Bin letztens mit einem Auto, welches auf eine andere Persohn zugelassen ist über eine Sperrflache gefahren und habe daraufhin vom Ordnungsamt ein Verwangeld in höhe von 30€ bekommen. Ich habe heute Post bekommen mit dem Überweisungsträger etc.
Zu meiner Frage:
Bekommt der Fahrzeughalter nun auch noch einen Bescheid?
Hallo Toubi04,
das Verwarngeld in einer Höhe von 30 Euro für das verbotswidrige Überfahren einer Sperrfläche ist korrekt. Da du den Bescheid selbst bekommen hast, nehme ich an, dass bei dir eine Personalienfeststellung durchgeführt wurde?
Wenn ja, dann hat sich die Sache, wenn du sie bezahltest, erledigt. Der Fahrzeughalter bekommt keinen Bescheid.
Wenn nicht, dann ist das auch nicht schlimm, denn das Überfahren einer Sperrfläche wird von der sog. „Halterhaftung“ nicht erfasst.
Viele Grüße.
hallo! bin ein wenig erstaunt, dass d u post vom ordnungsamt bekommen hast - eigentlich bekommt immer der die post und verwarngelder usw., dem das auto gehört. oder bist du als miteigentümer offiziell eingetragen?
also eigentlich bekommt der fahrzeughalter immer die post nach verstößen.
weiß nicht, ob dir das weiterhilft - sonst erkundige dich doch einfach mal beim ordnungsamt.
gruß daggi09
In der Regel bekommt der den Bescheid, der es verurscht hat. Wenn das Ordnungsamt deine Personalien festgehalten hat, geht er nur an dich. Wenn nicht, wird der Halter angeschrieben, mit der Bitte, ihm mitzuteilen, wer denn gefahren sei…
Ich hoffe ich konnte helfen.
MfG
Johannes Theodoridis
Ja das Ordnungamt hat vor Ort meine Personalien festgestellt.
mfg Tobi
Nein ich bin nicht eingetragen. Das Fahrzeug ist ein Firmenwagen. Und die Personalien wurden vor Ort aufgenommen.
Danke für die Hilfe.
mfg Toubi
Ja die Personalien wurden festgestellt.
mfg Toubi
Nein ich bin nicht eingetragen. Das Fahrzeug ist ein
Firmenwagen. Und die Personalien wurden vor Ort aufgenommen.
tja, dann weiß ich auch nicht weiter - leider. schau doch mal auf die verwarnung - da ist bestimmt eine telefonnummer - ich würd mich da erkundigen. und wenn der halter, in diesem fall die firma, auch post bekommt, ists eh zu spät. aber erkundige dich erst einmal.
viel glück!!
Dann gilt Variante 1:
Das Verwarngeldverfahren wird mit der Bezahlung eingestellt. Der Halter bekommt keinen Bescheid. Eine Feststellung des Fahrzeugführers beim Halter muss auch nicht durchgeführt werden.
Im Normalfall schon, weil eine Straftat mit einem Auto begangen wurde, welches auf seinen Namen gemeldet ist. Mag sein, dass sie davon absehen, wenn zeitig gezahlt wird (man kennt ja die Justuzia, die sich gern Arbeit erspart, wenn alles andere glatt läuft - und schließlich ist der Halter auch nicht der Straftäter, also warum unnötig Papierkram abwickeln?). Es kann also sein, muss aber nicht zwingend. Ich denke, die exakte Aussage kannst du nur direkt vom Ordnungsamt bekommen, da diese schließlich auch für den Papierkram in diesem Fall zuständig ist. Wie gehabt - Fragen kostet nichts und nur so kannst du absolut sicher sein.
Und falls sie fragen, warum du das wissen willst: Weil dein Kollege den Papierkram sicherheitshalber gern bei seinen Unterlagen hätte, sollte dies nötig sein. Du fragst einfach, um zu erfahren, ob dies für ihn irgendwann mal relevant sein könnte und du, sollte er keinen Bescheid bekommen, ihm deine Dokumente als Kopie dalässt.
Ich erspare mir nebenher mal die Frage, warum die Person das nicht erfahren soll.
Mit freundlichem Gruß,
SoulSaver2k
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hallo toubi,
tut mir leid, aber da kann ich dir keine auskunft drüber geben, da ich mich mit solchen sachen nicht auskenne. bin kein experte auf diesem gebiet.
gruß
blickenix
Mit Auto, welches auf eine andere Person zugelassen ist, über eine Sperrflache gefahren und daraufhin vom Ordnungsamt ein Verwarngeld von 30 € per Post bekommen. Bekommt der Fahrzeughalter nun auch noch einen Bescheid?
Antwort: Wenn vom Ordnungsamt ein Verwarngeld per Post nicht an den Halter sondern an den tatsächlichen Fahrer geht, wurden ja vor Ort die Daten des Verkehrssünders aufgenommen. Dann geht m. W. keine Kontrollmeldung an den Halter.
MfG
KKl
ja tut mir leid aber darauf kann ich dir leider keine antwort geben aber einen tip frage mal im rathaus an ob und wenn warum dir das schreiben zugesendet wurde denn du bist nicht der halter des Fahrzeuges sonst zahle doch einfach und sieh das als denkzettel an