Verweigerung Abrechnung und folgen für die Nächste

Hallo,

ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen.

zur vorgeschichte:

wir hatten april 2019 einen vermieterwechsel. ende 2019 sollte die Abrechnung für 2018 kommen , ist aber nie geschehen. wir dort mehrfach angefragt und auch anwalt eingeschaltet aber trotzdem bisher keine erhalten. die vorherige hausverwaltung weigert sich mit dem argument das das haus verkauft ist und sie alle daten weiter gegeben haben. die neue verweigert weil sie für den zeitraum nicht zuständig war.

nun zur frage: vor einer woche kam nun die abrechnung für 2019. der neue vermieter rechnet jedoch den gesamten jahreszeitraum ab obwohl die uns ja erst im april übernommen haben. 4 leute (alle altmieter) gehen gegen diese abrechnung gemeinsam vor weil dinge drauf sind die nicht rechtens sind. wir sind der meinung das die auch die ersten 3 monate nicht abrechnen dürfen und diese rauszurechnen haben.

die weigerten sich die für 2018 zu machen weil sie nicht zuständig waren, wollen aber nun die 3 monate in den sie ebenfalls nicht zuständig waren abkassieren. wie sieht es da aus? haben wir das recht die 3 monate raus rechnen zu lassen?

danke schonmal

und eine frage hätte ich noch:

ich hab ausser mit den altmietern im haus mit niemand kontakt, würde aber gern die anderen vor den machenschaften dses neuen vermieters warnen.

da ich nicht durchs haus gehen kann und jeden einzeln erreiche durch unterschiedliche anwesenheiten wäre meine frage ob ich mich in irgendeiner form strafbar machen würde wenn ich den nachbarn etwas in den briefkasten schmeisse um sie zu warnen bzw darauf hin zu weissen das sachen abgerechnet werden die nicht existent sind

Und? Habt ihr den wieder ausgeschaltet?

Der neue Eigentümer ist in die Rechtsnachfolge eingetreten, der ist also zuständig, auch wenn er dazu keine Lust hat.

1 Like

Hallo,
mir gehen die Bezeichnungen Vermieter und Hausverwaltung unverstaendlich durcheinander, als wenn es dasselbe waere.
Der Hausverwalter ist fuer die Kosten des Hauses nach aussen zustaendig und erstellt eine Jahresabrechnung fuer die Vermieter, fuer jeden eine.
Dein Vermieter, mit dem hast Du einen Vertrag, rechnet mit Dir ab und macht dafuer eine Jahresabrechnung der Nebenkosten, fuer seinen Mieter. Im dem Fall bei Mieterwechsel koennten es 2 Abrchnungen sien, fuer den Mieter zu Jahresbeginn, fuer eventuell einen Leerstand, fuer Dich. Diese Abrechnung ist Dein Gegenstand, Dein Vermieter ist Dein Vertragspartner. Alles andere geht Dich zuerst mal gar nichts an. Andere Mieter haben vielleicht einen anderen Vermieter oder denselben, haben jeweils wieder einen Vertrag,ohne Dich.
.
Du kannst Deine Nebenkostenabrechnung vom Vermieter mit einigen Zahlen der Hausverwaltung vermutlich dabei, oder nur Einsicht, auf Richtigkeit pruefen. Du kannst auch einen Vorschlag dem VErmieter unterbreiten, was Du zu zahlen bereit waerst, er haette da einen Fehler drin. Stichwort erste 4 Monate, Heizungskosten nach Gradtagszahlen aufteilen, Wasser Muell beispielsweise nach Zeit oder Personen, wie es eben bei Euch gemacht wurde.
.
Mit anderen eine Gruppe bilden und sich gar noch zum Sprecher aufschwingen sehe ich kritisch, oder mag Dich Dein Vermieter schon so sehr dass er einiges Nachteiliges von Dir schluckt. Schriftlich und nachweisbar waere die negative Steigerung davon.
.
Manchmal uebernimmt die Hausverwaltung beide Rollen, Vermieter und Hausverwaltung. Dann ist zu pruefen, fuer welche Aufgaben. Reparaturen oder Vermietung (tatsaechlich oder nur Hilfe) oder Betriebskostenabrechnung.
.
Gruss Helmut

mit dem anwalt bin ich nicht ins detail gegangen. kurz gesagt, er hat kein mandat er hat schlicht schriftlich zur durchführung aufgefordert.

