Guten Tag,
nach einem Verkehrunfalles wurde gegen einen Unfallbeteiligten, der sich für unschuldig hält, ein Verwarnungsgeld ausgesprochen.
Meine Frage: Hat das Bezahlen des Verwarnungsgeldes Auswirkungen auf die Ansprüche zur Schadensregulierung? Wird das Bezahlen eines Verwarnungsgeldes von Versicherern als (Teil-)Schuldeingeständnis gewertet, oder handelt es sich eher um einen rein formalen Akt?
Moin,
Meine Frage: Hat das Bezahlen des Verwarnungsgeldes
Auswirkungen auf die Ansprüche zur Schadensregulierung?
Nein, hat es nicht. Nicht die Polizei legt die Schadensregulierung und deren möglichen anteiligen Höhe fest, sondern die Versicherung.
das Bezahlen eines Verwarnungsgeldes von Versicherern als
(Teil-)Schuldeingeständnis gewertet,
nein
oder handelt es sich eher um einen rein formalen Akt?
Auch nicht. Ein Verwarngeld wird dann erteilt, wenn der Verkehrsteilnehmer gegen die Vorschriften der StVO oder StVzO verstößt. Der Betreffende erhält vor Ort eine Mitteilung warum ihm ein Verwarngeld erteilt wird.Aus diesem Grund sollte es also bekannt sein. Wenn nicht, einfach mal nachfragen bzw. nachschauen was auf dem Verwarngeld für eine Tatbestandsnummer vermerkt wurde. An Hand dieser Nummer kann der Betreffende herausfinden warum dieses Verwarngeld ausgestellt wurde.
Gruß FoPo
Hallo,
Nein, hat es nicht. Nicht die Polizei legt die
Schadensregulierung und deren möglichen anteiligen Höhe fest,
sondern die Versicherung.
selbstverständlich hat die Akzeptanz eines Verwarnungsgeldes in der Praxis Einfluss auf den weiteren Ablauf der Schadenregulierung, denn immerhin wird damit ja eine bestimmte Beweislage geschaffen bzw. „zementiert“.
Grüße, M
denn immerhin wird damit ja eine bestimmte
Beweislage geschaffen bzw. „zementiert“.
Hi,
welche Beweislage?
Wenn die Verwarnung bezahlt wird weil ein Bußgeld vermieden werden soll, praktisch aus Bequemlichkeit ist es kein Schuldeingeständnis. Auch ist damit nicht gesagt welchen Anteil der Schuld den Verwarnten trifft. Auch muss der Grund der Verwarnung nicht die Ursache des Unfall sein.
Man muss hier unterscheiden, Verwarnung ist eine Ordnungswidrigkeitsrecht.
Schadensersatz ist eine reine private Angelegenheit die wie auf dem Basar ausgehandelt werden kann. Kommt es zu keiner Einigung können die Parteien klagen. Da wird dann der Ablauf des Unfall neu rekonstruiert.
Q-Gruß
Genau, und der private Schadenersatzprozess hat am Ende meistens ein anderes Ergebnis als der Strafrechtsprozess bzw. das Owi-Verfahren, weil die Polizei und Staatsanwaltschaft in der Regel schlampig ermitteln und erst der RA des Klägers dann alles gerade biegt…
Wenn der Fahrer wg. eines Verstoßes verwarnt wird, und er die Verwarnung annimmt, und 3 Tage später sagt, es war anders, wie sieht denn die Beweislage dann in Deinen Augen aus? Das ist der Unterschied zwischen Theorie und Praxis.
Grüße, M
Genau, und der private Schadenersatzprozess hat am Ende
meistens ein anderes Ergebnis als der Strafrechtsprozess bzw.
das Owi-Verfahren, weil die Polizei und Staatsanwaltschaft in
der Regel schlampig ermitteln und erst der RA des Klägers dann
alles gerade biegt…
Hi,
ein Prozess in dem auch Gutachter zur Sprache kommen hat schon mehr Gewicht als das was die Polizei am Unfallort ermitteln kann. So Verallgemeinerungen bringen da überhaupt nichts. In jedem Beruf gibt es Flitzpiepen und Könner.
Wenn es um die Schadensregulierung geht, werden Urteile gesucht mit ähnlichem Ablauf dann hat man einen Anhaltspunkt wie der Schaden verteilt werden kann. Darauf hat der Anwält recht wenig Einfluss, auch er kann Tatsachen nicht wegleugnen. Einzig mit guten nachvollziehbaren Argumenten kann er für seinen Mandanten ein etwas besseres Ergebnis erreichen, was dann zu Lasten des Mandanten der Gegenpartei geht. Und jetzt die Rätselfrage, waren beide Anwälte gut. 
Wenn der Fahrer wg. eines Verstoßes verwarnt wird, und er die
Verwarnung annimmt, und 3 Tage später sagt, es war anders, wie
sieht denn die Beweislage dann in Deinen Augen aus? Das ist
der Unterschied zwischen Theorie und Praxis.
In meinen Augen hat die Annahme einer Verwarnung überhaupt keinen Aussagewert. Es mag ja sein das ein Verstoß objektiv stattgefunden hat, dass er Auslöser für den Unfall war steht deswegen noch lange nicht fest. Genauso könnte ich mich bei der Annahme selber geirrt haben, bin ja kein Rechtsanwalt. Oder ich habe fürchterliche Angst vor der Ordnungsmacht, und glaubte ich muss bezahlen.
Q-Gruß
In meinen Augen hat die Annahme einer Verwarnung überhaupt
keinen Aussagewert.
Vielleicht nicht „in Deinen Augen“, deshalb ja mein Hinweis, wie es in der PRAXIS ist. Ich glaube nicht, dass Du schon viele Schadenersatzstreitigkeiten verfolgt hast…
Grüße, M