir dieses Angebot anzunehmen oder darauf zu warten bis der Bußgeldbescheid bei Dir einfliegt. Dann kommen da nochmals ein paar Euro mehr zu ( Verwaltungsgebühr, Mahnung ). Da steht dann aber auch alles drin. Der Name des Ploizisten, die vorgwurfene Tat. Also besser bezahlen.

hallo Schnitzelwurst,
da kann ich dir keine auskunft geben, ob da eine unterschrift zwingend notwendig ist. es wäre wohl besser, einen juristen zu fragen.
sorry

Nicht zahlen und warten, was passiert.
Mfg´, Joe

Hallo,

leider kenne ich mich in diesen rechtlichen fragen nicht aus, kann ich nicht weiterhelfen.

sorry.

trotzdem viel erfolg

mfg
hardy

Da kann ich leider nichts zu sagen… SORRY.

Gruss Uwe
http://ww.Ferienfahrschule-Franke.de

Hallo,

hier kann ich leider nicht helfen, meine Fachgebiete sind Fahrschule und MPU.

MfG, Nicole

Ich weiß nicht, ob ich kompetent genug bin, aber soviel weiß ich, dass der Polizist diesen Verwarnungszettel abrechnen muss ( ich vermute, dass dieser Zettel von einem Block abgerissen wurde. Dieser Block ist durchnummeriert.) Ich würde deswegen keine grosse Welle machen und das einfach wegstecken.

MfG
Reinhard Friedrich

kann man austesten, was der zuständige Richter entscheidet. Ich würd die 15 Euro bezahlen und meine Energie auf andere Dinge lenken.

Grüße Robert

Hallo, einfach mal einen Rechtsanwalt befragen.
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