Guten Tag zusammen,
nehmen wir an jemand geht einem Minijob auf 400 Euro Basis nach. Dazu beginnt er einen anderen auf 3 Monate befristeten Job und möchte diesen, aus sozialversicherungstechnischen Gründen, als kurzfristige Beschäftigung anmelden.
Darf der Arbeitgeber diese Anmeldeform, obwohl sie ihm keinerlei Nachteile bringt, dem Arbeitnehmer aber Vorteile, ohne Nennung von Gründen einfach verweigern?