Verweigerung der Aufnahme einer Anzeige

Hallo allerseits,

bevor ich die eigentliche Frage stelle, hier die Vorfrage: Ist es einem Polizeiobermeister (POM) erlaubt, die Aufnahme einer Anzeige mit dem Kommentar „das sehe ich anders, und das nehme ich nicht auf“ zu verweigern? Ist er auch ggf. nicht der richtige Ansprechpartner?
Wenn er nicht der richtige Ansprechpartner ist, muss er darauf hinweisen, wer es denn wäre?

Es geht um Sachen wie
„Gefährdung anderer im Strassenverkehr bei der Benutzung eines Fahrzeuges“
und
„Nötigung“ (um überhaupt zu verhindern, dass die Polizei vor Ort kommt)

Gruss
norsemanna

bevor ich die eigentliche Frage stelle, hier die Vorfrage: Ist
es einem Polizeiobermeister (POM) erlaubt, die Aufnahme einer
Anzeige mit dem Kommentar „das sehe ich anders, und das nehme
ich nicht auf“ zu verweigern? Ist er auch ggf. nicht der
richtige Ansprechpartner?

Doch, er ist Polizist, also ist er es. Einfach mal nach dem Vorgesetzten fragen. Vielleicht auch mal ganz dezent mit den §§ 258 und 258a des StGB winken.

Gruss

Iru

… und § 13 StGB.

Mir fällt dazu eine Frage ein: Wegen Strafvereitelung im Amt durch Unterlassen kann sich ja nur strafbar machen, wer gerade zur Verfolgung der konkreten Tat auch berufen war.

Ist jeder Polizist verpflichtet, jede Straftat zu verfolgen, muss also jeder Polizist jede Anzeige aufnehmen?

Levay

Mir fällt dazu eine Frage ein: Wegen Strafvereitelung im Amt
durch Unterlassen kann sich ja nur strafbar machen, wer gerade
zur Verfolgung der konkreten Tat auch berufen war.

Ist jeder Polizist verpflichtet, jede Straftat zu verfolgen,
muss also jeder Polizist jede Anzeige aufnehmen?

Ja, die StPO macht keine Unterschiede in der institutionellen Zuständigkeit. Also könnte in München eine Strafanzeige wegen einer Straftat in Kiel erstattet werden (wobei man sich aber schon fragen müsste, warum diese nicht in Kiel angezeigt worden ist).

Beispiel, was recht häufig passiert:
Ein Ausländer ist in Berlin beklaut worden, merkt das aber erst auf dem Flughafen in Frankfurt. Er erstattet Anzeige bei der nächsten Polizeidienststelle, also die auf dem Frankfurter Flughafen.
Die Beamten nehmen diese auf und übermitteln die Anzeige - evtl. nach Rücksprache mit der StA - unmittelbar an die zuständige Polizei.

In den Polizeischulen wird gelehrt, dass Anzeigen, unabhängig von der örtlichen oder sachlichen Zuständigkeit, immer aufzunehmen sind.

Gruss

Iru

Ist jeder Polizist verpflichtet, jede Straftat zu verfolgen,
muss also jeder Polizist jede Anzeige aufnehmen?

Ja, die StPO macht keine Unterschiede in der institutionellen
Zuständigkeit.

Bei der Staatsanwaltschaft auch nicht, trotzdem ist nicht jeder Staatsanwalt zur Verfolgung ALLER Straftaten berufen. Mir ist das alles schon seit längerem unklar. Muss ich mich wohl mal näher mit beschäftigen.

Levay

Bei der Staatsanwaltschaft auch nicht, trotzdem ist nicht
jeder Staatsanwalt zur Verfolgung ALLER Straftaten berufen.
Mir ist das alles schon seit längerem unklar. Muss ich mich
wohl mal näher mit beschäftigen.

Hallo Levay,

auch bei der Polizei ist nicht jeder Beamte zur Verfolgung jeder Straftat berufen (weil oft zuviel Spezialwissen erforderlich ist), dennoch darf, nein muss jeder Polizeibeamte die Maßnahmen des „ersten Angriffs“ durchführen, egal wer die Endbearbeitung des Falles vornimmt.

Ich selbst habe schon aus eigenem Entschluss Beschlagnahmen durchgeführt, für Straftaten, die örtlich nicht in meine Zuständigkeit fielen. Lediglich entstand nur der Verdacht einer Straftat in meiner Zuständigkeit.

