Verweigerung der Rechnungszahlung

Liebe/-r Experte/-in,
Habe als selbständiger Malerbetrieb einen Handwerkervertrag mit einem Auftraggeber aus meinem Ort abgeschlossen.Nach Fertigstellung der Arbeiten (Fassadenanstrich) und nach mängelfreier Abnahme zahlte der Auftraggeber vereinbarungsgemäß 2/3 der Rechnungssumme .Bevor er das restliche 1/3 noch zahlen konnte verstarb er plötzlich.Die angetretenen Erben (Frau und Sohn) verweigern nun die Restzahlung. Wer hat Erfahrung mit solchen Praktiken und kann raten wie ich mich verhalten soll.Würde mich freuen etwas zu höhren. MfG.Eia.

Hallo Eia!
Leider kann ich Dir über Dein Problem keine Auskunft
geben. Ich kenne mich mit solchen Sachen überhaupt
nicht aus.

Gruß C.Milla

Hallo, keine Ahnung. Nach welchen Kriterien werden hier eigentlich Experten ausgewählt? Meine Interessengebiete werden von einer derartigen Frage nicht berührt. Ich fühle mich belästigt!

Hallo,

wird ein Erbe angenommen, gehen automatisch auch die Schulden des Verstorbenen auf die Erben über.
Da Du da erst mal keinen Erfolg hattest, würde ich jetzt einen Schritt weiter gehen und per Gericht einen Mahnbescheid an die Erben schicken. Kostet ca. 20 Euro, die kannst Du auf die offene Rechnung aufschlagen.
Solltest Du damit keinen Erfolg haben, bleibt Dir nur noch der Weg zum Anwalt. Die Kosten dafür trägst Du allerdings selber, es sei denn, Du bist rechtschutzversichert.

Viel Erfolg,

Rainer