Verweigerung der Aufnahme einer Anzeige

Es ist - wie gesagt - nur ein Beispiel. Ich weiß, dass
Polizisten strafrechtlich ausgebildet werden, aber Juristen im
Bereich Strafrecht sollten das dann doch besser können.

„Juristen im Bereich Strafrecht“, also nicht alle Juristen, sondern die im Bereich Strafrecht tätigen. Und würde der Polizist verwaltungsrechtliche Fehler machen, wäre der Maßstab für die Qualitfikation ein Jurist für Verwaltungsrecht?
Sorry, aber wenn die die allgemeine Qualifikation eines Polizeibeamten (der nebenher auch studiert hat), die in weiten Teilen die Kenntnisse eines Juristen übersteigt (Polizeirecht, Verwaltungsrecht, Verwaltungsvollstreckungsrecht, Verkehrsrecht…)mit der eines Fachjuristen verglichen wird, sollte das kein Anlass sein, nur von juristischen Grundkenntnissen zu schreiben.

Iche behaupte das mal einfach, erkenne aber selbstverständlich
gern an, dass es in beide Richtungen Ausnahmen gibt.

Durchaus. Ich habe eine Haftvorführung miterlebt, in der der Richter als Begründung für den Haftbefehl seinen „andauernden Fluchtbefehl“ angeführt hat.

Gruss

Iru

„Juristen im Bereich Strafrecht“, also nicht alle Juristen,
sondern die im Bereich Strafrecht tätigen.

Jedenfalls die.

Und würde der
Polizist verwaltungsrechtliche Fehler machen, wäre der Maßstab
für die Qualitfikation ein Jurist für Verwaltungsrecht?

Nein, Juristen, die sich mit Verwaltungsrecht gut auskennen, gibt es eh kaum. (O. k., das ist jetzt übertrieben, aber es gibt wohl nur sehr wenige.)

Sorry, aber wenn die die allgemeine Qualifikation eines
Polizeibeamten (der nebenher auch studiert hat)

An einer FH! Ich will das nicht abqualifizieren, aber es ist schon ein Unterschied.

die in weiten
Teilen die Kenntnisse eines Juristen übersteigt (Polizeirecht,
Verwaltungsrecht, Verwaltungsvollstreckungsrecht,
Verkehrsrecht…)

Das kann man so nicht sagen. Ein Jurist muss in seiner Ausbildung nun mal sehr viel mehr lernen und kann sich darum nicht auf jedem Gebiet spezialisieren. Wenn ein Jurist sich (später) spezialisiert, dann gehe ich davon aus, dass er das auch so gut kann wie ein Polizist. Selbstverständlich hängt das auch wieder vom konkreten Juristen ab.

Nehmen wir an, jemand sei Verwaltungsrichter. Dann weiß er - vielleicht - weniger über Polizeirecht als ein Polizist, muss dafür aber auch viele andere Gebiete des Verwaltungsrecht präsent haben. Ein Zehnkämpfer wird auch nie so schnell laufen wie jemand, dessen einziger Sport das Laufen ist.

Im Strafrecht ist das aber anders: Juristen, die sich mit Strafrecht beschäftigen, tun dies sehr oft ausschließlich oder ganz überwiegend. Wenn sie es dann nicht besser könnten als der durchschnittliche Polizist, würde ich sagen: Da stimmt was nicht.

mit der eines Fachjuristen verglichen wird,
sollte das kein Anlass sein, nur von juristischen
Grundkenntnissen zu schreiben.

Das Wort habe ich nur übernommen, und ich gebe ja zu, dass ich dabei schon ein ungutes Gefühl hatte. „Grundwissen“ ist aber auch ein sehr relativer Begriff. Wer sein erstes Examen macht, soll auch nur Grundkenntnisse beweisen. Erzähl das mal einem cand. iur.!

Iche behaupte das mal einfach, erkenne aber selbstverständlich
gern an, dass es in beide Richtungen Ausnahmen gibt.

Durchaus. Ich habe eine Haftvorführung miterlebt, in der der
Richter als Begründung für den Haftbefehl seinen „andauernden
Fluchtbefehl“ angeführt hat.

hm?