Ganz krasses, aber mehrfach reales Beispiel:
Diebesgut aus einem Diebstahl soll über die Grenze gebracht werden, die Grenzbeamten stellen die Sachen fest und beschlagnahmen sie. Sie machen sämtliche ersten Maßnahmen, wie Durchsuchung, Sicherstellung/Beschlagnahme und Festnahme. Der für den Tatort unzuständige StA stellt einen Haftantrag, die ganze Sache wird dann letztlich an die Tatortdienststelle abgegeben.

Wo ich nun die Kenntnis einer Straftat herhabe, aus einer Anzeige oder eigenen Feststellungen, ist für die Folgemaßnahmen unbeachtlich.

Ich vermute, dass das bei der StA genauso ist, denn sonst gäbe es nicht nur einen Bereitschaftsstaatsanwalt, sondern für jedes Ressort einen eigenen.

Gruss

Iru

Ich vermute, dass das bei der StA genauso ist, denn sonst gäbe
es nicht nur einen Bereitschaftsstaatsanwalt, sondern für
jedes Ressort einen eigenen.

Und ich glaube eben, dass es nicht so ist, weiß aber nicht mehr, wie ich darauf gekommen bin. Bin mir auch alles andere als sicher. Wie gesagt: Ich werde mich wohl mal näher damit beschäftigen müssen. Leider gibt es noch hundertausend andere Dinge aus allen Rechtsgebieten, mit denen ich mich irgendwann noch näher beschäftigen möchte.

So viel, wie ich wissen möchte, passt in keine Bibliothek :frowning:

Levay

Hallo!

So viel, wie ich wissen möchte, passt in keine Bibliothek :frowning:

Nun das geht nicht nur dir so

Gruß
Tom

@ irubis & Levay
Meine Meinung zu dem Ursprungsposting

bevor ich die eigentliche Frage stelle, hier die Vorfrage: Ist
es einem Polizeiobermeister (POM) erlaubt, die Aufnahme einer
Anzeige mit dem Kommentar „das sehe ich anders, und das nehme
ich nicht auf“ zu verweigern?

Ja

Ist er auch ggf. nicht der richtige Ansprechpartner?

Er ist Polizeibeamter und der darf/muss Anzeigen enteggennehmen.

Es geht um Sachen wie
„Gefährdung anderer im Strassenverkehr bei der Benutzung eines
Fahrzeuges“
und
„Nötigung“ (um überhaupt zu verhindern, dass die Polizei vor
Ort kommt)

Die Knackpunkt hier ist doch der, dass der Anzeigenerstatter der Meinung ist, dass die genannten Straftaten vorliegen. Vielleicht ist ja seine Sicht der Dinge grundlegend falsch und das Verhalten des „Täters“ stellt in keiner Weise eine strafbare Handlung dar.
Was soll der Polizist also für eine Anzeige aufnehmen???

Ein Beispiel, welches mir von einem bekannten Polizisten erzählt wurde:
Herr A kommt zur Polizei und möchte Anzeige gegen B wegen Bedrohung erstatten. A sagt auf Nachfrage, dass B zu ihm gesagt hat „Ich hau dir auf die Schnauze“.

Frage an euch - muss die Polizei hier eine Anzeige aufnehmen???
Der geschilderte Sachverhalt stellt wohl kaum den Stratatbestand einer Bedrohung dar ! !!

Ähnlich könnte es ja auch sein bei „Gefährdung anderer im Strassenverkehr bei der Benutzung eines Fahrzeuges“.
Allein diese Formulierung zeugt doch von eher laienhaften Rechtskenntnissen.

Gruß hatchbeck

Hi hatchbeck12,

Die Knackpunkt hier ist doch der, dass der Anzeigenerstatter
der Meinung ist, dass die genannten Straftaten vorliegen.

es geht hier darum, schrittweise zu erkunden, ob der Anzeigenerstatter mit seiner Meinung recht hatte oder nicht. Wenn er nicht recht hatte, also ein POM die Anzeigeaufnahme verweigern kann, macht es überhaupt keinen Sinn, den Rest weiter zu beschreiben.

