Verweigerung der Steuernummer durch das FA

Hallo,

ich bin neu hier im Forum. Ich hoffe diese Anfrage wird nicht zu lang.

Zum eigentlichen Thema:

Ich habe ein tschechische Freundin, die seit dem 01.05.04 (offizieller Eintritt der Tschechei in die EU) bei mir wohnt und angemeldet ist.
Um eine Aufenthaltserlaubnis (und dann die Arbeitserlaubnis) zu bekommen musste sie sich selbständig melden. Für die neuen EU-Länder gelten nämlich Ausnahmeregelungen bezüglich der Aufenthaltserlaubnis und Arbeitserlaubnis.
Da sie fest bei mir wohnt und auch hier arbeiten möchte, sind wir diesen Weg der Gewerbeanmeldung für sie gegangen.
Also hat sie den Gewerbeschein beantragt. Und zwar für die Tätigkeit „Gebäudereinigung“. Dies war kein Problem. Anschliessend (am gleichen Tag und in der gleichen Behörde) hat sie die Aufenthaltserlaubnis für 5 Jahre erhalten.

Wir wussten von Bekannten, dass jetzt das Finanzamt auf sie zukommen würde, wegen der Steuernummer. Eigentlich eine Formsache. Zumindest war es bei einigen Bekannten von mir so, die sich auch selbständig gemacht hatten. Und zwar für die gleiche Tätigkeit.
Sie hat dieses Formular vom FA mit Hilfe von einer Bekannten, die sich im Steuerrecht und Unternehmensrecht auskennt, ausgefüllt.

Nach ca. 2 Wochen kam dann ein zweites Formular. Was z.B. meine anderen Bekannten, die sich selbständig gemacht hatten, nie bekommen haben.
Hier wurde konkret nachgefragt was ihre Auftraggeber seien und was für Art von Verträgen abgeschlossen wurden. Wir konnten nicht viel angeben, da wir erst mit der konkreten Suche anfangen wollten, wenn sie diese Steuernummer erhalten hat.

Nach einer weiteren Woche war ein Zettel in unserem Briefkasten, dass heute ein Finanzbeamter zu einem „unangemeldeten Kontrollbesuch“ da war, aber keiner anwesend war. Und man solle sich umgehend an das Finanzamt wenden.
Dies haben wir auch getan und einen Termin vor Ort ausgemacht.
Dort sind wir mit sämtlichen Unterlagen hingegangen.
Denn wir hatten in der Zwischenzeit doch schon einiges versucht, u.A. hatten wir auch den Gewerbeschein abändern lassen. Wir haben „Haushaltshilfe“ zusätzlich aufgenommen.

Das hatten wir dabei.

-einige Bewerbungen (leider alles Absagen)
-der Gewerbeschein (mit der Änderung)
-einen Vertrag als Subunternehmer von einer grösseren Reinigungsfirma. Volumen ca. 100 €/Monat
-Rechnung über Zeitungsanzeigen

Die Finanzbeamtin behielt sich diese Unterlagen um zu überprüfen, ob ein Unternehmertum vorliegt.

Wir hatten gedacht, dies müsste es jetzt gewesen sein und warteten auf die Steuernummer. Wegen den Weihnachtsfeiertagen und Urlaub hatte sich dies etwas hinausgezögert.
Am 10.01.05 hat meine Freundin noch einmal angerufen, wann denn die Steuernummer erteilt wird.
Tja wir hatten die Rechnung ohne die deutsche Bürokratie gemacht.
Ihr wird die Zuteilung einer Steuernummer verweigert weil sie einige Dinge, die zum Unternehmertum gehören, nicht erfüllt.

z.B.
-nicht genügend Auftraggeber.

Dies kann ich wirklich nicht verstehen. Wie kann man bei einer Neugründung sofort erwarten, dass mehrere Auftraggeber vorhanden sind.
Meinem Verständnis nach müsste man doch bei einer Neugründung noch gar keinen Auftraggeber haben, oder liege ich da falsch?

-nicht genügend Arbeitsmittel.
Sie hat keine Materialien (z.B. Putzmittel und Geräte) oder Bürogeräte (sie nutzt unser Arbeitszimmer als Heimbüro) angegeben.

Dies ist mir auch unverständlich. Warum muss ich den diese Dinge schon vorab haben, bevor ich überhaupt einen Auftrag habe? Und wo soll man diese Dinge überhaupt angeben? Bei den Formularen wurde darauf nicht hingewiesen.

-Haushaltshilfe ist keine selbstständige Tätigkeit
Man kann diese Tätigkeit nur auf Lohnsteuerkarte ausüben.

Wenn das stimmt, warum nimmt dann das Gewerbeamt dies ohne Probleme mit auf den Gewerbeschein auf? Und kassiert auch noch ein zweites mal.

Jetzt die Fragen noch einmal zusammengefasst:

  1. Seit wann überprüft das FA die Kriterien ob ein Unternehmertum vorliegt?

  2. Warum wird dann nicht auf etwaige Kriterien hingewiesen, die noch zu Erfüllen sind, bevor man einfach die Steuernummer verweigert. Mir drängt sich der Verdacht auf, dass man gar nicht will, dass diese Person wirklich selbstständig werden kann.

  3. Sind diese Kriterien wirklich richtig so?
    Es gibt doch viele Neugründer, die erst nach und nach Auftrageber bekommen und dann auch die notwendigen Arbeitsmittel besorgen. Es handelt sich schliesslich hier um eine Dienstleistung und nicht um ein Warengeschäft.

  4. Stimmt es wirklich, dass die Tätigkeit „Haushaltshilfe“ nicht freiberuflich ausgeübt werden darf?
    Dies wäre jetzt besonders tragisch, da wir jetzt eine Familie gefunden hätten, die sie nach einem sehr positiven Probetag einstellen würde.

  5. Die Finanzbeamtin hat darauf hingewiesen, dass man gegen dieser Verweigerung
    Einspruch einlegen kann. Hat man überhaupt Chancen bei soetwas?

  6. Sollte tatsächlich keine Steuernummer erteilt werden und sie somit keine Arbeitserlaubnis erteilt werden, wird ihr dann die Aufenthaltserlaubnis auch wieder entzogen? Sie kann die Tätigkeiten, die auf ihrem Gewerbeschein sind, nicht ausüben.

Für die Antworten bedanke ich mich schon im Vorraus.

Gruss

Al

  1. Seit wann überprüft das FA die Kriterien ob ein
    Unternehmertum vorliegt?

ich würde mal sagen seit der Scheinselbständigkeitsregelungen …?

verweigert. Mir drängt sich der Verdacht auf, dass man gar
nicht will, dass diese Person wirklich selbstständig werden
kann.

