Ein Kunde bestellt online ein technisches Gerät (Wert
Hallo!
Es ist doch aber gar nicht so,dass der Kunde immer auf Neulieferung der Ware bestehen kann,wenn der Mangel auch anders,nämlich durch Nachbesserung behoben werden kann.
Siehe Absatz (3) des § 439 BGB.
Es kommt auf die Schwere des Mangels an ob das für den Kunden zumutbar ist.
Dazu ist ja nichts bekannt. Hier geht doch anscheinend um Funktionsausfall.
Und hier soll es sich ja um ein Einzelstück handeln,ein Vorführgerät.
Und das ist doch nun gerade nicht das was man unter Neugerät aus dem Lager versteht.
Ein Vorführgerät ist benutzt.
Das hatte sich sicherlich im Preis entsprechend niedergeschlagen.
MfG
duck313
Moin,
Es ist doch aber gar nicht so,dass der Kunde immer auf
Neulieferung der Ware bestehen kann,wenn der Mangel auch
anders,nämlich durch Nachbesserung behoben werden kann.
Siehe Absatz (3) des § 439 BGB.
Wie du aber nach der Fallschilderung darauf kommst, dass die Lieferung einer mangelfreien Sache hier mit unverhältnismässigen Kosten verbunden ist, müsstest du nochmal erläutern.
Gruß
TET