Ähnlich könnte es ja auch sein bei „Gefährdung anderer im
Strassenverkehr bei der Benutzung eines Fahrzeuges“.
Allein diese Formulierung zeugt doch von eher laienhaften
Rechtskenntnissen.

hier widerspreche ich mal. Hier im Brett ist keiner aufgefordert etwas in den richtigen Rechtstermini zu schreiben. Wüsste er genau unter welchem Paragraphen er nachschauen müsste und wie es dort dann genannt wird, dann würde er wohl kaum eine Frage stellen, er hätte ja die Antwort schon vorliegen.

Apropos
Wie würdest du denn in kurzen prägnanten Worten schreiben, dass eine
Gefährdung von Leib oder Leben eines anderen Menschen vorlag, verursacht durch den Fahrer eines Fahrzeugs (während er sich auf einer öffentlichen Strasse also im Strassenverkehr befand) bei der Benutzung seines Fahrzeugs?

Gruss
norsemanna

Hallo,

Meine Meinung zu dem Ursprungsposting

Das ist das Problem, das Forum hier heißt nicht „wer-meint-was“

bevor ich die eigentliche Frage stelle, hier die Vorfrage: Ist
es einem Polizeiobermeister (POM) erlaubt, die Aufnahme einer
Anzeige mit dem Kommentar „das sehe ich anders, und das nehme
ich nicht auf“ zu verweigern?

Ja

Grundsätzlich nein. Ausnahme nur da, wo es vollkommen offensichtlich ist, dass z.B. ein normaler Lebenssachverhalt mit Absicht so umkonstruiert wird, irgendetwas strafbares daran finden zu können. Wenn nur der Hauch einer möglichen Strafbarkeit gegeben ist, der sich ja durchaus auch dann in einem Straftatbestand verwirklicht haben könnte, an den weder Anzeigeerstatter noch angesprochener Polizeibeamter zunächst überhaupt gedacht haben, dann muss die Anzeige aufgenommen werde. „Der Polizist ist Polizist und nicht Jurist“, wie (Staats-)Anwälte gerne sagen, und da ist durchaus was dran. Wenn es der Polizei obliegen würde, ob tatsächlich ein verfolgungswürdiges strafbares Verhalten vorliegt oder nicht, dann könnten wir uns die StA zu einem guten Teil sparen. Aber genau da sehen zum ersten Mal Juristen den Fall, und nehmen die erste juristische Einschätzung vor, und die kann dann durchaus anders aussehen, als Anzeigeerstatter und Polizeibeamter sie gesehen haben.

Die Knackpunkt hier ist doch der, dass der Anzeigenerstatter
der Meinung ist, dass die genannten Straftaten vorliegen.
Vielleicht ist ja seine Sicht der Dinge grundlegend falsch und
das Verhalten des „Täters“ stellt in keiner Weise eine
strafbare Handlung dar.
Was soll der Polizist also für eine Anzeige aufnehmen???

Er nimmt einfach nur den geschilderten Sachverhalt auf, und überlässt der StA, ob die dazu einen „passenden“ Straftatbestand findet oder nicht, denn das ist deren Aufgabe und nicht seine.

Ein Beispiel, welches mir von einem bekannten Polizisten
erzählt wurde:
Herr A kommt zur Polizei und möchte Anzeige gegen B wegen
Bedrohung erstatten. A sagt auf Nachfrage, dass B zu ihm
gesagt hat „Ich hau dir auf die Schnauze“.

Frage an euch - muss die Polizei hier eine Anzeige
aufnehmen???

Ja

Der geschilderte Sachverhalt stellt wohl kaum den
Stratatbestand einer Bedrohung dar ! !!

Man könnte aber vielleicht an Beleidigung denken. Und genau da liegt doch der Hase im Pfeffer. Anzeigeerstatter und Polizeibeamter denken nur an Bedrohung und übersehen, dass da statt dessen eine Beleidigung vorliegen könnte. Wird die Anzeige nicht aufgenommen, bleibt die Sache ungesühnt. Wird sie aufgenommen erhält das Opfer u.U. die nötige Genugtuung (und es dürfte ihm dabei vollkommen egal sein, ob der Täter nun wegen Bedrohung oder Beleidigung verurteilt wird).

Ähnlich könnte es ja auch sein bei „Gefährdung anderer im
Strassenverkehr bei der Benutzung eines Fahrzeuges“.
Allein diese Formulierung zeugt doch von eher laienhaften
Rechtskenntnissen.