Mir drängt sich hier auf, das man ggf. mit der Ausländerbehörde zusammen arbeitet und ggf. möchte dass mit einem Gewerbeschein für 18,- Euro (o.ä.) das Zuwanderungsgesetzt ausgehebelt wird?

  1. Sind diese Kriterien wirklich richtig so?
    Es gibt doch viele Neugründer, die erst nach und nach
    Auftrageber bekommen und dann auch die notwendigen
    Arbeitsmittel besorgen.

Es ist nicht wirklich erkennbar wann eine Scheinselbständigkeit vorliegt und wann nicht. Nach was für Kriterien würdest Du denn als Prüfer vorgehen?
Natürlich hast Du recht, dass man nicht vom ersten Tag an mit Aufträgen rechnen muss, aber Telefon, Briefpapier, Stempel usw. gehören schon irgendwie zu einer Selbständigkeit?!

  1. Stimmt es wirklich, dass die Tätigkeit „Haushaltshilfe“
    nicht freiberuflich ausgeübt werden darf?

Also, freiberuflich sicherlich nicht, letztlich muss man Haushaltshilfe ja nicht aufwendig studieren, wie Anwälte, Ärzte oder Architekten. Aber selbständig/gewerblich darf man dass sicherlich tun, die Frage ist was ist eine Haushaltshilfe? kommt man da nicht in den Bereich „Pflegepersonal“ welches selbstverständlich staatlich geprüft usw. sein muss …?

Dies wäre jetzt besonders tragisch, da wir jetzt eine Familie
gefunden hätten, die sie nach einem sehr positiven Probetag
einstellen würde.

Naja, dann soll sie es halt dem Finanzamt mitteilen, dass ein Haushaltshilfe-Vertrag zustande kommen kann, nur er darf natürlich stündlich nicht darüber hinausgehen, dass eine Scheinselbständigkeit angenommen werden kann.

Einspruch einlegen kann. Hat man überhaupt Chancen bei
soetwas?

Das sollte wohl am besten ein Anwalt prüfen?!

  1. Sollte tatsächlich keine Steuernummer erteilt werden und
    sie somit keine Arbeitserlaubnis erteilt werden, wird ihr dann
    die Aufenthaltserlaubnis auch wieder entzogen?

Ich fürchte darauf läuft das ganze Spiel hinaus …
Insbesondere da ein entsprechendes Verwaltungsverfahren derart in die Länge gezogen werden kann, dass selbst von Deiner Seite kein weiteres Interesse nach 10 Jahren der Wiedereinreise Deiner Freundin besteht :smile:

Gruß aus Hamburg
Knud Schiffmann
http://internet-partner.de

  1. Seit wann überprüft das FA die Kriterien ob ein
    Unternehmertum vorliegt?

ich würde mal sagen seit der Scheinselbständigkeitsregelungen
…?

Ersteinmal hat der Sozialversicherungsträger Interesse (wegen Krankenversicherung und speziell der Rentenversicherung) daran, dass keine Scheinselbstständigkeit vorliegt und nicht das FA. Das FA soll Steuern eintreiben und die wuerde es ja bekommen. . Und dann kommt der Status der Scheinselbstständigkeit normalerweise erst nach einer gewissen Zeit (mehrere Monate oder gar Jahre nur ein Auftraggeber)zum tragen.

verweigert. Mir drängt sich der Verdacht auf, dass man gar
nicht will, dass diese Person wirklich selbstständig werden
kann.

Mir drängt sich hier auf, das man ggf. mit der
Ausländerbehörde zusammen arbeitet und ggf. möchte dass mit
einem Gewerbeschein für 18,- Euro (o.ä.) das
Zuwanderungsgesetzt ausgehebelt wird?

Was soll dieser Kommentar? Die Tschechei ist nunmal jetzt in der EU. Warum sollten diese Leute nicht hier arbeiten und leben duerfen? Beim Auslaenderamt wurde uns dieser Schritt sogar empfohlen.

  1. Sind diese Kriterien wirklich richtig so?
    Es gibt doch viele Neugründer, die erst nach und nach
    Auftrageber bekommen und dann auch die notwendigen
    Arbeitsmittel besorgen.

Es ist nicht wirklich erkennbar wann eine
Scheinselbständigkeit vorliegt und wann nicht. Nach was für
Kriterien würdest Du denn als Prüfer vorgehen?
Natürlich hast Du recht, dass man nicht vom ersten Tag an mit
Aufträgen rechnen muss, aber Telefon, Briefpapier, Stempel
usw. gehören schon irgendwie zu einer Selbständigkeit?!

Erstens wurden diese Sachen ueberhaupt nicht abgefragt, denn soetwas wie eigenes Telefon und saemtliche notwendigen Buerogeraete sind sogar vorhanden. Und zweitens wollten wir diese Dinge nach und nach besorgen, wenn endlich die Steuernummer da ist. So muesste man schon in all diesen Dingen investieren und dann passt es dem FA trotzdem nicht. Und nocheinmal. Warum muss das vom FA ueberprueft werden, in einer totalen Anfangsphase der Existenzgruendung?

  1. Stimmt es wirklich, dass die Tätigkeit „Haushaltshilfe“
    nicht freiberuflich ausgeübt werden darf?

Also, freiberuflich sicherlich nicht, letztlich muss man
Haushaltshilfe ja nicht aufwendig studieren, wie Anwälte,
Ärzte oder Architekten. Aber selbständig/gewerblich darf man
dass sicherlich tun, die Frage ist was ist eine
Haushaltshilfe? kommt man da nicht in den Bereich
„Pflegepersonal“ welches selbstverständlich staatlich geprüft
usw. sein muss …?

Ok da habe ich mich dann falsch ausgedrueckt. Soll dann natuerlich gewerblich heissen. Aber eben als selbststaendige Taetigkeit und nicht zwingend mit Lohnsteuerkarte. So war die Frage gestellt.

Dies wäre jetzt besonders tragisch, da wir jetzt eine Familie
gefunden hätten, die sie nach einem sehr positiven Probetag
einstellen würde.

Naja, dann soll sie es halt dem Finanzamt mitteilen, dass ein
Haushaltshilfe-Vertrag zustande kommen kann, nur er darf
natürlich stündlich nicht darüber hinausgehen, dass eine
Scheinselbständigkeit angenommen werden kann.

Mit dieser Person war leider ueberhaupt nicht zu reden. Sie hat einfach festgestellt, dass gewisse Kriterien nicht erfuellt werden und das es keine Steuernummer geben wird!

Einspruch einlegen kann. Hat man überhaupt Chancen bei
soetwas?

