Hallo,
Person A ist seit Monaten wegen einer Augenkrankheit krank geschrieben gewesen. Zum Jahreswechsel lief das Krankengeld aus - daher musste Person A sich beim Arbeitsamt arbeitslos melden. Die persönliche Arbeitslosenmeldung erfolgte Mitte Dezember - also noch vor der Aussteuerung von der Krankenkasse. Das Arbeitsamt hat nun Mitte Februar die medizinische Untersuchung durchgeführt und behauptet nun, dass Person A weniger als 3 Stunden mit ausreichend Pausen arbeiten kann (obwohl ein durch die Rentenversicherung erstelltes Gutachten 5 Std. mit Pausen bescheinigt…)
Nun meine Frage: Muss das Arbeitsamt nicht von Anfang Januar bis zum Zeitpunkt der Bekanntgabe, dass weniger als 3 Stunden gearbeitet werden kann (und somit Rentenantrag gestellt werden muss) ALG 1 zahlen? Person A ist Mitte 40, war noch nie arbeitslos und hat auch keine Sperrzeit o.ä.
Vielen Dank für Eure Antworten!
Grüße,
Bea