Sorry, aber der Laie ist nunmal Laie und darf es auch sein. Niemand wird gezwungen Jura zu studieren, bevor er zur Polizei gehen darf, eine Anzeige zu erstatten. Die rechtliche Bewertung obliegt Staatsanwaltschaft, Gericht und Anwälten, und zum Schluss entscheidet immer noch das Gericht. Daher schreiben selbst Anwälte üblicherweise in Strafanzeigen rein „… wegen aller in Frage kommender Straftatbestände“, und gehen dann nur exemplarisch auf die Dinge mit der vorsichtigen Formulierung ein, „darin dürfte ein … zu sehen sein“, die am naheliegendsten sind. Könnte ja sein, dass dem StA da noch ein paar mehr Dinge einfallen, und mir ist es selbst zu Ausbildungszeiten einmal passiert, dass ich eine Akte auf den Tisch bekam, die ich eigentlich nur lesen sollte um mich auf den nächsten Verhandlungstag vorzubereiten, an dem ich nur Zuschauer sein sollte, dass mir dabei aufgefallen ist, dass das an sich interessanteste Delikt gar nicht angeklagt war. Da gab es dann einen Anruf meines Ausbilders an den Sachbearbeiter, und dann gab es am nächsten Tag noch eine Nachtragsanklage direkt in der Verhandlung, die schließlich dann auch zur entscheidenden Verurteilung geführt hat. Dieses entscheidende Delikt hatte weder die Polizei noch der Sachbearbeiter vorher gesehen. Hätte sich da die Polizei aufgrund dieser fehlerhaften rechtlichen Einschätzung geweigert überhaupt eine Anzeige aufgzunehmen, hätte die StA (in dem Fall der Praktikant) keine Chance mehr gehabt zu einer ordentlichen rechtlichen Bewertung zu kommen, der sich dann auch das Gericht angeschlossen hat.

Gruß vom Wiz

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Grundsätzlich nein. Ausnahme nur da, wo es vollkommen
offensichtlich ist, dass z.B. ein normaler Lebenssachverhalt
mit Absicht so umkonstruiert wird, irgendetwas strafbares
daran finden zu können.

Du schreibst „nein, aber . . .“ - also doch JA.

Wenn nur der Hauch einer möglichen
Strafbarkeit gegeben ist, …

Dann muss der Polizeibeamte selbstverständlich handeln.
Keine Frage

„Der Polizist ist Polizist und nicht Jurist“, wie
(Staats-)Anwälte gerne sagen, und da ist durchaus was dran.
Wenn es der Polizei obliegen würde, ob tatsächlich ein
verfolgungswürdiges strafbares Verhalten vorliegt oder nicht,
dann könnten wir uns die StA zu einem guten Teil sparen.

Und wenn die Polizei alles zur Anzeige bringen würde was der Bürger von ihr möchte, dann müssten alle (Staats-) Anwälte 15 Stunden täglich arbeiten um den Berg zu bewältigen.

Aber
genau da sehen zum ersten Mal Juristen den Fall, und nehmen
die erste juristische Einschätzung vor, und die kann dann
durchaus anders aussehen, als Anzeigeerstatter und
Polizeibeamter sie gesehen haben.

Und fragt man zu einem Sachverhalt 3 Anwälte, dann bekommt man auch 5 Meinungen.
Und ich denke, dass auch Polizisten über gewisse juristische Grundkenntnisse verfügen.

Die Knackpunkt hier ist doch der, dass der Anzeigenerstatter
der Meinung ist, dass die genannten Straftaten vorliegen.
Vielleicht ist ja seine Sicht der Dinge grundlegend falsch und
das Verhalten des „Täters“ stellt in keiner Weise eine
strafbare Handlung dar.
Was soll der Polizist also für eine Anzeige aufnehmen???

Er nimmt einfach nur den geschilderten Sachverhalt auf, und
überlässt der StA, ob die dazu einen „passenden“
Straftatbestand findet oder nicht, denn das ist deren Aufgabe
und nicht seine.

Wenn da aber weit und breit keine Straftatbestand zu erkenen ist - soll er die Staatsanwaltschaft mit Geschichten aus dem Leben von Herrn XY erfreuen ??

Grundsätzlich gebe ich dir ja recht. Aber kein Grundsatz ohne Ausnahme.