Das sollte wohl am besten ein Anwalt prüfen?!

  1. Sollte tatsächlich keine Steuernummer erteilt werden und
    sie somit keine Arbeitserlaubnis erteilt werden, wird ihr dann
    die Aufenthaltserlaubnis auch wieder entzogen?

Ich fürchte darauf läuft das ganze Spiel hinaus …
Insbesondere da ein entsprechendes Verwaltungsverfahren derart
in die Länge gezogen werden kann, dass selbst von Deiner Seite
kein weiteres Interesse nach 10 Jahren der Wiedereinreise
Deiner Freundin besteht :smile:

Gruß aus Hamburg
Knud Schiffmann
http://internet-partner.de

Leider waren das jetzt fast alles nur Meinungen und Bemerkungen von Ihnen und nicht wirklich Antworten auf die Fragen.
Ich moechte halt nur mal wissen, wie es genau rechtlich aussieht.
Ich habe jetzt schon viele Internetseiten durchtgestoebert bezueglich „Existenzgruendung“ und das Erhalten der Steuernummer war bei keinem der Leute
ein Problem. Die haben vielmehr damit zu kaempfen einen Auftrag zu bekommen.
Deshalb waere ich dankbar, wenn jemand konkret etwas zu diesem Fall sagen koennte. Ob das wirklich heutzutage normales Vorgehen der Finanzaemter ist und wo man sich genau nach seinen Rechten informieren kann. Denn nocheinmal, der Erhalt der Steuernummer ist bei keinem der Infoseiten als eine Huerde dargestellt.

Al

Mir drängt sich hier auf, das man ggf. mit der
Ausländerbehörde zusammen arbeitet und ggf. möchte dass mit
einem Gewerbeschein für 18,- Euro (o.ä.) das
Zuwanderungsgesetzt ausgehebelt wird?

Was soll dieser Kommentar? Die Tschechei ist nunmal jetzt in
der EU. Warum sollten diese Leute nicht hier arbeiten und
leben duerfen? Beim Auslaenderamt wurde uns dieser Schritt
sogar empfohlen.

Nun, nicht jeder Finanzbeamte denkt genauso wie jeder Ausländeramtsbeamte? ich möchte nun Deinem Finanbeamten keine „ausländerfeindlich“ Gesinnung unterstellen (obwohl in diesem Fall der Verdacht nahe länge …) , doch irgendwie hat er es wohl (wie Du selbst schon feststelltest) auf Deine Freundin (warum auch immer) abgesehen.
Ob nun die Tschechei in der EU ist oder nicht scheint für einige Menschen nicht wirklich eine Rolle zu spielen?
Wenn ich mir den momentan „deutschen Rechtsschwenk“ so anschaue, glaube ich auch nicht dass ein „Skin“ auf der Strasse nach einer EU-Mitgliedschaft fragt? … Aber das wäre dann wirklich nicht mehr hier zu klären …

investieren und dann passt es dem FA trotzdem nicht.

Interessant wäre ob das Finanzamt überhaupt ein Recht hat eine Selbständigkeit zu verweigern?! Ob es nun einem Beamten passt oder nicht … es gibt ja auch „Regeln“ an die selbst ein FA-Beamter sich halten muss.

Mit dieser Person war leider ueberhaupt nicht zu reden.

Und sein Vorgesetzter?

Leider waren das jetzt fast alles nur Meinungen und
Bemerkungen von Ihnen und nicht wirklich Antworten auf die
Fragen.

liegt vielleicht daran dass ich kein Rechtsanwalt für Finanz und Ausländerrecht bin :smile:

Ich moechte halt nur mal wissen, wie es genau rechtlich
aussieht.

Und genau dort sollte man entweder bei der ÖRA (Öffentliche Rechtsauskunft) oder bei einem Anwalt aufschlagen.

und das Erhalten der
Steuernummer war bei keinem der Leute
ein Problem.

Das kann ich bestätigen, von derartigem Verhalten habe ich auch noch nie gehört. Generell eine Frage ob man mit einem solchen Verhalten nicht ggf. an die Öffentlichkeit (Presse) gehen sollte. Die freuen sich immer mal über solche Geschichten, wenn sie denn belegbar sind (also in schriftlicher Form vorliegen).

Gruß aus Hamburg
Knud Schiffmann
http://internet-partner.de

Hallo,

ich hab wirklich noch nie gehört, dass jemanden die Zuteilung einer Steuernummer verweigert wurde. Auf welcher Rechtsgrundlage dies möglich wäre ist mir bisher auch nicht bekannt, sollte aber wohl in dem Bescheid vom Finanzamt stehen, wenn nicht nachfordern.

Allerdings stellt die Verweigerung der Steuernummer m.E. auch kein Hinderniss dar, wenn ernstlich geplant ist eine selbständige gewerbliche Tätigkeit aufzunehmen, denn ein Gewerbeschein wurde ja erteilt.

Allerdings wäre es hier schon geschickter gewesen anstatt „Haushaltshilfe“ „Haushaltsservice“ o.Ä. eintragen zu lassen, ausserdem wird ein Selbständiger nicht „eingestellt“ sondern bekommt einen Auftrag …

Ein Problem stellt die fehlende Steuernummer nur dar, wenn der Rechnungsempfäner aus dieser Vorsteuer ziehen will, denn dann muss eine Steuernummer auf der Rechnung stehen. Privatpersonen ist das aber im Regelfall egal, da eh keine Vst abgezogen werden kann. Bei Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung darf ausserdem eh keine Ausgewiesen werden, womit es auch Unternehmerkunden egal sein dürfte.
Bei 100€ im Monat haben wir ausserdem auch noch eine Kleinbetragsrechnung auf der auch keine Steuernummer stehen muss.

Also nicht von einem Schreibtischtäter beim Finanzamt aufhalten lassen und ran an die Arbeit!

Grüße
Chris

Ersteinmal danke fuer die Antworten.
Entschuldigung wenn meine erste Reaktion etwas unhoeflich war. Aber im
ersten Moment kam es so rueber, als ob wir selber schuld sind. Weil wir zu schlecht vorbereitet waren.
Wir haben uns naemlich vorher bei Bekannten erkundigt, wie das alles ablaeuft und da war der Punkt „Erhalt der Steuernummer“ ein Sache, die schnell abgehakt war. Und dass man schon in Sachen investieren muss, um zu zeigen, das man es mit der Selbststaendigkeit ernst meint, war auch bei keinem der Bekannten notwendig.
Wie gesagt ist es schliesslich eine Dienstleistung, bei der man nicht so viel in Vorleistung gehen muss.

