ich habe eine Verwarnung von 30 Euro bekommen, weil ich (angeblich) nicht angeschnallt war. Bin ich aber (fast) immer! Als Zeuge ist ein Polizeibeamter angegeben.
Wie wollen die mir das eigentlich nachweisen, wenn ich Widerspruch einlege? Und wenn ich das tue, was passiert dann?
ich habe eine Verwarnung von 30 Euro bekommen, weil ich
(angeblich) nicht angeschnallt war. Bin ich aber (fast) immer!
Als Zeuge ist ein Polizeibeamter angegeben.
Wie wollen die mir das eigentlich nachweisen, wenn ich
Widerspruch einlege? Und wenn ich das tue, was passiert dann?
Durch die Aussage des Polizeibeamten. Vergiss den Widerspruch, wenn Du keinen Zeugen hast und zahle, möglicherweise mit Zähneknirschen. Sonst wird es nur noch teurer.
So etwas ist natürlich sehr ärgerlich, aber ich kann mich Günther nur anschließen und Dir empfehlen, die 30 Euro zu bezahlen.
Als Zeuge ist ein PolizeiBEAMTER angegeben, was eigentlich schon alles über Deine Chancen, einen erfolgreichen Widerspruch in diesem nichtigen Fall durchzusetzen, aussagt. Vor deutschen Gerichten gilt sehr oft: „some animals are more equal“. Will heißen: der Beamte hat immer das entscheidende Quäntchen mehr „Recht“ als der Normalbürger.
Ich persönlich halte es so, dass ich alles bis ca. 50 Euro sofort bezahle und absolut jeden Strafzettel, der höher ausfällt, bis zur letzten möglichen Instanz bekämpfe. Oft hilft dabei ja auch die Verkehrsrechtsschutzversicherung.
Das ist aber natürlich eine Frage der persönlichen „Strafzettelphilosophie“.
ist einem Kumpel auch mal passiert, daß die Ihm in der 30-Zone entgegenkamen und ohne anhalten aufschrieben und er bekam Post.
Es stimmte allerdings. Erkonnte sich daran erinnern, an dem Tag dort unangeschnallt gefahren zu sein, weil er an die Gesäßtsche mußte, während der FAhrt.
Wenn ein Polizeibeamter als Zeuge draufsteht, brauchst Du so sagt man, pro Beamten Zwei Gegenzeugen…
Als Zeuge ist ein PolizeiBEAMTER angegeben, was eigentlich
schon alles über Deine Chancen, einen erfolgreichen
Widerspruch in diesem nichtigen Fall durchzusetzen, aussagt.
Vor deutschen Gerichten gilt sehr oft: „some animals are more
equal“. Will heißen: der Beamte hat immer das entscheidende
Quäntchen mehr „Recht“ als der Normalbürger.
Leider ist das nach meinen Erfahrungen nicht (mehr?) so, oder eher selten.
Bei einer Gerichtsverhandlung in unserem fall
kann durchaus ein „Freispruch“ herauskommen, da der Richter, wenn man bis dorthin durchzieht sich ja auch nur folgendes fragt:
Warum sollte der Beamte eine Anzeige schreiben, wenn er nicht meint die Betroffene sei nicht angeschnallt gewesen (das Quäntchen mehr „Recht“)
ABER… Warum sollte die Betroffene bis vors Gericht ziehn wenn sie tatsächlich nicht angeschnallt war?
Naja und dann kommts auf die Verhandlung an. Der Polizist muss hier nämlich darlegen, warum er denn so genau sehen konnte, das die Betroffene nicht angeschnallt war.
Kann er das nicht für den Richter völlig einleuchtend darlegen, fällt das Verfahren hinten runter…
Und nun überlegt mal, wieviele solcher Anzeigen ein Beamter wohl idR schreibt und wie man sich nach einer recht langen Zeit noch an sowas erinnern soll.
Die Betroffene muss nur sagen sie fährt IMMER angeschnallt, das kann alles nicht sein und an den Tag kann sie sich aus den und den Gründen noch genau erinnern, das Wetter war so schön, oder auch nicht und sie war auf jeden Fall angeschnallt. Abgesehn vom ehrlichkeitsfaktor steht es ja der Betroffenen eh frei das blaue vom Himmel runter zu lügen.
Ob man nun das Risiko erhöhter Kosten im Falle einer Richterlichen bestätigung eingeht, muss jeder selbst wissen…