Ich habe mich entschlossen, dir noch eine Antwort zu geben, diesmal etwas nüchterner. Betrachten wir die Sache doch mal rechtlich:
Du hast eine Ordnungswidrigkeit begangen. Soviel ist wohl unstreitig.
Du hast eine Verwarnung kassiert. Jetzt muss man erst mal wissen, was das eigentlich ist: nämlich eine „Warnung“ (ein „Du, du, beim nächsten Mal gibt es Ärger“), das mit einem Verwarngeld von max. 35 Euro belegt werden kann und hier wohl auch belegt worden ist. Du bist nicht verpflichtet, das Verwarngeld zu bezahlen; denn es ist ja nur ein Angebot, von einer Verfolgung deiner OWi abzusehen. Und weil du nicht zahlen musst, kannst du auch keinen Widerspruch einlegen.
Ok, angenommen, du würdest das Angebot, die Sache mit einer Verwarnung zu belassen, nicht annehmen; dann würde wohl ein Bußgeld erlassen. Das musst du bezahlen, allerdings kannst du hiergegen Einspruch (nicht Widerspruch) einlegen.
Aber damit ist ja nichts gewonnen: Es ist ja nicht so, dass die Sache damit erledigt ist. Denn die Möglichkeit des Einspruchs sichert dir lediglich den Rechtsweg. Soll heißen: Jetzt entscheidet eine unabhängige Stelle, nämlich das Amtsgericht. Sprich: Du musst dahin, stehst vor dem Richter, und wenn ich der Richter wäre, würde ich dich fragen, was genau du denn nun vorzubringen hättest.
Aber überleg dir, was der Entscheidungsmaßstab des Gerichts ist: das Gesetz. Wenn du wirklich eine OWi begangen hast, dann durfte die Behörde auch ein Bußgeld erlassen (und da du dich geweigert hast, es bei einer Verwarnung zu belassen, ist das auch gut so
). Was willst du dann sagen? Man solle nicht so kleinlich sein? Das ist kein rechtliches Argument. Diplomatenautos machen das auch? Ja, aber die können nicht verfolgt werden; wichtiger noch: Im Unrecht gibt es keinen Anspruch auf Gleichbehandlung.
Das Ergebnis wäre also, dass du am Ende ein Bußgeld bezahlen müsstest. Daran kann ich nichts besser finden als am Verwarngeld. Du solltest schon deswegen zahlen, weil du nichts zu gewinnen hast.
Gruß,
Levay