Gruß vom Wiz

Gruß hatchbeck

Hallo norsemanna

Apropos
Wie würdest du denn in kurzen prägnanten Worten schreiben,
dass eine
Gefährdung von Leib oder Leben
eines anderen Menschen vorlag, verursacht
durch den Fahrer eines Fahrzeugs (während er sich auf einer
öffentlichen Strasse also im
Strassenverkehr
befand) bei derBenutzung
seines Fahrzeugs
?

Ich würde sagen beim Führen eines Fahrzeuges :wink:

Gruss
norsemanna

Gruß hatchbeck

Hi,

Ich würde sagen beim Führen eines Fahrzeuges :wink:

vielleicht bring dann ja meine vollständige „Geschichte“ Aufschluss darüber, weshalb ich „benutzt“ und nicht „geführt“ geschrieben habe…

Gruss
norsemanna

Hallo,

um mal aus der Praxis zu sprechen:

Ein Polizeibeasmter nimmt jede Anzeige auf, solange es sich nicht um wirklich weltfremde Sachverhalte handelt.
Sicher gibt es auch Beamte, die - weil sie keine Lust auf gerade die Arbeit haben - die Anzeigenaufnahme aus fadenscheinigen Gründen verweigern. Das gibt es auch, diese Fälle sind aber die Ausnahme. Solche Beamte bewegen sich aber auf sehr sehr dünnem Eis. In der Regel wird jeder auch noch so gering nach Straftat „riechende“ Sachverhalt aufgenommen.

Auf der andren Seite… es werden Sachverhalte als Straftat angezeigt…da sind die tollsten Sachen drunter.

Z.B.:

Anruf bei der Polizei XY… „Hallo, mein Mann hat die Telefonschnur kürzer gemacht, so dass ich mit dem Apparat nicht in den Nebenraum kann. Ich will ihn anzeigen“. Der Beamte teilte mit, dass er ermittteln würde, aber sie solle sich ein schnurloses Telefon kaufen.

Vorstellig wird Herr AB. Er will eine ihm unbekannte Person anzeigen, da diese ihm mit seinem „Strahlenkoffer“ schlechte Träume macht.

Das sind keine Einzelfälle, der Außenstehende würde sich wundern, aus welchen Gründen oft die Polizei (an-)gerufen wird und welche Schverhalte angezeigt werden.
Und sie kommt… und sollte sie nicht kommen, dann hat die „böse“ Polizei wieder einmal keine Anzeige aufgenommen.

Gruss

Iru

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Verweigerung der Anzeigenaufname (a long story)
Hallo allesamt,

nun also die richtige Frage. Vielleicht werden dann die bisherigen Aussagen bestätigt oder revidiert (vielleicht gehört die Frage dann aber in eines der Rechtsbretter (Mod: bitte ggf. verschieben)).

Die Hauptakteure seien

Igor, Busfahrer der Verkehrsbetriebe V
Dana, Mutter eines Säuglings S, EU Ausländerin, Englischsprachig
Tata, Vater von S und Mann von Dana, Deutscher

Igor ist mit seinem Bus spät dran und fährt auf dem Weg von Danas Haltestelle bis zur S-Bahn Station „wie eine gesengte Sau“, dabei wird auch schon mal 'nen Rotlicht missachtet. Dana hat den Bus an Ihrer Haltestelle mit S im Kinderwagen bestiegen (hinterer Teil). Im vorderen Teil des Busses befinden sich eine handvoll weiterer Fahrgäste.

Angekommen bei der S-Bahn Station öffnet Igor die Türen. Dana schiebt ihren Kinderwagen vorsichtig den Absatz herunter. Dann unvermittelt entscheidet sich Igor den Bus herunterzufahren (Keiner der anderen Busfahrer auf dieser Strecke hat das je gemacht). Dabei setzt er den Bus auf die Räder des Kinderwagens, der dann zunächst verkanntet und danach eingeklemmt ist. Nur durch schnelle Reaktion von Dana kann verhindert werden, dass S auf die Strasse oder unter den Bus fällt (dort ggf. eingequetscht wird!).
{@hatchbeck: deshalb primär „benutzen“ und nicht „Führen“!}

Danach braucht Igor 5 Minuten(!), um den Bus wieder hochzufahren (ob er also sein Arbeitsmittel wirklich unter Kontrolle hat, ist sehr fraglich. Läge S unter dem Bus, wäre S nun wahrscheinlich tot). Dana ruft Tata an und der spricht mit Igor. Dabei wird Igor ausfallend und äussert „wenn ich hier die Polizei rufen muss, dann müssen Sie 500 Euro pro Viertelstunde an die Verkehrsbetriebe V bezahlen“. Das ist Tata zu bunt und er kündigt an, dass er aus der 10km entfernten Grossstadt kommen wird, um das Ganze zu klären (Während der Fahrt wird er erneut angerufen und Dana teilt ihm mit, dass der Busfahrer nun auch sie mit gleichem Argument von einem Polizeieinsatz abhalten will).

