Ich bin Angestellter im öffentlichen Dienst und möchte eine Weiterbildung besuchen, die nicht ganz billig ist. Ich habe dem Arbeitgeber verschiedene Modelle angeboten: Einbringung von Freizeit, Beteiligung an der Finanzierung, Verpflichtung zum Verbleib beim Arbeitgeber (z.B. 2 Jahre) bei Zahlung der Fortbildung durch ihn.
Mit Hinweis darauf, dass ich mich im vergangenen Jahr auf Stellen in anderen Städten beworben hatte, sagt er mir, dass er nicht in Mitarbeiter zu investiere gedenke, deren Verbleib derart unsicher sei.
Darf der Arbeitgeber dem Mitarbeiter den Besuch von Fortbildungen unter den geschilderten Umständen verwehren auch wenn der Mitarbeiter sich kooperativ zeigt?
Vielen Dank für eine Antwort
Christian