Verweigerung der herrausgabe des Hausschlüssels

Hallo alle zusammen.

Ich habe da ein Problem.
Es geht um ein gemeinsames Haus von mir und meiner Ex Frau.

Eine kurze Zusammenfassung:

Im April letzten Jahres, haben wir uns getrennt und ich bin aus dem Haus das wir 2005 gemeinsam gekauft haben ( beide stehen im Grundbuch ) ausgezogen.
Meine Frau wohnte dann bis mitte 2010 mit den beiden Kindern in dem Haus. Sie zahlte aber keine Kredite für das Haus weiter

Natürlich hat Sie auch die Schlösser wechseln lassen, was ja nicht schlimm ist.
Wie schön erwähnt, zog sie nun mitte 2010 mit den Kinder aus.

Das Haus steht nun zum verkauf!

Am Samstag möchte ich ins Haus um nach dem Rechten zusehen ( Heizung nachschauen und noch ein paar Dinge, die mir gehören abholen )
Nun verweigert Sie mir die herrausgabe des Schlüssels. Ich soll doch bitte Ihre Freundin anrufen, die einen Schlüssel hat da sie mit der Maklerin immer in das Haus geht ( ist ja auch nicht schlimm )
Sie möchte aber nicht, dass ich alleine in dem nicht bewohnten Haus, das ja auch mir gehört rumlaufe. Es sind von Ihrer Freundin Sachen da untergestellt und von Ihr ist auch noch was da. Bitte was dachte ich mir, von der Freundin sind da Möbel untergestellt? Was soll das denn?

Nun meine Frage
Ist es rechtens in Ordnung dass sie mir den Schlüssel nicht gibt, bzw das ich nicht darüber informiert wurde das mein Haus als unterstellplatz genutzt wird.
Darf Sie das so einfach machen?
Darf ich der Freundin eine frist setzen, das bis Ablauf der Frist die Sachen draußen sind?
Darf ich die Schlösser wechseln, sodass ich auch einen Schlüssel habe( natürlich bekommt meine frau dann auch einen)

Ich bedanke mich schonmal für die Antworten.

Gegenfrage: was bringt es, das Schloß auszuwechseln? Ich befürchte, nichts, denn Deine Ex-Frau könnte sich dann ja für ihre Freundin einen nachmachen lassen. Und die Situation wäre die gleiche wie jetzt.

Zu den anderen Fragen werde ich nichts sagen, da ich keine speziellen Kenntnisse dazu habe.

Gruß

Sie kann ja einen Schlüssel haben. Es geht Hauptsächlich darum das ich einen Habe. Da Sie mir keinen gebenm muß ichmir ja anders einen besorgen. Wenn ich das Schloss austausche und meiner Frau dann einen gebe, habe ich ja einen. Ob die Freundin dann wieder einen bekommt ist mir egal.

Hallo rellik,
tut mir leid, da weiß ich nicht bescheid. Ich könnte nur Vermutungen anstellen, aber das hilft bestimmt nicht weiter.