Hallo liebe www’ler!
Ich hätte heute folgenden Sachverhalt:
Also angenommen man muß 25 Euro als Verwarnungsgeld an das Polizeiverwaltungsamt zahlen, weil man z. B. mit einem Mobiltelefon beim Fahrradfahren gesehen wurde.
Jetzt überweist man fristgerecht einen Teilbetrag, angenommen 24 Euro an der Behörde ihr Konto. Folgedessen schreibt das Amt einen Brief in dem steht, daß jetzt die 24 Euro zurücküberwiesen werden und der Verwartnte nun volle 25 Euro anweisen muß.
Da dieser Brief aber ankam nachdem das Geld schon wieder Retour war, überweist der Schuldner erneut 24 Euro auf das Konto der Behörde weil er denkt, daß das Geld fehlermäßig zurückkam. Darauffolgt nun ein Bußgeldbscheid der Zentralen Bußgeldstelle in dem nun 48,50 Euro gefordert werden (25 Verwarnung + 20 Gebühr + 3,50 Auslagen).
Jetzt haben die den Fall also weitergegeben und wollen mehr Geld vom Verwarnten Menschen, wobei die Behörde ja schon 24 Euro erhalten hat, die auch definitv wieder auf dem ursprünglichen Konto was angegeben war drauf sind.
Meine konkreten Fragen:
Ist es überhaupt erlaubt, daß die das Geld zurücküberweisen, wieso sehen die das nicht wenigstens als Teilzahlung um so Sachen z. B. zu verhindern?!