hallo
gestern abend war ich zum essen bei bekannten eingeladen, wobei meinem gastgeber - 60 jahre - ein zahn abgebrochen ist. schon als laie war ersichtlich dass da nix mehr zu machen ist: der zahn musste gezogen werden.
habe ihn vor schmerz weinend zur uni-klinik gefahren, nachdem ich dort vorher angerufen und den fall geschildert habe.
zahnarzt schaut kurz und meint dann: „da kann ich leider nichts machen, weil der zahn gezogen werden muss“. das hat er also verweigert, weil er dass in der uni-klinik nicht darf. hä???
er meinte dass das nur der zahnärztliche notdienst dürfe, er nicht.
kann mir das jemand erklären, er wollte es nicht!
er hat sich immer wieder auf die gesetze berufen. dass da aber ein 60 jähriger mann vor schmerz weinend - ich übertreibe nicht - vor ihm sitzt, ließ ihn völlig kalt.
wie gesagt, weiß jemand was GENAU dem arzt verbietet in solch einer situation " mal eben" den zahn zu ziehen?
vielen dank
bruno
Moin,
war es überhaupt ein Zahnarzt/ Chirurg?
Hallo,
unser Uniklinik bietet einen Zahnärztlichen Notdienst nach 23 Uhr an.
Vorher muß man einen niedergelassenen Zahnarzt aufsuchen,der zu diesem Zeipunkt als Zahnärztlicher Notdienst bis 23 tätig ist.
Vielleicht war es versicherungstechnisch nicht möglich,eine korrekte Behandlung durchzuziehen.
Was anderes fällt mir im Moment nicht ein.
Gruß
Vergißmeinnicht
Hallo Bruno,
es gibt mehrere Möglichkeiten, warum der Diensthabende Zahnarzt die Entfernung eines Zahnes verweigert hat.
- die Röntgenabteilung der Klinik war geschlossen, sodass der Kollege keine Röntgenaufnahme vor der Extraktion machen konnte. Eine Extraktion ohne vorherige Röntgenaufnahme ist sträflicher Leichtsinn!
- Der Kollege war alleine und hatte keine Assistenz zur Verfügung. Alleine lässt sich zwar eine einfache Extraktion im Regelfall durchführen, bricht der Zahn aber ab oder kommt es zu einer anderen Komplikation ist man ohne Assistenz hilflos und handelt ebenfalls fahrlässig.
- Der Kollege war gar kein Kollege sondern ein Zahnmedizinstudent in den klinischen Semestern und es war ihm schlicht und einfach nicht erlaubt einen Zahn zu ziehen mangels beruflicher Erfahrung.
Alle 3 Punkte sind nicht konstruiert denn alles traf zu meiner Studienzeit zu, als ich als Student den zahnärztlichen Notdienst der Uniklinik versah mit einem approbierten Assistenzzahnarzt im Hintergrund.
Im Notdienst ausserhalb der üblichen Sprechzeiten kommt es zu einer Einschränkung des normalen zahnärztlichen Behandlungsumfangs alleine oft schon aus rechtlichen Gründen.
Gruß
Gero
Hallo brunobrusius,
der Gund für die „Behandlungsverweigerung“ liegt darin begründet, dass ihr zu einer Kieferchirurgischen Station eines Krankenhauses gefahren seid. Dieser ist die Behandlung eines Zahnes ohne eine stationäre Aufnahme nicht möglich. Daraus ergibt sich das Weitere. Der Arzt im Krankenhaus hätte euch aber auch die Wahrheit sagen können und an den zahnärztlichen Notdienst, für den niedergelassene Zahnärzte eingetelt sind, verweisen sollen.
So einfach ist die Wahrheit in einer Bürokratie.
Gute Besserung
Bernd
hallo gero
- die Röntgenabteilung der Klinik war geschlossen,
nein, volle gerätschaft war vorhanden
- Der Kollege war alleine und hatte keine Assistenz zur
Verfügung.
arzt und helferin
- Der Kollege war gar kein Kollege
doch war er. er hat ja ein rezept ausgestellt. war am stempel ersichtlich, er hat sogar promoviert.
er meinte immer nur, dass er keinen zahn ziehen darf, das dürfte nur der zä-notdienst. auf nachfrage hat er sich immer wieder auf die gesetzlage berufen, die er mir aber nicht erklären wollte. auf nachfrage reagierte er genervt und gereizt.
nun ja, was solls. eine gute visitenkarte für diese klinik ist solch ein unfreundlicher arzt nicht.
danke dir für dein statement
gruß
bruno