Guten Morgen Experten,
wenn man mit guter Begründung die Zahlung eines Verwarnungsgeldes verweigert, z.B. 5 € wegen angeblichem Falschparken, wird die Verkehrsbehörde wohl dennoch ein Bußgeldverfahren einleiten. Wie läuft das ab? Welche Kosten entstehen, wenn die „gute Begründung“ sich als nicht haltbar erweist? Danke für Eure Diskussionsbeiträge!
W. Digame
Guten Morgen,
wenn du ein Verwarngeldangebot von 5,- bekommen hast, kannst du ja nicht so erheblich falsch geparkt haben, ich tippe mal auf ohne Parkschein oder ohne Parkscheibe.
Das ein Bußgeldverfahren eingeleitet wird, ist ganz normal. Eine Verwarnung ist ja nur dann „vollendet“, wenn sich der Betroffene damit einverstanden erklärt und den Betrag in der gesetzten Frist bezahlt. Wenn du nun Widerspruch bei der Behörde einlegst, wird halt das Verfahren eröffnet.
Du schreibst nun deinen Widerspruch oder gehst zu der Sachbearbeiterin, um deinen Widerspruch vorzutragen. Dabei empfiehlt es sich, das alles zu begründen.
Die Sachbearbeiter oder der Sachbearbeiter wird nun deinen Widerspruch prüfen, d.h. kann das Verfahren nach § 47 (1) OWiG eingestellt werden, siehe auch http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/owig_1968/__…
Im besten Fall wird das Verfahren eingestellt. Wenn nicht, bekommst du einen Bußgeldbescheid, allerdings fallen dann auch noch etliche Gebühren an, dann bist du locker bei ?20,-
Es hängt also vieles davon ab, wie du deinen Widerspruch vorbringst und ob die/der SachbearbeiterIN deine Gründe als ausreichend ansieht, alles einzustellen.
Viel Glück!
Ruf dort an und kläre die Sache. Wenn Deine Begründung gut genug ist, kann der Sachbearbeiter den Vorgang beenden.
Gruß
Peter
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Ergänzung
Hallo zusammen,
nur zur Ergänzung von Pixie :
Du kannst natürlich auch gegen den Bussgeldbescheid Einspruch einlegen, wenn Du Dir sicher bist, dass Du im Recht bist. Die Sache geht in diesem Fall dann zum Amtsgericht und Du bekommst eine Vorladung. Dann wirds natürlich noch teurer, wenn Du verlierst.
Das Problem (jedenfalls bei mir damals) war, dass die Behörde mir nicht gesagt hat, warum sie meine ausgefeilte Begründung des Widerspruchs nicht akzeptiert hat. Ich habe da keine Antwort erhalten, erst wieder durch die Vorladung vors Gericht davon gehört. (Auf dieser hat ein netter Richter dann geschrieben, warum meine Argumente falsch sind und mir empfohlen, den Widerspruch zurückzuziehen.)
Gruss Hans-Jürgen
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