Verweigerung ALG 1 nach Bezug Krankengeld

Hallo,

Person A ist seit Monaten wegen einer Augenkrankheit krank geschrieben gewesen. Zum Jahreswechsel lief das Krankengeld aus - daher musste Person A sich beim Arbeitsamt arbeitslos melden. Die persönliche Arbeitslosenmeldung erfolgte Mitte Dezember - also noch vor der Aussteuerung von der Krankenkasse. Das Arbeitsamt hat nun Mitte Februar die medizinische Untersuchung durchgeführt und behauptet nun, dass Person A weniger als 3 Stunden mit ausreichend Pausen arbeiten kann (obwohl ein durch die Rentenversicherung erstelltes Gutachten 5 Std. mit Pausen bescheinigt…)

Nun meine Frage: Muss das Arbeitsamt nicht von Anfang Januar bis zum Zeitpunkt der Bekanntgabe, dass weniger als 3 Stunden gearbeitet werden kann (und somit Rentenantrag gestellt werden muss) ALG 1 zahlen? Person A ist Mitte 40, war noch nie arbeitslos und hat auch keine Sperrzeit o.ä.

Vielen Dank für Eure Antworten!

Grüße,
Bea

Hallo Bea Natürlich muss das Arbeitsamt weiter zahlen das ist gesetzlich schon im 9 und 12 Sozialgesetzbuch so geregelt! Noch einen schönen Tag und Lieben Gruss Charly

Hallo, Bea,

tut mir leid, aber zum Thema Leistungen der Arbeitsagentur und detailierte Ansprüche der Versicherten kann ich nicht viel sagen. Das ist mir zu speziell und dazu fehlt mir das nötige Wissen.

Gruß W.