Levay

Durchaus. Ich habe eine Haftvorführung miterlebt, in der der
Richter als Begründung für den Haftbefehl seinen „andauernden
Fluchtbefehl“ angeführt hat.

hm?

Ich habe mir den Haftbefehl damals abkopiert. Ich schau mal, ob ich die Kopie noch habe.
Mir wurde vor einiger Zeit ein Überhaftbefehl abgelehnt (von zwei Richtern) mit der Begründung, dass ein Haftantrag erst dann gestellt werden kann, wenn die erste Haft „abgelaufen“ ist.

Bedenke aber auch, dass die Repression nur ein Teil der polizeilichen Arbeitspalette ist. Die Prävention ist der eigentlich wesentlich größere Part der Polizei, hinzu kommt noch Kriminalistik, Verkehr und noch jede Menge anderer Aufgaben. Wenn eine gewalttätige Demo ist, dann steht wieder einmal der Polizist an vorderster Front.
Kienbaum hat schon vor Jahren festgestellt, dass das, was ein Polizist tatsächlich leisten muss, in keinerlei Verhältnis zu seiner Bezahlung steht.
In einem anderen Brett - Innenpolitik, Bezug auf Mannichl - wurde geschrieben: „Wenn „Kopf hinhalten“ bedeutet, erstens ein wichtiges Amt zu bekleiden, viel Geld verdienen, von der Polizei ungefähr hundert mal so toll behandelt zu werden wie der Durchschnitt… naja… dann könnte ich mir auch vorstellen, den „Kopf hinhalten“ zu müssen“.
Offensichtlich sind die Meinungen über das Gehalt bei der Polizei ziemlich überzogen. Es gibt genügend Beamte, die sich kaum über Wasser halten können und überlegen, ob sie nicht kündigen und als Hartz IV-Empfänger besser leben können (kein Witz!!!).
Aber ich schweife ab… das hat nichts mehr mit unserer Diskussion zu tun.

Aber lassen wir das, Fehler einzelner als symptomatisch für das ganze Rechts- oder Polizeiwesen auszulegen, es führt zu nichts. Ich denke, wir sollten uns darauf einigen, dass die Polizeibeamten (auch rechtlich) gut ausgebildet sind, nur sind die Schwerpunkte anders als bei den Juristen.

Was ich aber noch loswerden möchte ist das sehr häufig zu beobachtende mangelnde Verständnis von Staatsanwälten und Richtern für die Polizeibeamten.
Ein Beispiel: Der Polizeibeamte hat eine Person festgenomen und die Nacht durchgemacht, um die Haftakte zu erstellen, damit der Festgenommene am anderen Tag dem Haftrichter vorgeführt werden kann. Leider fehlt noch ein Schriftstück (was nicht ausschlaggebend für die Haft wäre) einer anderen Behörde (denn diese arbeitet nicht nachts sondern beginnt erst um 09.00 Uhr). Und dann die vorwurfsvolle Frage des StA/Richters: „… sagen sie bloss, dass sie es bisher nicht geschafft haben, das *** ran zu holen…“.
Oder rufe als Polizeibeamter mal einen Bereitsschaftsstaatsanwalt wegen einer Entscheidung an, und höre dir dann an, wieso man sich erdreistet, ihn beim Abendessen zu stören.

Letztlich bleibt dann noch die Frage, warum man eigentlich Polizist ist, man ist unterbezahlt, wird von allen Seiten für alles Mögliche verantwortlich gemacht, muss bei jeder Sch*** sofort mit aller Kraft für den Bürger da sein und wird als Dank dafür von keiner Seite anerkannt und angepöbelt.
Ganz einfach: Der Beruf des Polizeibeamten ist trotzdem schön, man kann seine Erfüllung darin finden.

Gruss

Iru

Ich habe mir den Haftbefehl damals abkopiert. Ich schau mal,
ob ich die Kopie noch habe.

Aber das ist doch ein offensichtlicher Konzentrationsfehler beim Juristen… oder nicht? Ich meine, das meint der doch nicht so.

Bedenke aber auch, dass die Repression nur ein Teil der
polizeilichen Arbeitspalette ist. Die Prävention ist der
eigentlich wesentlich größere Part der Polizei, hinzu kommt
noch Kriminalistik, Verkehr und noch jede Menge anderer
Aufgaben. Wenn eine gewalttätige Demo ist, dann steht wieder
einmal der Polizist an vorderster Front.