Mir drängt sich hier auf, das man ggf. mit der
Ausländerbehörde zusammen arbeitet und ggf. möchte dass mit
einem Gewerbeschein für 18,- Euro (o.ä.) das
Zuwanderungsgesetzt ausgehebelt wird?

Was soll dieser Kommentar? Die Tschechei ist nunmal jetzt in
der EU. Warum sollten diese Leute nicht hier arbeiten und
leben duerfen? Beim Auslaenderamt wurde uns dieser Schritt
sogar empfohlen.

Nun, nicht jeder Finanzbeamte denkt genauso wie jeder
Ausländeramtsbeamte? ich möchte nun Deinem Finanbeamten keine
„ausländerfeindlich“ Gesinnung unterstellen (obwohl in diesem
Fall der Verdacht nahe länge …) , doch irgendwie hat er es
wohl (wie Du selbst schon feststelltest) auf Deine Freundin
(warum auch immer) abgesehen.

Tja uns draengt sich leider auch der Verdacht auf.
Deshalb waere es ja uns wichtig zu erfahren, wie korrekt oder falsch die
Aussagen von ihr waren.

Ob nun die Tschechei in der EU ist oder nicht scheint für
einige Menschen nicht wirklich eine Rolle zu spielen?
Wenn ich mir den momentan „deutschen Rechtsschwenk“ so
anschaue, glaube ich auch nicht dass ein „Skin“ auf der
Strasse nach einer EU-Mitgliedschaft fragt? … Aber das wäre
dann wirklich nicht mehr hier zu klären …

investieren und dann passt es dem FA trotzdem nicht.

Interessant wäre ob das Finanzamt überhaupt ein Recht hat eine
Selbständigkeit zu verweigern?! Ob es nun einem Beamten passt
oder nicht … es gibt ja auch „Regeln“ an die selbst ein
FA-Beamter sich halten muss.

Das hoffen wir jedenfalls auch. Und werden uns diesbezueglich schlau machen.
Aufgeben werden wir so schnell nicht.

Mit dieser Person war leider ueberhaupt nicht zu reden.

Und sein Vorgesetzter?

Das haben wir auch schon in Betracht gezogen.
Heute kommt die Bekannte, die sich im Steuerrecht und Unternehmensrecht auskennt, dann werden wir sozusagen eine Taktik ausdenken.
Das Schreiben ueber die Verweigerung der Steuernummer werden wir erst im Laufe dieser Woche bekommen und dann dementsprechend (Einspruch) reagieren.
Auf alle Faelle werden wir uns dann an den Vorgesetzten wenden.

Leider waren das jetzt fast alles nur Meinungen und
Bemerkungen von Ihnen und nicht wirklich Antworten auf die
Fragen.

liegt vielleicht daran dass ich kein Rechtsanwalt für Finanz
und Ausländerrecht bin :smile:

Ist schon klar. Trotztdem danke

Ich moechte halt nur mal wissen, wie es genau rechtlich
aussieht.

Und genau dort sollte man entweder bei der ÖRA (Öffentliche
Rechtsauskunft) oder bei einem Anwalt aufschlagen.

Das muessen wir uns noch ueberlegen. Leider ist keine Rechtschutzversicherung vorhanden, so kann das dann ganz schoen teuer werden.

und das Erhalten der
Steuernummer war bei keinem der Leute
ein Problem.

Das kann ich bestätigen, von derartigem Verhalten habe ich
auch noch nie gehört. Generell eine Frage ob man mit einem
solchen Verhalten nicht ggf. an die Öffentlichkeit (Presse)
gehen sollte. Die freuen sich immer mal über solche
Geschichten, wenn sie denn belegbar sind (also in
schriftlicher Form vorliegen).

wahrscheinlich ist der Fall aber nicht spektakulaer genug.

Gruß aus Hamburg
Knud Schiffmann
http://internet-partner.de

Hallo!

Die Finanzbeamtin hat darauf :hingewiesen, dass man gegen
dieser Verweigerung
Einspruch einlegen kann. Hat :man überhaupt Chancen bei
soetwas?

Du brauchst die Verweigerung der Steuernummer schriftlich. Auf dem Bescheid steht eine Begründung und ein Rechtsbehelf. Dann kann man dagegen vorgehen.

Gruß
Wolfgang

Hallo,

ich hab wirklich noch nie gehört, dass jemanden die Zuteilung
einer Steuernummer verweigert wurde. Auf welcher
Rechtsgrundlage dies möglich wäre ist mir bisher auch nicht
bekannt, sollte aber wohl in dem Bescheid vom Finanzamt
stehen, wenn nicht nachfordern.

Den bekommen wir noch diese Woche. Wenn die Person sich nicht auch hier so viel
Zeit laesst.

Allerdings stellt die Verweigerung der Steuernummer m.E. auch
kein Hinderniss dar, wenn ernstlich geplant ist eine
selbständige gewerbliche Tätigkeit aufzunehmen, denn ein
Gewerbeschein wurde ja erteilt.

Allerdings wäre es hier schon geschickter gewesen anstatt
„Haushaltshilfe“ „Haushaltsservice“ o.Ä. eintragen zu lassen,
ausserdem wird ein Selbständiger nicht „eingestellt“ sondern
bekommt einen Auftrag …

Ok. Ich bin Angestellter und muss mir die Ausdruecke noch angewoehnen :smile:
Ob man die Taetigkeit in „Haushaltsservice“ abaendern kann,muss ich noch mal nachfragen.

Ein Problem stellt die fehlende Steuernummer nur dar, wenn der
Rechnungsempfäner aus dieser Vorsteuer ziehen will, denn dann
muss eine Steuernummer auf der Rechnung stehen. Privatpersonen
ist das aber im Regelfall egal, da eh keine Vst abgezogen
werden kann. Bei Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung
darf ausserdem eh keine Ausgewiesen werden, womit es auch
Unternehmerkunden egal sein dürfte.
Bei 100€ im Monat haben wir ausserdem auch noch eine
Kleinbetragsrechnung auf der auch keine Steuernummer stehen
muss.

Also wir haben auf den Status der Kleinunternehmung verzichtet, weil wir schon mit der Zeit mit ueber 17500 Euro/Jahr rechnen. Der Auftrag von der Familie waere bei ca. 25 Stunden/Woche. Wir wollen auf alle Faelle noch zusaetzliche Auftraege einholen (soviel uebrigens zum Thema Scheinselbststaendigkeit), so dass man auf ca. 40 Stunden/Woche kommt und dann sind 17500 Euro/Jahr doch eher ueberschritten.
Was ich jetzt nicht an Ihrer Aussage verstehe. Wie kann man trotzdem ohne diese Steuernummer arbeiten? Wir muessen ja die Rechnungen monatlich mit dem FA abrechnen.