Während dieser Zeit bekommt Dana auch mit (sie versteht Deutsch, spricht aber nur Englisch), dass Igor den anderen Gästen suggeriert „Dana sei ja zu schnell ausgestiegen“ und sofern sie denn als Zeugen blieben und (entsprechendes) aussagen würden, „ein kostenloses Monatsticket der Verkehrsbetriebe“ erhielten. Auch wird Dana auch von einigen der Anwesenden -insbesondere auch von dem nachfolgend genannten Zeugen- geschubst und mit dem Kommentar versehen „Sie sei jetzt hier in Deutschland und solle gefälligst auch Deutsch sprechen“.

Als Tata bei der „Unfallstelle“ ankommt, findet er dann allerdings doch schon die -nicht von Igor aber von V gerufene- Polizei vor (ein POM und seine Kollegin). Diese sprechen kein Englisch (!), wollen dann aber auch die Uebersetzung der Worte von Dana durch Tata nicht mehr notieren.

Auf den Hinweis, es sei hier wohl ggf. zu einer Nötigung[1], zu einer Bestechung/Anstiftung zur Falschaussage[2] und ohnehin auch zu einer (immensen) Gefährdung von Dana und S durch Igor gekommen, wurde ebendiese Anzeigen mit genanntem Kommentar nicht angenommen. Der eine verbliebene Zeuge (alle anderen waren in der Zwischenzeit verschwunden) wurde dazu ebenfalls nicht erneut befragt!

Die Polizisten haben daraufhin noch ein Foto gemacht, gesagt „es wäre ja nichts passiert“ und ausserdem hätte ja der Zeuge ausgesagt, Dana hätte sich beim Aussteigen „zu schnell“ bewegt (Mal davon abgesehen, dass jeder weiss, dass eine Mutter nicht wie eine Bekloppte aus dem Bus hechtet, sondern dieses nur recht langsam und behutsam von statten geht und auch abgesehen davon, dass dieser „Zeuge“ im Frontteil stand und aussteigen wollte, Dana aber an der hinteren Tür ausstieg)

Danach haben Dana und Tata nichts mehr von der Polizei gehört aber auch nichts von der gegnerischen Versicherung, auch fährt Igor noch fleissig Bus (hat also keine „Rotlicht-Sperre“ bekommen). Insbesondere aber ist natuerlich auch der entstandene Lagerschaden an den Reifen des Kinderwagens nicht beglichen worden.

Verbleiben die Fragen

  • Hat nun Igor sich irgendeiner Sache strafbar gemacht?

  • Hätte der POM irgendetwas davon aufnehmen müssen?

oder

  • Lag Tata einfach falsch?

Gruss
norsemanna

[1] Es wurden ja versucht, zwei Personen durch Drohung mit einem empfindlichen Uebel („500 Euro pro Viertelstunde“) dazu zu nötigen, nicht die Polizei anzurufen.

[2] Es wurde ja (erfolgreich) versucht, eine Person zu einer Falschaussage anzustiften.

Und ich denke, dass auch Polizisten über gewisse juristische
Grundkenntnisse verfügen.

Das stimmt auch. Aber Grundkenntnisse sind eben Grundkenntnisse.

Als ich als Referendar bei der Staatsanwaltschaft war, ist in den Akten selten hinten das rausgekommen, was die Polizei vorn auf den Aktendeckel geschrieben hatte…

Levay

Dabei wird Igor ausfallend und äussert „wenn ich hier
die Polizei rufen muss, dann müssen Sie 500 Euro pro
Viertelstunde an die Verkehrsbetriebe V bezahlen“.
Das ist Tata zu bunt und er kündigt an, dass er aus der 10km
entfernten Grossstadt kommen wird, um das Ganze zu klären
(Während der Fahrt wird er erneut angerufen und Dana teilt ihm
mit, dass der Busfahrer nun auch sie mit gleichem Argument von
einem Polizeieinsatz abhalten will).

