Parkticket gezogen(leider eins ohne seperaten Abriss) und mittels „Post-it“ am Spiegel fixiert. Bei Rückkehr Knöllchen an der Scheibe, das Ticket lag verweht auf dem Fahrersitz, aber richtig herum, also einsichtbar. Hätte das Knöllchen geschrieben werden dürfen? Hat der Prüfer auch eine Pflicht, oberflächlich das Fahrzeug nach einem Parkticket abzusuchen?
Moin,
das kommt so ein wenig auf die Bedingungen an. Meist steht auf dem Parkschein, dass dieser „deutlich sichtbar“ im Fahrzeug liegen muss.
Davon wäre wohl auszugehen, wenn der Parkschein mit den sichtbaren Daten auf dem Sitz liegt.
Letztlich hat man ja einen Nachweis für das bezahlte Entgeld und kann so bei der entsprechenden Stelle beweisen das man ordungsgemäss gezahlt hat.
Gruss Jakob
Moin zurück!!
Es ist dem Verkehrsteilnehmer ganz frech mitgeteilt worden, dass er sich das Ticket von einem 3. besorgt hat!!!
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Moin,
Es ist dem Verkehrsteilnehmer ganz frech mitgeteilt worden,
dass er sich das Ticket von einem 3. besorgt hat!!!
Na dann kann derjenige, der das behauptet, das ja hoffentlich auch beweisen. Wenn nicht siehts nämlich schlecht aus für denjenigen.
Wer behauptet muss beweisen, so ist das nunmal.
Da würde ich es ganz locker auf ein Verfahren ankommen lassen und mir einen Rechtsanwalt nehmen.
Gruss Jakob