Verwarnungsgeld wird ungewollt zum Bußgeld

Hallo liebe www’ler!
Ich hätte heute folgenden Sachverhalt:

Also angenommen man muß 25 Euro als Verwarnungsgeld an das Polizeiverwaltungsamt zahlen, weil man z. B. mit einem Mobiltelefon beim Fahrradfahren gesehen wurde.
Jetzt überweist man fristgerecht einen Teilbetrag, angenommen 24 Euro an der Behörde ihr Konto. Folgedessen schreibt das Amt einen Brief in dem steht, daß jetzt die 24 Euro zurücküberwiesen werden und der Verwartnte nun volle 25 Euro anweisen muß.
Da dieser Brief aber ankam nachdem das Geld schon wieder Retour war, überweist der Schuldner erneut 24 Euro auf das Konto der Behörde weil er denkt, daß das Geld fehlermäßig zurückkam. Darauffolgt nun ein Bußgeldbscheid der Zentralen Bußgeldstelle in dem nun 48,50 Euro gefordert werden (25 Verwarnung + 20 Gebühr + 3,50 Auslagen).

Jetzt haben die den Fall also weitergegeben und wollen mehr Geld vom Verwarnten Menschen, wobei die Behörde ja schon 24 Euro erhalten hat, die auch definitv wieder auf dem ursprünglichen Konto was angegeben war drauf sind.

Meine konkreten Fragen:
Ist es überhaupt erlaubt, daß die das Geld zurücküberweisen, wieso sehen die das nicht wenigstens als Teilzahlung um so Sachen z. B. zu verhindern?!

Wenn einer zum Spaß zu wenig überweist(und dann auch noch 2 mal) ist das genau richtig.Und das Verwarnungsgeld ist ja immer noch 25 €.Der Rest sind Zusatzkosten der Verwaltung.

mfg

Hallo.
Der Schuldner hätte eine Ratenzahlung vereinbaren müssen. Ist das nicht geschehen, hat die Behörde zu Recht den falschen Betrag zurück überwiesen.
Sollte der Schuldner versucht haben, die Behörde ein bischen zu ärgern, ist der Schuss nach hinten los gegangen! Da hätte der Schuldner schon 25,05 EURO überweisen sollen, aus versehen natürlich.
Gruss Peter

Hi
Ratenzahlung bei Verwarnung gibt es nicht.
Gruß
haWeThie

(keine rechtsgrundlage)

1 Like

Hi
eine Verwarnung wird nur gültig, wenn sie rechtzeitig und vollständig bezahlt wird; und an dem letzteren ist es gescheitert.

Gruß
HaweThie

PS: es werden Bußgeldbescheide erlassen, weil ein Ct. zu wenig überwiesen wurde - und das zu recht.

Nebenbei zusätzlich zu dem schon Gesagten:

Also angenommen man muß 25 Euro als Verwarnungsgeld an das
Polizeiverwaltungsamt zahlen, weil man z. B. mit einem
Mobiltelefon beim Fahrradfahren gesehen wurde.

Das ist meines Wissens kein Ordnungswidrigeitstatbestand. Es ist dazu erforderlich, dass das Miobiltelefon nachweislich benutzt wurde.