ok, also heisst das das der neue zur abrechnung 2018 verpflichtet ist und somit auch das recht hat die ersten 3 monate mit abzurechnen?

wir haben alle im haus nur einen vermieter auch alle die gleiche hausverwaltung.

die abrechnung kommt von der hausverwaltung und nicht von meinem vermieter. der ist dort mit keiner silbe erwähnt. klar, er hat den vertrag mit mir aber es läuft bei mietwohnungen (wie glaube ich überall, kenne es zumindest nicht anders) alles über die verwaltung.

also zum sprecher aufschwingen schonmal garnicht. wie geschrieben haben wir alt mieter untereinander kontakt und sind alle der gleichen meinung. deswegen haben wir zusammen ein schriftstück aufgesetzt und jeder steht im briefkopf und jeder unterschreibt auch darauf. da bin weder ich noch jemand anderes sprecher…

aber um dich richtig zu verstehen die frage: du rätst davon ab das es ein dokument für alle ist? muss jeder selber einspruch einlegen oder geht das zusammen? was sagt da das gesetz wegen der richtigkeit das es nicht angezweifelt werden kann?

Glauben ist nicht Wissen. Meine Mutter bekommt, obwohl Hausverwaltung vorhanden, ihre Abrechnung immer von ihrer Vermieterin.

Gruß
Christa

ok. kenn ich nicht so^^ bei allen in meiner familie, die verdammt groß ist, bekommt jeder seine von der hausverwaltung.

aber dadurch das ich sie von der hausverwaltung bekomme, muss ich den widerspruch auch dorthin richten.

die frage ist aber immernoch offen. kann/muss ich verlangen das die 3 monate herausgerechnet werden auf grund dessen das sie ja für das vorjahr angeblich auch nicht verantwortlich waren obwohl daten bei den…

zudem stellt sich ja nun sogar die frage ob es zummen gefasst für 4 auf einen brief überhaupt rectens ist oder jeder selber seinen widerspruch schreiben muss. im endeffekt machts ja keinen unterschied da eh alle das gleiche schreiben würden…^^

Was hast du an

nicht verstanden?

Nein.

Natürlich. Ihr habt doch rechtlich nichts miteinander zu tun.

Lass das die Sorge des Vermieters sein!

(fett von mir)
Deine Wortwahl ist realitätsfern.
Betriebskosten hat der Vermieter bereits bezahlt = „vorgeschossen“.
Angefangen von jährlich im voraus gezahlten Versicherungsbeiträgen bis zu mal eben schnell 10.000 Liter Heizöl eingekauft.

Nein, kannst Du nicht verlangen.
Der zum Zeitpunkt der Abrechnungserstellung aktuelle Vermieter (oder Hausverwaltung, das ist wurscht) ist für den zurückliegenden 12-Monats-Zeitraum zuständig.

Wichtig für Dich als Mieter ist ausschließlich, daß auf der Abrechnung Deine 12 Vorschüsse berücksichtigt sind - sofern Du sie gezahlt hast.

Erzähl mal Konkretes, um welche Positionen es da geht.

Gemeinsam ist witzlos, weil jeder Mieter einen eigenständigen Mietvertrag hat.
Es spricht aber nichts dagegen, für alle 4 Briefe denselben Wortlaut zu verwenden.

Wie kommst Du darauf?
Aus dem UP geht nicht annäherungsweise hervor, daß es sich um eine vermietete ET-Wohnung handelt.

Dieses Thema wurde automatisch 30 Tage nach der letzten Antwort geschlossen. Es sind keine neuen Nachrichten mehr erlaubt.