Das bedenke ich ja, ich weiß nur nicht, was das mit der aktuellen Diskusison zu tun hat.

Kienbaum hat schon vor Jahren festgestellt, dass das, was ein
Polizist tatsächlich leisten muss, in keinerlei Verhältnis zu
seiner Bezahlung steht.

Das stellen eigentlich sehr viele Leute fest. Und was hat das jetzt mit Qualifikationsfragen zu tun?

In einem anderen Brett - Innenpolitik, Bezug auf Mannichl -
wurde geschrieben: „Wenn „Kopf hinhalten“ bedeutet, erstens
ein wichtiges Amt zu bekleiden, viel Geld verdienen, von der
Polizei ungefähr hundert mal so toll behandelt zu werden wie
der Durchschnitt… naja… dann könnte ich mir auch
vorstellen, den „Kopf hinhalten“ zu müssen“.
Offensichtlich sind die Meinungen über das Gehalt bei der
Polizei ziemlich überzogen.

Was habe ich denn ich damit zu tun?

Es gibt genügend Beamte, die sich
kaum über Wasser halten können und überlegen, ob sie nicht
kündigen und als Hartz IV-Empfänger besser leben können (kein
Witz!!!).

Traurig. Aber nicht meine Schuld.

Aber ich schweife ab… das hat nichts mehr mit unserer
Diskussion zu tun.

Absolut nicht.

Aber lassen wir das, Fehler einzelner als symptomatisch für
das ganze Rechts- oder Polizeiwesen auszulegen, es führt zu
nichts. Ich denke, wir sollten uns darauf einigen, dass die
Polizeibeamten (auch rechtlich) gut ausgebildet sind, nur sind
die Schwerpunkte anders als bei den Juristen.

Meine Erfahrungen sind da halt nicht so.

Oder rufe als Polizeibeamter mal einen
Bereitsschaftsstaatsanwalt wegen einer Entscheidung an, und
höre dir dann an, wieso man sich erdreistet, ihn beim
Abendessen zu stören.

Hm. Wohl kaum der Regelfall. Mir fällt da übrigens die wahre Geschichte von einem Polizisten ein, der gleich beim Richter anrief, um den Haftbefehl zu beantragen… (Vom Richter persönlich gehört!)

Letztlich bleibt dann noch die Frage, warum man eigentlich
Polizist ist, man ist unterbezahlt, wird von allen Seiten für
alles Mögliche verantwortlich gemacht, muss bei jeder Sch***
sofort mit aller Kraft für den Bürger da sein und wird als
Dank dafür von keiner Seite anerkannt und angepöbelt.
Ganz einfach: Der Beruf des Polizeibeamten ist trotzdem schön,
man kann seine Erfüllung darin finden.

Ich habe Respekt vor der Arbeit von Polizisten. Habe nie was anderes gesagt.

Levay

Hallo!

Jetzt schreib ich auch mal was dazu, auch wenn die Sache doch etwas heikel ist.

Eines muss man nämlich vorweg sagen: wenn wir hier herinnen diskutieren und kritisieren, dann kritisieren wir meistens unmittelbar den Falschen, das müssen wir hier alle berücksichtigen. Die, die zu kritisieren sind, lesen hier sowieso nicht mit und die, die sich hier aktiv engagieren, werden eigentlich zu unrecht kritisiert.

D.h. Irubis fühlt sich logischerweise von Levays Meinung betroffen, obwohl er es vermutlich nicht gegen Irubis richtet (und ich als neutrale Person das auch nicht so verstanden habe).

Ich sage daher mal ganz vorsichtig dazu: ich bestätige das, was Levay geschrieben hat und ich sage dazu: Irubis ist mir hier insofern positiv aufgefallen, weil ich solche Fachkenntnis und auch Rechtsverständnis aus meiner Praxiserfahrung bei Polizisten nicht erwarte - auch wenn sie das gelernt haben sollten. Das klingt vielleicht arrogant, ist aber nicht so gemeint. Ich hoffe noch einiges Interessantes von ihm aus seinem Wissen und seiner Praxiserfahrung zu lesen.