Könnte man evtl. als Nötigung ansehen.

Während dieser Zeit bekommt Dana auch mit (sie versteht
Deutsch, spricht aber nur Englisch), dass Igor den anderen
Gästen suggeriert „Dana sei ja zu schnell ausgestiegen“ und
sofern sie denn als Zeugen blieben und (entsprechendes)
aussagen würden, „ein kostenloses Monatsticket der
Verkehrsbetriebe“ erhielten. Auch wird Dana auch von einigen
der Anwesenden -insbesondere auch von dem nachfolgend
genannten Zeugen- geschubst und mit dem Kommentar versehen
„Sie sei jetzt hier in Deutschland und solle gefälligst auch
Deutsch sprechen“.

Könnte vtl. Beleidung sein. Schubsen: könnte KV darstellen

Als Tata bei der „Unfallstelle“ ankommt, findet er dann
allerdings doch schon die -nicht von Igor aber von V gerufene-
Polizei vor (ein POM und seine Kollegin). Diese sprechen kein
Englisch (!), wollen dann aber auch die Uebersetzung der Worte
von Dana durch Tata nicht mehr notieren.

Auf den Hinweis, es sei hier wohl ggf. zu einer Nötigung[1],
zu einer Bestechung/Anstiftung zur Falschaussage[2] und
ohnehin auch zu einer (immensen) Gefährdung von Dana und S
durch Igor gekommen, wurde ebendiese Anzeigen mit genanntem
Kommentar nicht angenommen. Der eine verbliebene Zeuge (alle
anderen waren in der Zwischenzeit verschwunden) wurde dazu
ebenfalls nicht erneut befragt!

Nun, viel ist wirklich nichts passiert. Meines Erachtens nach hätten die Beamten eine Anzeige aufnehmen müssen. Ob die Tatbestände wirklich einen Straftatbestand darstellten, müsste der StA prüfen, evtl. nach Vernehmung anderer Zeugen.
Anstiftung zur Falschaussage ist aber nicht zu sehen.
In diesem fiktiven Sachverhalt würde ich mich unmmittelbar an den fiktiven StA wenden.

Gruss

Iru

Das stimmt auch. Aber Grundkenntnisse sind eben
Grundkenntnisse.

Das möchte ich so nicht stehen lassen. In meinen mittlerweile unzähligen Haftvorführungen habe ich genügend Richter und Staatsanwälte kennen gelernt, die mit ihrem juristischen Wissen dem des Polizisten hoffnungslos unterlegen waren.

Als ich als Referendar bei der Staatsanwaltschaft war, ist in
den Akten selten hinten das rausgekommen, was die Polizei vorn
auf den Aktendeckel geschrieben hatte…

Das kann mehrere Gründe haben und muss nicht unbedingt im Zusammenhang mit der Qualifikation der Polizeibeamten stehen.

Gruss

Iru

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Das möchte ich so nicht stehen lassen. In meinen mittlerweile
unzähligen Haftvorführungen habe ich genügend Richter und
Staatsanwälte kennen gelernt, die mit ihrem juristischen
Wissen dem des Polizisten hoffnungslos unterlegen waren.

Vielleicht haben die dasselbe gedacht - nur umgekehrt…

Als ich als Referendar bei der Staatsanwaltschaft war, ist in
den Akten selten hinten das rausgekommen, was die Polizei vorn
auf den Aktendeckel geschrieben hatte…

Das kann mehrere Gründe haben und muss nicht unbedingt im
Zusammenhang mit der Qualifikation der Polizeibeamten stehen.

Beispiel:

Ein Typ geht inne Sauna und masturbiert in Anwesenheit einer jungen Angestellten fröhlich vor sich hin. Polizei nimmt das als Beleidigung auf. Das ist für mich mangelnde Qualifikation. Die entsprechende Rechtsprechung ist uralt und heute unvertretbar. (Zugegebenermaßen erforderte es dann etwas juristisches Können herauszufinden, was hier vorlag, aber das konnte die Polizei offenbar nicht).

Es ist - wie gesagt - nur ein Beispiel. Ich weiß, dass Polizisten strafrechtlich ausgebildet werden, aber Juristen im Bereich Strafrecht sollten das dann doch besser können.

Iche behaupte das mal einfach, erkenne aber selbstverständlich gern an, dass es in beide Richtungen Ausnahmen gibt.

Levay