Verwarnungsgeld-bringt es was, sich zu wehren?

Hallo,

ich bin kürzlich in einer 30er-zone mit angeblich 11 km/h zuviel geblitzt worden und soll nun 25 euro zahlen. ich bin mir aber sicher, daß ich allerhöchstens 40 drauf hatte (kam gerade aus einer kurve), also nach abzug der toleranz nie auf 41 kommen kann. sieht mir sehr danach aus, als hätte man extra 11 angegeben, da gibts ja mehr kohle. lohnt es sich, dagegen vorzugehen oder ist es nur so, wie es auf dem beleg steht: daß dann eh nur der bußgeldbescheid kommt und man noch mehr zahlen muß? wer trägt die beweislast dafür, wieviel man wirklich zuviel gefahren ist?

danke!

sw

Moin!

ich bin kürzlich in einer 30er-zone mit angeblich 11 km/h
zuviel geblitzt worden und soll nun 25 euro zahlen.

Ich tät es zahlen…

ich bin
mir aber sicher, daß ich allerhöchstens 40 drauf hatte (kam
gerade aus einer kurve), also nach abzug der toleranz nie auf
41 kommen kann. sieht mir sehr danach aus, als hätte man extra
11 angegeben, da gibts ja mehr kohle. lohnt es sich, dagegen
vorzugehen oder ist es nur so, wie es auf dem beleg steht: daß
dann eh nur der bußgeldbescheid kommt und man noch mehr zahlen
muß? wer trägt die beweislast dafür, wieviel man wirklich
zuviel gefahren ist?

Gegenfragen: Wer sagt Dir, das es nicht 41 km/h waren? Hast Du gemerkt, das es geblitzt hat? Und dann schnell auf den Tacho geschielt? Die meisten Fahrer nehmen instinktiv den Fuß vom Gas, wenn sie den Blitz sehen. Damit bist Du in dem Moment, wo Du auf den Tacho schaust, schonmal drei bis fünf Km/h langsamer als zum Zeitpunkt des Blitzes. Das aber nur nebenbei.

Weitere Frage: Was passiert, wenn Du nicht zahlst? Dann gibt es in der Regel einen Bußgeldbescheid, der teurer wird.
Mit viel Glück wird das Verfahren aber eingestellt. Wobei das Glück zweifelhaft ist. Für die Einstellung werden regelmäßig Verwaltungsgebühren berechnet, die meist höher als das Verwarnungsgeld sind.

So geschehen beispielsweise, als ich vor Jahren ein Ticket wegen vermeintlichem Falschparken am Scheibenwischer hatte. Ich hatte defintiv nicht falschgeparkt. Also legte ich Widerspruch ein. Was kam? Aus Mangel an Beweisen wurde das Verfahren eingestellt. Die mir auferlegten Verwaltungskosten waren etwa 15 DM höher, als das Ticket. Klar, ich hätte dagegen klagen können. Aber so streitsüchtig bin ich dann doch nicht.

Daher mein Tip: Zahl es, hak es ab und fahr das nächste Mal langsamer.

Gruß vom

Dicken MD.

PS: In aller Regel sind die Fotoapparate der Grünen Männchen geeicht. Fehlmessungen sind eher selten und wenn, dann in der Regel auf Bedienungsfehler zurückzuführen. Das nachzuweisen erfordert allerdings ein Gutachten. Rate mal, wer das bezahlen darf…

hallo,

danke für deine antwort. das ist ja wirklich ne frechheit, daß man selbst bei einstellung oder gar fehlern von denen die kosten tragen muß. typisch deutsche bürokratie. da werd ich wohl eher deinem rat folgen.

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hallo,

danke für deine antwort. das ist ja wirklich ne frechheit, daß
man selbst bei einstellung oder gar fehlern von denen die
kosten tragen muß. typisch deutsche bürokratie. da werd ich
wohl eher deinem rat folgen.

ja in dem Fall gebe ich ihm auch voll recht… kan da kaum noch was hinzufügen… Kann dir nur sagen dass ich etwas ähnliches in etwas extremerer form hatte. ich bin in einer 30 Zone 54 gefahren… Das dumme… ich habe das schild nicht gesehen da es verdeckt war von bäumen. Bin die strecke das erste mal gefahren und wußte daher auch nicht das dort 30 ist… tja… habe damals auch gedacht sch*****!!! aber ich wußte haargenau dass ich mit dem argument nicht weit komme bei der polizei oder wer immer das auch regelt. Die post kam zu meinem Dad, weil mein wagen auf ihn angemeldet ist. wir haben angegeben dass ich das auf dem bildchen bin der gleiche wisch kam zu mir nochmal… ich hab es zurückgeschickt mit der bestätigung dass ich es bin… dann kam nochmal post mit dem endgültigen Betrag: 50 € fürs überschreiten der geschwindigkeit war das glaube ich damals, 18,60 € Porto und Bearbeitungsgebühr oder so und nen pünktchen in Flensburg…

Um sowas kommt man manchmal einfach nicht rum…

Freu Dich doch !!

hallo,

danke für deine antwort. das ist ja wirklich ne frechheit, daß
man selbst bei einstellung oder gar fehlern von denen die
kosten tragen muß. typisch deutsche bürokratie. da werd ich
wohl eher deinem rat folgen.

Das darfst Du aber in drei Jahren nicht deinen Kunden, ähh Mandanten erzählen, schliesslich lebst Du als Jurist gut, wenn geklagt wird.
Bis dahin solltest Du auch die STVO inkl. Auslegung und aktuelle Fälle in der Bibo gefunden haben.

Tchuess Marco.