Noch was zur Rechtskenntnis: die rechtliche Ausbildung einer Fachkraft wie die eines Polizisten oder eines Verwaltungsfachbeamten, Rechtspflegers etc. kann man nicht mit der juristischen Ausbildung einfach so vergleichen, also man wird dadurch nicht zum besseren Juristen. Das ist ungefähr so, wie wenn Masseure sagen, sie seien in ihrem Fachbereich die besseren Ärzte. Ich erkläre auch gerne warum:

Polizisten benötigen für ihren Tätigkeitsbereich, der eh breit genug ist, schnell abrufbares konkretes Wissen für ihren Tätigkeitsbereich. Das ist eh schwer genug zu lernen, logischerweise wissen dadurch möglicherweise Polizisten schnell gefragt in ihrem Fachbereich mehr als ein voll ausgebildeter Jurist. Das gleiche gilt für Rechtspfleger, Verwaltungsfachangestellte etc. Das ist normal und soll auch so sein.

Dennoch werden diese Leute nicht zum besseren Juristen, es sei denn, sie haben ein außergewöhnliches Rechtsverständnis. Man kann kein Jurist sein, wenn man nur einen Fachbereich kennt und wenn man keine Grundlagen kennt. Die Einordnung ins Gesamte macht eine rechtliche Beurteilung im Endeffekt erst möglich - genau das ist nämlich eine der häufigsten, wenn nicht die häufigste, Ursache für falsche Entscheidungen durch die Verwaltung.

Klassische Beispiele sind da z.B.:

  • einen Nichtstandardfall als Standardfall behandeln, weil die Erkenntnis fehlt, dass der Fall eine besondere Komponente hat
  • falsche am Wortlaut hängende Rechtsauslegung, weil die Einordnung in die Gesamtheit, die Geschichte und die Zweckmäßigkeit fehlt
  • Verwechslung/Vermischung der im innenverhältnis wirksamen Anordnung der Oberbehörde mit außenwirksamen Normen
  • sich mit rechtlichen Erwägungen, die dem Standardrepertoire widersprechen, nicht auseinanderzusetzen, weil es „schon immer so war“

Daher hat Levay meiner Meinung nach im Prinzip recht, aber jetzt noch mal die andere Seite, die man sehen muss: selbst eine juristische Vollausbildung macht einem noch nicht zum Juristen, denn ich behaupte jetzt mal, dass man durch alle Prüfungen mit Lernen und wenig bis ohne Rechtsverständnis durchkommen kann. Ich behaupte sogar, dass man mit so wenig Verständnis halbwegs gut als Anwalt bis zur Pension durchkommt und mit solchen Leute müssen sich halt auch alle herumärgern. Ich vermute mal, Levay wird da ziemlich mit mir einer Meinung sein und ebenso wie ich als junger Jurist hin und wieder eins von den älteren deswegen auf den Deckel kriegen, weil wir doch so arrogant sind und angeblich behaupten alles besser zu wissen:wink:) - dabei wissen wir doch nur, wer Vorbild ist und wer nicht:wink:)

Irubis hat insoferne auch recht, wenn er sagt, dass die Schwerpunkte anders sind. Das muss ja auch so sein. Daher glaube ich insgesamt, sind eure beiden Ansichten nicht weit voneinander entfernt.

Gruß
Tom

1 Like

Ich möchte mich auch noch mal äußern:

Eines muss man nämlich vorweg sagen: wenn wir hier herinnen
diskutieren und kritisieren, dann kritisieren

Schon das war gar nicht meine Absicht.

Natürlich gibt es Fälle, in denen ich denke: Das hätte der Polizist wissen müssen! Manchmal denke ich aber auch: Das hätte der Anwalt wissen müssen! Oder: Das hätte ich wissen müssen!

Gleichwohl wollte ich keine allgemeine Kritik üben. Ich wollte mit meinem Vergleich mit einem Zehnkämpfer vielmehr zum Ausdruck bringen, dass man vom durchschnittlichen Polizisten nicht erwarten kann, dass er sich mit dem Strafrecht so gut auskennt wie ein auf Strafrecht spezialisierter Jurist. Würde er das, müsste dieser Polizist, weil er noch andere Sachen können muss, unter dem Strich, also insgesamt sehr viel mehr wissen und können als der Jurist.