Also nicht von einem Schreibtischtäter beim Finanzamt
aufhalten lassen und ran an die Arbeit!

Danke fuer die ermunternden Worte. Aber im ersten Moment fuehlt man sich (speziell meine Freundin) doch sehr erniedrigt in so einer Situation.

Grüße
Chris

Hallo,

ich hab wirklich noch nie gehört, dass jemanden die Zuteilung
einer Steuernummer verweigert wurde. Auf welcher
Rechtsgrundlage dies möglich wäre ist mir bisher auch nicht
bekannt, sollte aber wohl in dem Bescheid vom Finanzamt
stehen, wenn nicht nachfordern.

Den bekommen wir noch diese Woche. Wenn die Person sich nicht
auch hier so viel
Zeit laesst.

Allerdings stellt die Verweigerung der Steuernummer m.E. auch
kein Hinderniss dar, wenn ernstlich geplant ist eine
selbständige gewerbliche Tätigkeit aufzunehmen, denn ein
Gewerbeschein wurde ja erteilt.

Allerdings wäre es hier schon geschickter gewesen anstatt
„Haushaltshilfe“ „Haushaltsservice“ o.Ä. eintragen zu lassen,
ausserdem wird ein Selbständiger nicht „eingestellt“ sondern
bekommt einen Auftrag …

Ok. Ich bin Angestellter und muss mir die Ausdruecke noch
angewoehnen :smile:
Ob man die Taetigkeit in „Haushaltsservice“ abaendern
kann,muss ich noch mal nachfragen.

Ein Problem stellt die fehlende Steuernummer nur dar, wenn der
Rechnungsempfäner aus dieser Vorsteuer ziehen will, denn dann
muss eine Steuernummer auf der Rechnung stehen. Privatpersonen
ist das aber im Regelfall egal, da eh keine Vst abgezogen
werden kann. Bei Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung
darf ausserdem eh keine Ausgewiesen werden, womit es auch
Unternehmerkunden egal sein dürfte.
Bei 100€ im Monat haben wir ausserdem auch noch eine
Kleinbetragsrechnung auf der auch keine Steuernummer stehen
muss.

Also wir haben auf den Status der Kleinunternehmung
verzichtet, weil wir schon mit der Zeit mit ueber 17500
Euro/Jahr rechnen. Der Auftrag von der Familie waere bei ca.
25 Stunden/Woche. Wir wollen auf alle Faelle noch zusaetzliche
Auftraege einholen (soviel uebrigens zum Thema
Scheinselbststaendigkeit), so dass man auf ca. 40
Stunden/Woche kommt und dann sind 17500 Euro/Jahr doch eher
ueberschritten.
Was ich jetzt nicht an Ihrer Aussage verstehe. Wie kann man
trotzdem ohne diese Steuernummer arbeiten? Wir muessen ja die
Rechnungen monatlich mit dem FA abrechnen.

Das ist bei Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung richtig, ihr müsst monatlich eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben. Das solltet ihr auch auf jeden Fall tun, mangels Steuernummer lasst ihr das entsprechende Feld einfach frei bzw. schreibt unbekannt oder noch zu vergeben rein.
Da ihr im Regelfall bei einem Dienstleistungsgewerbe mehr Umsatzsteuer bezahlen müsst als ihr Vorsteuer bekommt, könnte ich mir Vorstellen, dass das Finanzamt Euch plötzlich doch eine StNr. gibt. Die angemeldete Umsatzsteuer müsst ihr natürlich auch überweisen, mangels Steuernummer wird hier etwas Chaos entstehen aber was solls. Versucht den Überblick zu behalten.

Gegen den Bescheid legt ihr natürlich Einspruch ein und dann wäre ich mal gespannt was die Einspruchsstelle im Finanzamt dazu sagt. Wäre allerdings toll wenn Du die Begründung des Bescheids hier mal posten könntest, ich hab das echt noch nie gehört. In welchem Bundesland seid ihr denn eigentlich?

Allerdings solltet ihr das mit der Scheinselbständigkeit die hier definitiv im Raum steht nicht auf die leichte Schulter nehmen, das kann nämlich für den Auftraggeber schon sehr unangenehm teuer werden.

Grüße
Chris

Hallo

Um eine Aufenthaltserlaubnis (und dann die Arbeitserlaubnis)
zu bekommen musste sie sich selbständig melden.

Da fängt es doch schon an zu riechen.

  1. wenn sie bei dir wohnhaft gemeldet ist und sich arbeitsuchend beim AA meldet dann erhält sie eine Arbeitserlaubnis, dazu muss sie nicht selbständig sein.

Für die neuen
EU-Länder gelten nämlich Ausnahmeregelungen bezüglich der
Aufenthaltserlaubnis und Arbeitserlaubnis.
Da sie fest bei mir wohnt und auch hier arbeiten möchte, sind
wir diesen Weg der Gewerbeanmeldung für sie gegangen.

Das ist ein Trick und das FA kennt diesen wohl und hat deshalb geprüft und „zu Recht“ verweigert.

Also hat sie den Gewerbeschein beantragt. Und zwar für die
Tätigkeit „Gebäudereinigung“. Dies war kein Problem.
Wir wussten von Bekannten, dass jetzt das Finanzamt auf sie
zukommen würde, wegen der Steuernummer. Eigentlich eine
Formsache. Zumindest war es bei einigen Bekannten von mir so,
die sich auch selbständig gemacht hatten. Und zwar für die
gleiche Tätigkeit.

Wieso machen sich mehrere Leute mit der gleichen Tätigkeit selbständig? Und dann noch gerade mit „Gebäudereinigung“. Das stinkt doch nach Erschleichung der Arbeitserlaubnis.

Sie hat dieses Formular vom FA mit Hilfe von einer Bekannten,
die sich im Steuerrecht und Unternehmensrecht auskennt,
ausgefüllt.

Offensichtlich kannt dieser sich doch nicht so damit aus.

Nach ca. 2 Wochen kam dann ein zweites Formular. Was z.B.
meine anderen Bekannten, die sich selbständig gemacht hatten,
nie bekommen haben.

Das ist kein Kriterium. Der Beamte kann prüfen, nachfragen oder nicht.

Hier wurde konkret nachgefragt was ihre Auftraggeber seien und
was für Art von Verträgen abgeschlossen wurden. Wir konnten
nicht viel angeben, da wir erst mit der konkreten Suche
anfangen wollten, wenn sie diese Steuernummer erhalten hat.

Die Suche von Auftraggebern, der Beginn der gewerblichen Tätigkeit (Werbung, Akqusition, Erledigung erster Aufträge) ist unabhänig von der Zuteilung der St-Nr…

daß mit keinerlei Tätigkeit begonnen wurde wird jetzt eben halt zu Ihren Ungunsten gewertet.

