Hallo,
ich bin neu hier im Forum. Ich hoffe diese Anfrage wird nicht zu lang.
Zum eigentlichen Thema:
Ich habe ein tschechische Freundin, die seit dem 01.05.04 (offizieller Eintritt der Tschechei in die EU) bei mir wohnt und angemeldet ist.
Um eine Aufenthaltserlaubnis (und dann die Arbeitserlaubnis) zu bekommen musste sie sich selbständig melden. Für die neuen EU-Länder gelten nämlich Ausnahmeregelungen bezüglich der Aufenthaltserlaubnis und Arbeitserlaubnis.
Da sie fest bei mir wohnt und auch hier arbeiten möchte, sind wir diesen Weg der Gewerbeanmeldung für sie gegangen.
Also hat sie den Gewerbeschein beantragt. Und zwar für die Tätigkeit „Gebäudereinigung“. Dies war kein Problem. Anschliessend (am gleichen Tag und in der gleichen Behörde) hat sie die Aufenthaltserlaubnis für 5 Jahre erhalten.
Wir wussten von Bekannten, dass jetzt das Finanzamt auf sie zukommen würde, wegen der Steuernummer. Eigentlich eine Formsache. Zumindest war es bei einigen Bekannten von mir so, die sich auch selbständig gemacht hatten. Und zwar für die gleiche Tätigkeit.
Sie hat dieses Formular vom FA mit Hilfe von einer Bekannten, die sich im Steuerrecht und Unternehmensrecht auskennt, ausgefüllt.
Nach ca. 2 Wochen kam dann ein zweites Formular. Was z.B. meine anderen Bekannten, die sich selbständig gemacht hatten, nie bekommen haben.
Hier wurde konkret nachgefragt was ihre Auftraggeber seien und was für Art von Verträgen abgeschlossen wurden. Wir konnten nicht viel angeben, da wir erst mit der konkreten Suche anfangen wollten, wenn sie diese Steuernummer erhalten hat.
Nach einer weiteren Woche war ein Zettel in unserem Briefkasten, dass heute ein Finanzbeamter zu einem „unangemeldeten Kontrollbesuch“ da war, aber keiner anwesend war. Und man solle sich umgehend an das Finanzamt wenden.
Dies haben wir auch getan und einen Termin vor Ort ausgemacht.
Dort sind wir mit sämtlichen Unterlagen hingegangen.
Denn wir hatten in der Zwischenzeit doch schon einiges versucht, u.A. hatten wir auch den Gewerbeschein abändern lassen. Wir haben „Haushaltshilfe“ zusätzlich aufgenommen.
Das hatten wir dabei.
-einige Bewerbungen (leider alles Absagen)
-der Gewerbeschein (mit der Änderung)
-einen Vertrag als Subunternehmer von einer grösseren Reinigungsfirma. Volumen ca. 100 €/Monat
-Rechnung über Zeitungsanzeigen
Die Finanzbeamtin behielt sich diese Unterlagen um zu überprüfen, ob ein Unternehmertum vorliegt.
Wir hatten gedacht, dies müsste es jetzt gewesen sein und warteten auf die Steuernummer. Wegen den Weihnachtsfeiertagen und Urlaub hatte sich dies etwas hinausgezögert.
Am 10.01.05 hat meine Freundin noch einmal angerufen, wann denn die Steuernummer erteilt wird.
Tja wir hatten die Rechnung ohne die deutsche Bürokratie gemacht.
Ihr wird die Zuteilung einer Steuernummer verweigert weil sie einige Dinge, die zum Unternehmertum gehören, nicht erfüllt.
z.B.
-nicht genügend Auftraggeber.
Dies kann ich wirklich nicht verstehen. Wie kann man bei einer Neugründung sofort erwarten, dass mehrere Auftraggeber vorhanden sind.
Meinem Verständnis nach müsste man doch bei einer Neugründung noch gar keinen Auftraggeber haben, oder liege ich da falsch?
-nicht genügend Arbeitsmittel.
Sie hat keine Materialien (z.B. Putzmittel und Geräte) oder Bürogeräte (sie nutzt unser Arbeitszimmer als Heimbüro) angegeben.
Dies ist mir auch unverständlich. Warum muss ich den diese Dinge schon vorab haben, bevor ich überhaupt einen Auftrag habe? Und wo soll man diese Dinge überhaupt angeben? Bei den Formularen wurde darauf nicht hingewiesen.
-Haushaltshilfe ist keine selbstständige Tätigkeit
Man kann diese Tätigkeit nur auf Lohnsteuerkarte ausüben.
Wenn das stimmt, warum nimmt dann das Gewerbeamt dies ohne Probleme mit auf den Gewerbeschein auf? Und kassiert auch noch ein zweites mal.
Jetzt die Fragen noch einmal zusammengefasst:
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Seit wann überprüft das FA die Kriterien ob ein Unternehmertum vorliegt?
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Warum wird dann nicht auf etwaige Kriterien hingewiesen, die noch zu Erfüllen sind, bevor man einfach die Steuernummer verweigert. Mir drängt sich der Verdacht auf, dass man gar nicht will, dass diese Person wirklich selbstständig werden kann.
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Sind diese Kriterien wirklich richtig so?
Es gibt doch viele Neugründer, die erst nach und nach Auftrageber bekommen und dann auch die notwendigen Arbeitsmittel besorgen. Es handelt sich schliesslich hier um eine Dienstleistung und nicht um ein Warengeschäft. -
Stimmt es wirklich, dass die Tätigkeit „Haushaltshilfe“ nicht freiberuflich ausgeübt werden darf?
Dies wäre jetzt besonders tragisch, da wir jetzt eine Familie gefunden hätten, die sie nach einem sehr positiven Probetag einstellen würde. -
Die Finanzbeamtin hat darauf hingewiesen, dass man gegen dieser Verweigerung
Einspruch einlegen kann. Hat man überhaupt Chancen bei soetwas? -
Sollte tatsächlich keine Steuernummer erteilt werden und sie somit keine Arbeitserlaubnis erteilt werden, wird ihr dann die Aufenthaltserlaubnis auch wieder entzogen? Sie kann die Tätigkeiten, die auf ihrem Gewerbeschein sind, nicht ausüben.
Für die Antworten bedanke ich mich schon im Vorraus.
Gruss
Al