D.h. Irubis fühlt sich logischerweise von Levays Meinung
betroffen

Auf die Idee bin ich bis daher noch gar nicht gekommen, und zwar weil ich Irubis sowohl per E-Mail als auch öffentlich im Forum schon für seine strafrechtlichen Kenntnisse gelobt habe. Er war kaum bei w-w-w, da erklärte ich öffentlich, mich zu freuen, dass hier endlich mal jemand sei, der sich mit Strafrecht auskennt. Er weiß übrigens wohl unter dem Strich - inkl. des Prozessrechts - mehr als ich, was ich neidlos anerkenne.

Ich sage daher mal ganz vorsichtig dazu: ich bestätige das,
was Levay geschrieben hat und ich sage dazu: Irubis ist mir
hier insofern positiv aufgefallen, weil ich solche
Fachkenntnis und auch Rechtsverständnis aus meiner
Praxiserfahrung bei Polizisten nicht erwarte

Das freut mich, denn mir ging es auch so. Darum habe ich ihn, als er neu hier war, per Mail angeschrieben und gefragt, ob er Staatsanwalt sei. Und das war eine ernst gemeinte Frage, von Irubis’ Job als Polizist wusste ich da noch nichts.

Polizisten benötigen für ihren Tätigkeitsbereich, der eh breit
genug ist, schnell abrufbares konkretes Wissen für ihren
Tätigkeitsbereich. Das ist eh schwer genug zu lernen,
logischerweise wissen dadurch möglicherweise Polizisten
schnell gefragt in ihrem Fachbereich mehr als ein voll
ausgebildeter Jurist. Das gleiche gilt für Rechtspfleger,
Verwaltungsfachangestellte etc. Das ist normal und soll auch
so sein.

Absolut deiner Meinung! Die Besonderheiten des Kostenrechts wird jeder Kostenbeamte besser beherrschen als ein Richter.

Dennoch werden diese Leute nicht zum besseren Juristen, es sei
denn, sie haben ein außergewöhnliches Rechtsverständnis. Man
kann kein Jurist sein, wenn man nur einen Fachbereich kennt
und wenn man keine Grundlagen kennt.

Ebenfalls absolut richtig. Selbst heute staune ich noch mal darüber, wie eng die Bereiche teilweise miteinander verwoben sind.

Klassische Beispiele sind da z.B.:

  • einen Nichtstandardfall als Standardfall behandeln, weil die
    Erkenntnis fehlt, dass der Fall eine besondere Komponente hat

Hui, hier stinkt’s nach Ermessensausfall.

Daher hat Levay meiner Meinung nach im Prinzip recht, aber
jetzt noch mal die andere Seite, die man sehen muss: selbst
eine juristische Vollausbildung macht einem noch nicht zum
Juristen, denn ich behaupte jetzt mal, dass man durch alle
Prüfungen mit Lernen und wenig bis ohne Rechtsverständnis
durchkommen kann.

Ja und nein. Durchkommen schon. Ich glaube allerdings, dass dazu, eine gute Note zu bekommen, einfach das richtige Feeling (Judiz) gehört.

Ich vermute mal, Levay wird da ziemlich mit mir einer Meinung
sein und ebenso wie ich als junger Jurist hin und wieder eins
von den älteren deswegen auf den Deckel kriegen, weil wir doch
so arrogant sind und angeblich behaupten alles besser zu
wissen:wink:)

Ich kenne da einen Anwalt, der sagt, die Qualität der Aussage von Referendaren variiere stark. Das stimmt auch - nur trifft es eben auch auf Volljuristen zu.

Ich bilde mir nicht ein, alles besser zu wissen, aber *wenn* ich einen Volljuristen sehe - und sei er noch so alt und erfahren -, der etwas schlicht und ergreifend falsch macht, dann stehe ich auch zu meiner Meinung. Und dafür gibt es viele Beispiele!

Irubis hat insoferne auch recht, wenn er sagt, dass die
Schwerpunkte anders sind. Das muss ja auch so sein. Daher
glaube ich insgesamt, sind eure beiden Ansichten nicht weit
voneinander entfernt.