-einen Vertrag als Subunternehmer von einer grösseren
Reinigungsfirma. Volumen ca. 100 €/Monat

Das ist kein Vertrag, das ist Scheinunternehmertum.

Tja wir hatten die Rechnung ohne die deutsche Bürokratie
gemacht.

Ich denke eher, daß ihr die Rechnung ohne „Recht und Gesetz“ gemacht habt.

Ihr wird die Zuteilung einer Steuernummer verweigert weil sie
einige Dinge, die zum Unternehmertum gehören, nicht erfüllt.

-nicht genügend Auftraggeber.

oder wie ich oben erläuterte.

Dies kann ich wirklich nicht verstehen. Wie kann man bei einer
Neugründung sofort erwarten, dass mehrere Auftraggeber
vorhanden sind.

da man sonst nicht gründet. Wer kein „planbares Einkommen“ hat, sollte nicht selbständig sein.

Meinem Verständnis nach müsste man doch bei einer Neugründung
noch gar keinen Auftraggeber haben, oder liege ich da falsch?

absolut falsch.

-nicht genügend Arbeitsmittel.
Sie hat keine Materialien (z.B. Putzmittel und Geräte) oder
Bürogeräte (sie nutzt unser Arbeitszimmer als Heimbüro)
angegeben.

wie will sie denn beim Auftraggeber putzen, wenn sie keine Werkzeuge und Hilfsmittel hat? wie will eine Autoschlosser Autos reparieren,w enn er keinen Werkzeugkasten hat?

Dies ist mir auch unverständlich. Warum muss ich den diese
Dinge schon vorab haben, bevor ich überhaupt einen Auftrag
habe? Und wo soll man diese Dinge überhaupt angeben? Bei den
Formularen wurde darauf nicht hingewiesen.

ein Selbständiger erfüllt das Kriterium der Selbständig dann, wenn er sich selbst alle notwendigen Informationen vor Aufnahme der Tätigkeit beschafft. die Behörden haben nur zu bewerten, und auf Nachfrage zu beraten, nicht umgekehrt. Dafür gäbe es Unternehmensberater oder Kammern und Verbände.

-Haushaltshilfe ist keine selbstständige Tätigkeit
Man kann diese Tätigkeit nur auf Lohnsteuerkarte ausüben.

Wenn das stimmt, warum nimmt dann das Gewerbeamt dies ohne
Probleme mit auf den Gewerbeschein auf? Und kassiert auch noch
ein zweites mal.

das Gewerbeamt notiert nur, was du anmeldest, es hat keinerlei Recht deinen Anmeldung zu ändern, zu bewerten oder zu missbilligen. Das tun u.U. die nachgeschalteten Behörden: Handwerkskammer, Finanzamt, Gesundheitsamt, Gewerbeaufsicht, verschiedene Genehmigungsbehörden etc.

  1. Warum wird dann nicht auf etwaige Kriterien hingewiesen,
    die noch zu Erfüllen sind, bevor man einfach die Steuernummer
    verweigert. Mir drängt sich der Verdacht auf, dass man gar
    nicht will, dass diese Person wirklich selbstständig werden
    kann.

Der Weg geht anders: du erfüllst die Kriterien nicht, dann Ablehnung. Du erhebst einen Widerspruch und erfüllst die Kriterien jetzt, dann Zustimmung das ganz auch öfters gehen (Ablehnung - widerspruch - Ablehnung - Widerspruch usw. usw.) wie schon gesagt: DU hast alles vorab zu erfüllen. Das Amt ist nciht deine Gedankenstüzte

  1. Sind diese Kriterien wirklich richtig so?
    Es gibt doch viele Neugründer, die erst nach und nach
    Auftrageber bekommen und dann auch die notwendigen
    Arbeitsmittel besorgen. Es handelt sich schliesslich hier um
    eine Dienstleistung und nicht um ein Warengeschäft.

Ja, aber wenn du die Dienstleistung garnicht erfüllen kannst, dann hast du auch kein Gewerbe. Ich kann nicht Taxifahrer ohne Taxi und Konzession sein.

  1. Stimmt es wirklich, dass die Tätigkeit „Haushaltshilfe“
    nicht freiberuflich ausgeübt werden darf?

allein, daß die Begrifflichkeit bei dir nicht klar ist, begründet schon die Ablehnung der Behörde. Sie ist somit sogar eine Hilfe für dich, da u dich erstmal genauesten mit dem auseinandersetzen solltest, was du da vorhast.

Dies wäre jetzt besonders tragisch, da wir jetzt eine Familie
gefunden hätten, die sie nach einem sehr positiven Probetag
einstellen würde.

siehste auch das: Selbständige werden nicht eingestellt, sie werden beauftragt.

  1. Die Finanzbeamtin hat darauf hingewiesen, dass man gegen
    dieser Verweigerung
    Einspruch einlegen kann. Hat man überhaupt Chancen bei
    soetwas?

Es ist kein Urteil, sondern nur die bekanntgabe eines Prüfungsergebnisses. wenn du wie gesagt das Ergebnis, durch andere Nachweise und Unterlagen beeinflussen kannst, kannst du auch eine Änderung erreichen.

  1. Sollte tatsächlich keine Steuernummer erteilt werden und
    sie somit keine Arbeitserlaubnis erteilt werden,

Was hat denn jetzt die Steuernummer mit der Arbeitserlaubnis zu tun?

wird ihr dann
die Aufenthaltserlaubnis auch wieder entzogen?

Ich deke diese ist erteilt, warum sollte sie widerrufen werden? Sie kann doch auch als angestellte arbeiten.

Sie kann die
Tätigkeiten, die auf ihrem Gewerbeschein sind, nicht ausüben.

Kann sie: sobald sie Rechungen über 5000 euro im Monat schreibt, werden die Behörden keine Einwände mehr haben, denn dann ist es offensichtlich, daß diese Gewerbeanmeldung nciht der Beschaffung von Vorteilen dient, sondern ehrlich beabsichtigt ist.
gruss

Hallo Chris,

danke fuer die Antworten.
Ja wir werden auf alle Faelle Einspruch einlegen.
Heute ruft unsere Bekannte (eine Unternehmensberaterin) mal dort an und erkundigt sich genau nach der Begruendung. Sie kann dann besser mit konkreten
Fragen kontern. Sie ist uebrigens 18 Jahre im Geschaeft und hat von so einem Fall auch noch nie gehoert.
Jetzt doch einfach einen Auftrag annehmen und Rechnungen stellen, werden wir wohl nicht. Ist jetzt einfach zu heiss, nicht das wir dann noch richtigen Aerger bekommen.

