Verweigerung der Welpenübergabe

Vorhanden wäre ein Reservierungsvertrag sowie ein Schutzvertrag.
Des weiteren hat der Besitzer des Deckhundes auf Decktaxe verzichtet, wenn er im Ausgleich einen Welpen des Wurfes kostenfrei erhält.

Aufgrund fadenscheiniger, direkt wiederlegbarer Behauptungen (z.B.: keine Zeit für einen Hund wegen Arbeitnehmertätigkeit, Vorwurf des Verkaufes außerhalb Deutschlands,etc) soll der Welpe nun nicht an den neuen
Besitzer übergeben werden.

Außer den oben genannten Verträgen besteht leider kein Schriftstück mit abmachungen in denen irgendwie erwähnt wäre, dass der Besitzer des Deckhundes auf Taxe verzichtet, wenn er einen Welpen erhält.

Züchter meint, die Übergabe in die Hände des neuen Besitzers sei nicht zumutbar. wie erwähnt, fadenscheinig und wiederlegbar. Es ist gut denkbar, dass der Züchter den Welpen verkaufen will zum Eigengewinn.
Besteht das Recht auf den Welpen oder auf Decktaxe auch ohne Vertrag darüber?
Wie käme man an den Welpen weiter noch ran, falls der Züchter ihn definitiv nicht rausgeben will? Reservierungsvertrag vor Gericht gültig?

Ein Welpe für die Decktaxe ist eine durchaus übliche Praxis.
Im Grunde geht es doch um die Bezahlung der Decktaxe und nicht um den Welpen. Ein Schutzvertrag für den Welpen beweist nicht die vertragliche Regelung zur Bezahlung der Decktaxe. Ich denke, ohne Schriftstück wo drin steht „Decktaxe in Höhe von x-Euro oder 1 Welpe“ wird Einklagen wohl kaum Erfolg haben.
Es sei denn es wäre eine Zucht in einem Verband. Dann besteht wohl kaum Zweifel darüber, daß die Decktaxe nicht kostenlos ist, zumal der Deckakt beim Verband registriert ist. Außerdem könnte dann der Verband auch hilfreich bei der Schlichtung sein.

So denke ich als Nicht-RA und ich bin gespannt wie das Rechtskundige beurteilen.

Gruß Steffi

Vorhanden wäre ein Reservierungsvertrag sowie ein
Schutzvertrag.

Hallo,

in dem was genau vereinbart wurde?

Gruß

S.J.

Guten Tag,

im Reservierungsvertrag wurde vereinbart, dass der Hund am 19.07. abgeholt wird und dass die Impfgebühr von 66€ geleistet wurde.
im Schutzvertrag steht drin, dass der Hund artgerecht gehalten wird, er nicht in einem Zwinger oder Kellerloch leben muss, die „Züchter“ Stichproben durchführen dürfen. Des weiteren darf nicht mit dem Hund gezüchtet werden und er darf nur unter narkose kastriert werden.
Angeblich soll gegen die artgerechte Haltung verstoßen worden sein, da es kurzfristig die Idee gab mit Hund für ein paar Tage mitte August nach Belgien zu fahren. Dies wurde allerdings wieder verworfen, da der „Züchter“ dem Vorhaben zu skeptisch gegenüber stand.

Guten Tag,

im Reservierungsvertrag wurde vereinbart, dass …

das ist doch sicher nicht alles, denn …

Angeblich soll gegen die artgerechte Haltung verstoßen worden
sein, da

… der Züchter beruft sich doch ganz offensichtlich auf irgend etwas, was im Vertrag hinsichtlich der Folgen bei nicht artgerechter Haltung geregelt ist.

Gruß

S.J.