Hallo,
angenommen man findet beim Aufräumen einen alten Blitzer-Bescheid mit 25 Euro Verwarnungsgeld. Dieser wurde schon vor 3,5 Monaten ausgestellt und das Vergehen war noch einen Monat früher. Ausversehen wurde dieser nun nicht bezahlt. Kann man nach so langer Zeit noch mit Mahnungen rechnen? Oder sieht das eher danach aus als wäre das Ganze verjährt.
Man möchte ja nicht nach so langer Zeit noch „umsonst“ in die Stadtkasse einzahlen! 
Grüße
Christoph
Hallo,
verjährt kann ich mir nach der kurzen Zeit nicht vorstellen (INAL). Ob angemahnt wird oder nicht, ist Sache des Gläubigers. Das weisst Du einfach nicht und wird unterschiedlich gehandhabt.
Gruß
Andreas
Danke für die Antwort!
Ist halt nur fraglich ob dann nach so langer Zeit noch etwas kommt, obwohl auf dem Schreiben steht „zahlbar innerhalb einer Woche“! 
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo,
angenommen man findet beim Aufräumen einen alten
Blitzer-Bescheid mit 25 Euro Verwarnungsgeld. Dieser wurde
schon vor 3,5 Monaten ausgestellt und das Vergehen war noch
einen Monat früher. Ausversehen wurde dieser nun nicht
bezahlt. Kann man nach so langer Zeit noch mit Mahnungen
rechnen? Oder sieht das eher danach aus als wäre das Ganze
verjährt.
Hallo,
die Verjährungsfrist bei Verkehrsordnungswidrigkeiten beträgt gem. § 26 Abs. 3 StVG drei Monate. Die Frist beginnt mit Vollendung der Tat (dem zu schnell Fahren) zu laufen. Wenn also vor Ablauf der Dreimonatsfrist kein Bußgeldbescheid erlassen wird ist die Ordnungswidrigkeit verjährt. Die Verjährung kann aber unterbrochen werden, wenn die Verwaltungsbehörde eine der in § 33 Abs 1 OwiG genannten Handlungen unternimmt. Nach dieser Unterbrechungshandlung beginnt die Verjährungsfrist neu zu laufen. Ein Verwarnungsangebot ist aber dort nicht aufgeführt.
Wenn also in so einer Sache bisher keine dieser Handlungen vorgenomen wurden (man muss nichts von den Handlungen erfahren) wäre die Sache verjährt.
ABER:
Da ein Verwarnungsgeld aber eine Freiwilligkeitsentscheidung ist, die nicht verjähren kann, steht es einem jederzeit frei, zu bezahlen.
Gruss
Iru
Tolle Antwort
Hallo,
verjährt kann ich mir nach der kurzen Zeit nicht vorstellen
(INAL). Ob angemahnt wird oder nicht, ist Sache des
Gläubigers. Das weisst Du einfach nicht und wird
unterschiedlich gehandhabt.
tolle Antwort. Sachlich, fundiert, professionell und beantwortet die Frage vollumpfänglich. So etwas brauchen wir hier viel öfter.
Gruß
S.J.
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ABER:
Da ein Verwarnungsgeld aber eine Freiwilligkeitsentscheidung
ist, die nicht verjähren kann, steht es einem jederzeit frei,
zu bezahlen.
Den Satz versteh ich nicht!
… heisst das es steht MIR frei zu bezahlen? Und wenn ich das nicht tue und innerhalb von 3 Monaten kein Bußgeldbescheid kommt ist die Sache gegessen?