Al

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Hallo

Um eine Aufenthaltserlaubnis (und dann die Arbeitserlaubnis)
zu bekommen musste sie sich selbständig melden.

Da fängt es doch schon an zu riechen.

  1. wenn sie bei dir wohnhaft gemeldet ist und sich
    arbeitsuchend beim AA meldet dann erhält sie eine
    Arbeitserlaubnis, dazu muss sie nicht selbständig sein.

Für die neuen
EU-Länder gelten nämlich Ausnahmeregelungen bezüglich der
Aufenthaltserlaubnis und Arbeitserlaubnis.
Da sie fest bei mir wohnt und auch hier arbeiten möchte, sind
wir diesen Weg der Gewerbeanmeldung für sie gegangen.

Das ist ein Trick und das FA kennt diesen wohl und hat deshalb
geprüft und „zu Recht“ verweigert.

Das ist leider kein Trick. So ist nun mal die Uebergangsregelung fuer die neuen
EU-Beitrittsstaaten. Es gibt keine Aufenthaltserlaubnis ohne Arbeitserlaubnis und eine Arbeitserlaubnis auf Lohnsteuerkarte (Angestellte) gibts eben nicht fuer die naechsten 7 Jahre.

Also hat sie den Gewerbeschein beantragt. Und zwar für die
Tätigkeit „Gebäudereinigung“. Dies war kein Problem.
Wir wussten von Bekannten, dass jetzt das Finanzamt auf sie
zukommen würde, wegen der Steuernummer. Eigentlich eine
Formsache. Zumindest war es bei einigen Bekannten von mir so,
die sich auch selbständig gemacht hatten. Und zwar für die
gleiche Tätigkeit.

Wieso machen sich mehrere Leute mit der gleichen Tätigkeit
selbständig? Und dann noch gerade mit „Gebäudereinigung“. Das
stinkt doch nach Erschleichung der Arbeitserlaubnis.

Die anderen Bekannten sind alles Deutsche. Die haben dass nicht noetig.

Sie hat dieses Formular vom FA mit Hilfe von einer Bekannten,
die sich im Steuerrecht und Unternehmensrecht auskennt,
ausgefüllt.

Offensichtlich kannt dieser sich doch nicht so damit aus.

Na ja sie ist seit 18 Jahren in der Unternehmensberatung taetig und kennt sich
auch im Steuerrecht aus. Sie hat von so einem Vorfall noch nie gehoert.

Nach ca. 2 Wochen kam dann ein zweites Formular. Was z.B.
meine anderen Bekannten, die sich selbständig gemacht hatten,
nie bekommen haben.

Das ist kein Kriterium. Der Beamte kann prüfen, nachfragen
oder nicht.

Hier wurde konkret nachgefragt was ihre Auftraggeber seien und
was für Art von Verträgen abgeschlossen wurden. Wir konnten
nicht viel angeben, da wir erst mit der konkreten Suche
anfangen wollten, wenn sie diese Steuernummer erhalten hat.

Die Suche von Auftraggebern, der Beginn der gewerblichen
Tätigkeit (Werbung, Akqusition, Erledigung erster Aufträge)
ist unabhänig von der Zuteilung der St-Nr…

Wir hatten uns schon um Auftraege beworben.
Wir hatten schon eine Zeitungsannonce geschaltet.
Was wollen die denn noch, was man alles vorab taetigt??

daß mit keinerlei Tätigkeit begonnen wurde wird jetzt eben
halt zu Ihren Ungunsten gewertet.

-einen Vertrag als Subunternehmer von einer grösseren
Reinigungsfirma. Volumen ca. 100 €/Monat

Das ist kein Vertrag, das ist Scheinunternehmertum.

Dies stimmt nicht. Das ist eine groessere Reinigungsfirma. Die kann Auftraege an
kleinere Firmen weitergeben. Ist in vielen Branchen absoluter Alltag.

Tja wir hatten die Rechnung ohne die deutsche Bürokratie
gemacht.

Ich denke eher, daß ihr die Rechnung ohne „Recht und Gesetz“
gemacht habt.

Ja ja. wir werden sehen…

Ihr wird die Zuteilung einer Steuernummer verweigert weil sie
einige Dinge, die zum Unternehmertum gehören, nicht erfüllt.

-nicht genügend Auftraggeber.

oder wie ich oben erläuterte.

Dies kann ich wirklich nicht verstehen. Wie kann man bei einer
Neugründung sofort erwarten, dass mehrere Auftraggeber
vorhanden sind.

da man sonst nicht gründet. Wer kein „planbares Einkommen“
hat, sollte nicht selbständig sein.

Meinem Verständnis nach müsste man doch bei einer Neugründung
noch gar keinen Auftraggeber haben, oder liege ich da falsch?

absolut falsch.

aha. Jeder Existenzgruender hat schon konkrete Auftraggeber bei seiner
Gruendung. Das ist doch voellig unrealistisch.

-nicht genügend Arbeitsmittel.
Sie hat keine Materialien (z.B. Putzmittel und Geräte) oder
Bürogeräte (sie nutzt unser Arbeitszimmer als Heimbüro)
angegeben.

wie will sie denn beim Auftraggeber putzen, wenn sie keine
Werkzeuge und Hilfsmittel hat? wie will eine Autoschlosser
Autos reparieren,w enn er keinen Werkzeugkasten hat?

Der Eimer/Mob und Besen ist schnell besorgt. Das ist nunmal eine
Dienstleistung, bei der nicht viele Geraete oder Mittel eingesetzt werden

Dies ist mir auch unverständlich. Warum muss ich den diese
Dinge schon vorab haben, bevor ich überhaupt einen Auftrag
habe? Und wo soll man diese Dinge überhaupt angeben? Bei den
Formularen wurde darauf nicht hingewiesen.

ein Selbständiger erfüllt das Kriterium der Selbständig dann,
wenn er sich selbst alle notwendigen Informationen vor
Aufnahme der Tätigkeit beschafft. die Behörden haben nur zu
bewerten, und auf Nachfrage zu beraten, nicht umgekehrt. Dafür
gäbe es Unternehmensberater oder Kammern und Verbände.

-Haushaltshilfe ist keine selbstständige Tätigkeit
Man kann diese Tätigkeit nur auf Lohnsteuerkarte ausüben.