Das Gefühl hatte ich eigentlich auch.

Levay

2 Like

D.h. Irubis fühlt sich logischerweise von Levays Meinung
betroffen,

stimmt, ich hab das recht abwertend aufgefasst. Vielleicht auch deshalb, weil „wir Polizisten“ sehr oft nur als die Wasserträger für die Justiz angesehen (und auch so behandelt) werden.

obwohl er es vermutlich nicht gegen Irubis richtet
(und ich als neutrale Person das auch nicht so verstanden
habe).

Eine dritte Meinung ist manchmal ganz gut.

Polizisten benötigen für ihren Tätigkeitsbereich, der eh breit
genug ist, schnell abrufbares konkretes Wissen für ihren
Tätigkeitsbereich. Das ist eh schwer genug zu lernen,
logischerweise wissen dadurch möglicherweise Polizisten
schnell gefragt in ihrem Fachbereich mehr als ein voll
ausgebildeter Jurist.

Wohl wahr.

Daher glaube ich insgesamt, sind eure beiden Ansichten nicht weit
von einander entfernt.

Damit könntest du recht haben.

Tom, du hast einen wirklich guten Artikel geschrieben. Danke dafür. :smile:

Gruss

Iru

Ups…

Nachtrag:

Meinen Artikel hatte ich abgeschickt, ohne zu sehen, dass Levay mittlerweile auch etwas dazu geschrieben hatte.

Da bleibt mir nur noch festzustellen, dass wir wohl wirklich einer Meinung sind, obwohl es nicht so aussah.

Gruss

Iru

Und frohe Weihnacht, sollten wir bis dahin nichts mehr voneinander hören bzw. lesen :smile:

Könnte man evtl. als Nötigung ansehen.
Könnte vtl. Beleidung sein. Schubsen: könnte KV darstellen

Hi Iru,

oh, ich hab gar nicht mitbekommen, dass du mir hier schon geantwortet hast. Der fiktive StA hat in diesem Fall „Glueck“ und darf Weihnachten feiern, denn das genannte fiktive Ehepaar wäre nach dieser Aktion (und ein paar ähnlich vergleichbaren) so gefrustet gewesen, dass es nach Kanada ausgewandert wäre … und somit auch keine Lust mehr hätte, den StA zu kontaktieren oder gar etwas gegen den POM zu tun.

Anstiftung zur Falschaussage ist aber nicht zu sehen.

d.h. überspitzt: Herr A fährt Herrn B von hinten in die Karre. Herr C steht daneben. A sagt zu C „wenn sie aussagen, dass Herr B rückwärts in mein Auto gefahren ist, geb ich Ihnen 1000 Euro“. Herr C sagt entsprechend vor der Polizei aus … Keine Straftat?

Gruss
norsemanna

Anstiftung zur Falschaussage ist aber nicht zu sehen.

d.h. überspitzt: Herr A fährt Herrn B von hinten in die Karre.
Herr C steht daneben. A sagt zu C „wenn sie aussagen, dass
Herr B rückwärts in mein Auto gefahren ist, geb ich Ihnen 1000
Euro“. Herr C sagt entsprechend vor der Polizei aus … Keine
Straftat?

Nö, denn die Polizei ist nicht zur Abnahme von eidlichen Aussagen berechtigt. Schau die mal den § 153 StGB an.
Was ich aber in deinem obigen Fall prüfen würde, wäre der Betrugstatbestand. Kommt aber drauf an, was mit der „Falschaussage“ bezweckt wird.

Gruss
norsemanna

Gruss

Iru

Hallo!

Tom, du hast einen wirklich guten Artikel geschrieben. Danke
dafür. :smile:

Bitte gerne:wink: Ich dachte ich muss mal etwas den Mediator spielen, denn irgendwie habt ihr aneinander vorbeigeredet.

Ach ja und eines hab ich noch vergessen, als ich die Berufsgruppen mit Spezialwissen aufgezählt habe: unsere Anwaltssekretärinnen, was wären wir ohne sie und wer würde mir sonst die Pfandrechtseintragungsgebühr ausrechnen:wink:

Gruß
Tom