Verweigert 2014 Mietrechtschutz für Nebenkostenabrechnung von 2013

Mietrechtschutzversicherung wurde wg. Wohnungsaufgabe zum 31.12.2013 gekündigt. Die NK- Abrechnung kam zum 26.12.2014.   Frage: Darf die Versicherung den Rechtschutz für eine überhöhte NK- Abrechnung aus 2013 verweigern?

ich würd eher sagen ja, sie darf verweigern.
Die rechnungsstellung war außerhalb der Versicherungszeit.
Man könnte vielleicht auch sagen, der Schadeneintritt (was ja für die Rechtsschutz immer wichtig ist) war außerhalb der Versicheurngszeit.
Ich bin aber nur ein Laie.

Mietrechtschutzversicherung wurde wg. Wohnungsaufgabe zum
31.12.2013 gekündigt. Die NK- Abrechnung kam zum 26.12.2014.
Frage: Darf die Versicherung den Rechtschutz für eine
überhöhte NK- Abrechnung aus 2013 verweigern?

Hallo,

da liegt ja zwischen Beendigung des Versicherungsverhältnisses und dem evtl. Streit aus der NK exakt 1 Jahr; wie lange sollte denn eine RS nach Beendigung des Versicherungsverhältnisses noch haften?

Wenn die NK fehlerhaft ist, bestreitet man dies und dafür braucht man noch keinen Rechtsanwalt, denn ich rufe ja auch nicht einen Rechtsanwalt an, nur weil die Heizung ausgefallen ist.
Die übliche Vorgehensweise wäre, der NK schriftlich in den Punkten x , y etc. widersprechen und um eine korrigierte Abrechnung bitten.
Erst wenn dies, auch nach Mahnung, nicht erfolgt oder nicht korrigiert erfolgt kann man sich an einen RA wenden, dessen Honorarforderung dann der Gegenpartei auferlegt werden kann.

lG

Die Versicherung hat vermutlich Recht. Genaue Auskunft kann und darf nur ein Rechtsanwalt erteilen. Bitte dort nachfragen!

Frohes Neues Jahr, DG.

M.E darf die Versicherung verweigern, da zum Zeitpunkt der Zustellung der Abrechnung kein Versicherungsschutz mehr bestand. Da der Vermieter die Frist von einem Jahr eingehalten hat, hätte auch die Versicherung bis zur Klärung einer ordentlichen Abrechnung Bestand haben müssen.

Näheres wahrscheinlich im Kleingedruckten Ihrer Versicherungspolice.