Verweigerte Lohnfortzahlung wegen Kredit 1500€

Ein Getränkeauslieferer hat sich von seinem Chef
einen Kredit von 3000€ für Autokauf geben lassen
und dafür den KFZ Brief einbehalten.
Die Raten von 150€ hat er immer bezahlt.
So daß noch 1500€ offen sind.
Nun hatte der Arbeitnehmer einen Bandscheibenvorfall
und ist krankgeschrieben-
Der Arbeitgeber hat keine Lohnfortzahlung geleistet.
Wegen des ausstehenden Kredits von 1500€
Da er den Kranken .als nicht so krank einstufe- und er
Mittags nach Besuch bei der Gewerkschaft,in einem
Cafe gesehen wurde,erfolgte die fristlose Kündigung.

Der Chef weigert sich Lohnfortzahlung zu leisten.
Inzwischen konnte auch Miete und Strom nicht bezahlt
werden.
Der Arbeitnehmer hat Frau und
2 Kinder 7 und 9 Jahre.Der Pfändungsfreibetrag liegt über den 1600€.die der Chef nicht bezahlt.
In dem Vertrag über den Autokredit steht nichts von
einem sofortigem Rückzahlen bei Arbeitsplatzwechsel.
Er sagt er habe mit Ihm nichts mehr zu tun ,da er fristlos gekündigt sei.
Meine Frage : Darf er die Lohnvortzahlung verweigern
darf er die Krankmeldung anzweifeln
Darf er wegen cafebesuch Mittags , fristlos kündigen
MFG
Ridschi777

Hallo

1)wenn die kündigung nicht schriftlich erfolgt ist, ist sie unwirksam
2) Er darf die LFZ nicht verweigern
3) wenn er die Arbeitsunfähigkeit anzweifelt, muss er das beweisen können
4) arbeitsunfähig heißt nicht, bettlägerig, also Cafe-Besuch ist kein kündigungsgrund
Aoweit die Drei-Wochen-Frist für eine Kündigungs-schutz-Klage noch nicht abgelaufen ist, unbedingt Klage einreichen!!!
Wenn eine soforige Rückzahlung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht vereinbart ist, kann weiter in Raten bezahlt werden
Nehmen Sie einen Rechtsanwalt und gehen Sie dagegen vor. Ihre Auzssichten sind 100%
Myron

Hallo

Wie lange kann es von der Klage bis zur Verhandlungvorm Arbeitsgericht dauern.?
Wo bekommt man Geld bis zur Verhandlung?

Hallo,
üblicher Weise dauert es vom Einreichen der Klage bis zur Güteverhandlung ca. 5 Wochen. Je nach Arbeitsanfall beim Arbeitsgericht.
Ich habe jedoch die Befürchtung, dass es für eine Kündigungsschutz-Klage schon zu spät sein könnte. (Drei-Wochen-Frist)
Allerdings für die Klage auf Lohnfortzahlung bei Krankheit ist es nicht zu spät.
Wenn Du Geld zum Leben brauchst, musst Du wohl Sozialhilfe beantragen.

Gruß Eudemos

Bis über die Klage entschieden ist, wirst du wohl kein Geld von Deinem ehem. Arbeitgeber bekommen.

Hallo

Wie lange kann es von der Klage bis zur Verhandlungvorm
Arbeitsgericht dauern.?
Wo bekommt man Geld bis zur Verhandlung?

Ein Getränkeauslieferer hat sich von seinem Chef

einen Kredit von 3000€ für Autokauf geben lassen

und dafür den KFZ Brief einbehalten.

Die Raten von 150€ hat er immer bezahlt.

So daß noch 1500€ offen sind.

Nun hatte der Arbeitnehmer einen Bandscheibenvorfall

und ist krankgeschrieben-

Der Arbeitgeber hat keine Lohnfortzahlung geleistet.

Wegen des ausstehenden Kredits von 1500€

Da er den Kranken .als nicht so krank einstufe- und er

Mittags nach Besuch bei der Gewerkschaft,in einem

Cafe gesehen wurde,erfolgte die fristlose Kündigung.

Der Chef weigert sich Lohnfortzahlung zu leisten.

Inzwischen konnte auch Miete und Strom nicht bezahlt

werden.

Der Arbeitnehmer hat Frau und

2 Kinder 7 und 9 Jahre.Der Pfändungsfreibetrag liegt über den
1600€.die der Chef nicht bezahlt.

In dem Vertrag über den Autokredit steht nichts von

einem sofortigem Rückzahlen bei Arbeitsplatzwechsel.

Er sagt er habe mit Ihm nichts mehr zu tun ,da er fristlos
gekündigt sei.

Meine Frage : Darf er die Lohnvortzahlung verweigern

darf er die Krankmeldung anzweifeln

Darf er wegen cafebesuch Mittags , fristlos kündigen

Hallo, wenn der Mitarbeiter schon im Cafe der Gewerkschaft ist, dann macht es Sinn mal eine Etage höher zu gehen, zur kostenlosen Rechtsberatung als Gewerkschaftsmitglied. Bzw. den Fall gleich den Gewerkschaftsanwälten anzuvertrauen!!. Die Fristen sind recht kurz. In der Regel 3 Wochen nach Ausscheiden aus einem Unternehmen. Zum einen.

Zum anderen, der Arbeitgeber kann schon so handeln. Man muß sich davor nur richtig!!!, schützen. Wie gesagt, Anwalt oder alleine, mittels „Beantragung des vorläufigen Rechtsschutzes“ beim zuständigen Amtsgericht. Als Begründung muß dann die Selbstbehaltsgrenze im Pfändungsverfahren herangezogen werden. Wichtig dabei ist, die Forderungen genau mit Zahlen zu beziffern. Man kann sich auch an der Sozialhilfegrenze + Werbungskostenpauschale (150€) orientieren. Wenn die Frist abgelaufen ist, dann ist alles unwiederbringlich verloren!!