Verweigerung der Halbwaisenrente

Hallo,

mal angenommen, folgender hypothetisch angenommener Fall träte auf:

Der Vater eines Schülers sei im Juni 2007 verstorben; seitdem erhalte besagter Schüler eine Halbwaisenrente, befristet bis zum 31.07.2008. Eine Schulbescheinigung läge der Rentenkasse vorher bereits vor, welche besagt, dass der Schüler voraussichtlich lediglich bis 30.06.2008 Schüler sei.

Weiterhin sei angenommen, dass der Schüler seine Schulausbildung - wie vorgesehen - im Juni beende und ab August seinen Zivildienst beginne. Kindergeld werde im Juli noch bezahlt. Im Mai 2008 erhalte der Schüler nun mehrere Briefe seitens der Rentenkasse für eine erneute Einkommensanrechnung auf die Rente ab 01.07.2008 und schließlich auch die Bitte um Zusendung des Abiturzeugnisses, sobald dieses vorläge.

Der Schüler beantworte beide Briefe mit der Information, ab August Zivildienst abzuleisten und danach im Wintersemester 2009/2010 - dem nächstmöglichen Studiumstermin - ein Studium aufnehmen zu wollen.

Weiterhin angenommen, der Schüler erhalte von der Krankenkasse und einer Zusatzversorgungsrente die Information, dass die Halbwaisenrente ja zum 30.06.2008 eingestellt würde - sprich entgegen der ursprünglichen Information der Rentenkasse. Der Schüler erhalte sonst keinerlei weitere Informationen seitens der Rentenkasse.

Aufgrund nicht erfolgter Rentenzahlung für den Monat Juli 2008 wende er sich an die Rentenkasse, welche ihm die Auskunft gibt, er wäre in diesem Monat nicht berechtigt, Rente zu beziehen, da er ja „arbeitslos“ sei. Würde er erklären, dass er nach seinem Zivildienst eine Ausbildung/ein Studium aufnehmen wolle (was ja bereits vor Wochen geschehen ist), würde die Rente im Juli 2008 noch gezahlt. Der zuständig Mitarbeiter der Rentenkasse würde die Akte anfordern, um dazu mehr sagen zu können.

Nun meine Frage: Wäre es in einem solchen Falle überhaupt rechtens, die Rente trotz vorheriger Befristung auf Ende Juli bereits Ende Juni einzustellen, vor allem ohne Information des „Schülers“? Sollte/Könnte der „Schüler“ irgendetwas tun außer abzuwarten, was die Akteneinsicht des Mitarbeiters hervorbringe?

Ich bedanke mich bereits jetzt fürs Lesen und für mögliche Antworten.

Grüße,
firewalker2k

Hallo,

Hallo!

Nun meine Frage: Wäre es in einem solchen Falle überhaupt
rechtens, die Rente trotz vorheriger Befristung auf Ende Juli
bereits Ende Juni einzustellen, vor allem ohne Information des
„Schülers“? Sollte/Könnte der „Schüler“ irgendetwas tun außer
abzuwarten, was die Akteneinsicht des Mitarbeiters
hervorbringe?

Ich bedanke mich bereits jetzt fürs Lesen und für mögliche
Antworten.

Ja, das wäre rechtens, wobei allerdings eine Information des Rentenbeziehers erfolgen muss.

Ein Blick in den Rentenbescheid wird Dir zeigen, dass ein Anspruch nur so lange besteht, so lange die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Und bei über 18jährigen Waisen ist eine Voraussetzung u.a. das Vorliegen von Schul- oder Berufsausbildung. Liegt diese nicht mehr vor, so besteht kein Anspruch mehr.

Der Rentenberechtigte ist übrigens auch verpflichtet, dass „Nicht-Mehr-Vorliegen“ der Ausbildung dem Rentenversicherungsträger mitzuteilen. Bricht man also z.B. seine Schule ab, so muss man dies kund tun. Und in diesem Fall ist die vorherige, zu einem späteren Zeitpunkt liegende Befristung bedeutungslos.

Allerdings wird üblicherweise über das vorzeitige Ende ein Bescheid seitens des Rentenversicherungsträgers erteilt, nach Kenntnisnahme durch den RV-Träger. Dies ist eigentlich sogar ein Muss, da eine Änderung in den tatsächlichen und rechtlichen Verhältnissen eingetreten ist.

So wie Du den Fall schilderst, hat die Waise dem RV-Träger eigentlich alles mitgeteilt. Würde mich auch wundern, wenn kein Bescheid über das Anspruchsende zum 30.06.2008 erteilt wurde. Ich empfehle allerdings immer, bei Schreiben an eine Behörde eine Kopie des Schreibens und der Anlagen anzufertigen. Diese kann man dann - oftmals wird ja auch behauptet „Liegt nicht vor!“ oder „Ist nicht angekommen.“ - nochmals einreichen.

Grüße,
firewalker2k

Grüße,
Robert

Hallo,

erst einmal vielen Dank für die Antwort!

Habe mir das schon in etwa so gedacht. Hätte der obige Schüler denn einen Anspruch auf die Halbwaisenrente, wenn er ein Studium beginnen möchte zum nächstmöglichen Termin (welcher ja dann erst Ende 2009 möglich wäre)?

Kurios würde das ganze ja, wenn die Rentenkasse sogar einen Rentenausweis verschicken würde, welcher ab dem 01.07. erst wieder gültig würde zusammen mit der Information, dass der Nachweis des monatlichen Zahlbetrages noch zuginge und falls nicht, sich die Höhe nicht ändere… Aber das müsste man dann wohl auch nicht verstehen.

Vielen Dank,
Erik