Verwarnungsgeld rechtens?

hallo stefan :smile:

ja dass weiß ich, dass diplomaten einen besonderen status geniessen und den auch oft (zumindest in berlin zu beobachten) ausnutzen, aber egal…es ist so und basta!

damit die liebe seele endlich ruhe findet: ich zahle, ärgere mich darüber - das darf ich doch oder? :smile:) - und dann ist gut so!

viel spaß noch :smile: und danke für die vielseitigen meinungen :smile:

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Widerspruch
Die Frage wurde nicht etwa sachlich gestellt, sondern es wurde so getan, als sei der böse, böse Staat an allem Schuld und man selbst habe sich ja so harmlos verhalten.

Zähnekirschen --> absolut kein Unrechtsbewusstsein

„zu Gast bei Freunden“ --> Hinweis darauf, dass in Wirklichkeit Deutschland mit Verkehrssündern ja ach so böse umgeht (schon mal im europäischen Ausland falsch geparkt…?!)

Insgesamt --> Gefühl, total ungerecht behandelt worden zu sein

Und das nach einem Hinweis, man möge sich doch entfernen, dem nicht entsprochen wurde. So viel Egozentrik und dann, und das ist neben dem fehlenden Unrechtsbewusstsein das Schlimme, auch noch meckern.

Nicht die Frage als solche hat die scharfe Kritik verdient, sondern deren Ausgestaltung.

Ich habe jedenfalls nichts davon zurückzunehmen.

Levay

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Hallo!

Das mit dem Diplomatenstatus scheint oft ungerecht. Es ist aber notwendig, dass unsere Diplomaten auch gefahrlos ihre Aufgaben in Ländern wie Saudi Arabien, China oder Iran etc. wahrnehmen können - und das geht eben nur, wenn man ihnen Immunität gibt und diese Immunität geben unseren Diplomaten diese Länder nur dann, wenn wir sie den ihren auch geben. Das ist zwar oft ärgerlich, aber manchmal muss man halt pragmatisch sein.

Gruß
Tom

Hallo,

dass der nette ordnungsmensch ja auch mal nen auge zudrücken
hätte können!!!

warum begreifst Du nicht, daß er das gemacht hat, indem er anbot, den Wagen umzusetzen?

Gruß,
Christian

Ich habe mich entschlossen, dir noch eine Antwort zu geben, diesmal etwas nüchterner. Betrachten wir die Sache doch mal rechtlich:

Du hast eine Ordnungswidrigkeit begangen. Soviel ist wohl unstreitig.

Du hast eine Verwarnung kassiert. Jetzt muss man erst mal wissen, was das eigentlich ist: nämlich eine „Warnung“ (ein „Du, du, beim nächsten Mal gibt es Ärger“), das mit einem Verwarngeld von max. 35 Euro belegt werden kann und hier wohl auch belegt worden ist. Du bist nicht verpflichtet, das Verwarngeld zu bezahlen; denn es ist ja nur ein Angebot, von einer Verfolgung deiner OWi abzusehen. Und weil du nicht zahlen musst, kannst du auch keinen Widerspruch einlegen.

Ok, angenommen, du würdest das Angebot, die Sache mit einer Verwarnung zu belassen, nicht annehmen; dann würde wohl ein Bußgeld erlassen. Das musst du bezahlen, allerdings kannst du hiergegen Einspruch (nicht Widerspruch) einlegen.

Aber damit ist ja nichts gewonnen: Es ist ja nicht so, dass die Sache damit erledigt ist. Denn die Möglichkeit des Einspruchs sichert dir lediglich den Rechtsweg. Soll heißen: Jetzt entscheidet eine unabhängige Stelle, nämlich das Amtsgericht. Sprich: Du musst dahin, stehst vor dem Richter, und wenn ich der Richter wäre, würde ich dich fragen, was genau du denn nun vorzubringen hättest.

Aber überleg dir, was der Entscheidungsmaßstab des Gerichts ist: das Gesetz. Wenn du wirklich eine OWi begangen hast, dann durfte die Behörde auch ein Bußgeld erlassen (und da du dich geweigert hast, es bei einer Verwarnung zu belassen, ist das auch gut so :wink:). Was willst du dann sagen? Man solle nicht so kleinlich sein? Das ist kein rechtliches Argument. Diplomatenautos machen das auch? Ja, aber die können nicht verfolgt werden; wichtiger noch: Im Unrecht gibt es keinen Anspruch auf Gleichbehandlung.

Das Ergebnis wäre also, dass du am Ende ein Bußgeld bezahlen müsstest. Daran kann ich nichts besser finden als am Verwarngeld. Du solltest schon deswegen zahlen, weil du nichts zu gewinnen hast.

Gruß,
Levay