Wenn das stimmt, warum nimmt dann das Gewerbeamt dies ohne
Probleme mit auf den Gewerbeschein auf? Und kassiert auch noch
ein zweites mal.

das Gewerbeamt notiert nur, was du anmeldest, es hat keinerlei
Recht deinen Anmeldung zu ändern, zu bewerten oder zu
missbilligen. Das tun u.U. die nachgeschalteten Behörden:
Handwerkskammer, Finanzamt, Gesundheitsamt, Gewerbeaufsicht,
verschiedene Genehmigungsbehörden etc.

aha. Dann kann ich also irgendein Gewerbe anmelden. Egal wie schwachsinnig. Erst die anderen Aemter ueberpruefen dann, ob dieses Gewerbe ueberhaupt durchgefuehrt werden kann. Na ja, das glaube ich nicht, zumal auf dem Gewerbeschein eine bestimmte Definition einer Taetigkeit aus einer Datenbank eingetragen wird und nicht ein freier Text, den man sich selbst ausgedacht hat.

  1. Warum wird dann nicht auf etwaige Kriterien hingewiesen,
    die noch zu Erfüllen sind, bevor man einfach die Steuernummer
    verweigert. Mir drängt sich der Verdacht auf, dass man gar
    nicht will, dass diese Person wirklich selbstständig werden
    kann.

Der Weg geht anders: du erfüllst die Kriterien nicht, dann
Ablehnung. Du erhebst einen Widerspruch und erfüllst die
Kriterien jetzt, dann Zustimmung das ganz auch öfters gehen
(Ablehnung - widerspruch - Ablehnung - Widerspruch usw. usw.)
wie schon gesagt: DU hast alles vorab zu erfüllen. Das Amt ist
nciht deine Gedankenstüzte

so werden wir es jetzt versuchen.

  1. Sind diese Kriterien wirklich richtig so?
    Es gibt doch viele Neugründer, die erst nach und nach
    Auftrageber bekommen und dann auch die notwendigen
    Arbeitsmittel besorgen. Es handelt sich schliesslich hier um
    eine Dienstleistung und nicht um ein Warengeschäft.

Ja, aber wenn du die Dienstleistung garnicht erfüllen kannst,
dann hast du auch kein Gewerbe. Ich kann nicht Taxifahrer ohne
Taxi und Konzession sein.

Wie gesagt, bei dieser Dienstleistung muss man halt weder grossartig Arbeitsmittel stellen, noch grossartige Titel aufweisen.
Bis 31.12.03 musste man tatsaechlich einen Meister haben um z.B. Bueroreinigung durchzufuehren (z.B. Toiletten und Einsatz von Chemikalien)
Dies ist aber seit dem 01.01.04 abgeschafft worden.

  1. Stimmt es wirklich, dass die Tätigkeit „Haushaltshilfe“
    nicht freiberuflich ausgeübt werden darf?

allein, daß die Begrifflichkeit bei dir nicht klar ist,
begründet schon die Ablehnung der Behörde. Sie ist somit sogar
eine Hilfe für dich, da u dich erstmal genauesten mit dem
auseinandersetzen solltest, was du da vorhast.

Dies wäre jetzt besonders tragisch, da wir jetzt eine Familie
gefunden hätten, die sie nach einem sehr positiven Probetag
einstellen würde.

siehste auch das: Selbständige werden nicht eingestellt, sie
werden beauftragt.

ok ich muss mir die Formulierungen angewoehnen. Bin halt Angestellter.

  1. Die Finanzbeamtin hat darauf hingewiesen, dass man gegen
    dieser Verweigerung
    Einspruch einlegen kann. Hat man überhaupt Chancen bei
    soetwas?

Es ist kein Urteil, sondern nur die bekanntgabe eines
Prüfungsergebnisses. wenn du wie gesagt das Ergebnis, durch
andere Nachweise und Unterlagen beeinflussen kannst, kannst du
auch eine Änderung erreichen.

  1. Sollte tatsächlich keine Steuernummer erteilt werden und
    sie somit keine Arbeitserlaubnis erteilt werden,

Was hat denn jetzt die Steuernummer mit der Arbeitserlaubnis
zu tun?

Sie kann eben als EU-Buergerin der neuen Beitrittslaender nur als Selbststaendige arbeiten. Dies wird ihr jetzt verwehrt, weil sie keine Steuernummer bekommt. Sollten wird diese Sache jetzt so aktzeptieren(was wir auf alle Faelle nicht machen werden), dann wuerde sie sich hier aufhalten, aber nicht arbeiten. Ich wuerde der deutschen Buerokratie zutrauen, dass dann irgendein anderes Amt auf sie zukommt und sagt, hey sie haben eine Gewerbe angemeldet, aber sind ueberhaupt nicht taetig geworden, dann muessen wir ihnen eben auch die Aufenthaltserlaubnis entziehen, die sie nur wegen der Gewerbeanmeldung bekommen haben.

wird ihr dann
die Aufenthaltserlaubnis auch wieder entzogen?

Ich deke diese ist erteilt, warum sollte sie widerrufen
werden? Sie kann doch auch als angestellte arbeiten.

Sie kann die
Tätigkeiten, die auf ihrem Gewerbeschein sind, nicht ausüben.

Kann sie: sobald sie Rechungen über 5000 euro im Monat
schreibt, werden die Behörden keine Einwände mehr haben, denn
dann ist es offensichtlich, daß diese Gewerbeanmeldung nciht
der Beschaffung von Vorteilen dient, sondern ehrlich
beabsichtigt ist.
gruss

aha. Jeder Selbststaendige muss also mindestens Rechnungen von rund 5000 Euro schreiben, sonst hat er halt Pech. Na ja, wir werden sehen…

Hallo Chris,

danke fuer die Antworten.
Ja wir werden auf alle Faelle Einspruch einlegen.
Heute ruft unsere Bekannte (eine Unternehmensberaterin) mal
dort an und erkundigt sich genau nach der Begruendung. Sie
kann dann besser mit konkreten
Fragen kontern. Sie ist uebrigens 18 Jahre im Geschaeft und
hat von so einem Fall auch noch nie gehoert.
Jetzt doch einfach einen Auftrag annehmen und Rechnungen
stellen, werden wir wohl nicht. Ist jetzt einfach zu heiss,
nicht das wir dann noch richtigen Aerger bekommen.

Wenn die Dame 18 Jahre im Geschäft ist, sollte sie aber auch wissen, was sie als Unternehmensberaterin darf und nicht darf.
Die Vertretung in Steuersachen gehört nicht dazu, wenn sie nicht auch Steuerberaterin oder Rechtsanwältin ist.
Das Finanzamt muss mit ihr nicht einmal sprechen, kann ihr aber ein paar Probleme bereiten.

Grüße
Chris

Hallo,

kennst Du jetzt schon die ofizielle Begründung für die Ablehnung - würde mich wirklich brennend interessieren.

Grüße
Chris