Lieber Experte,
mein Problem ist Folgendes:
Ich habe fristgerecht zum 31.07. gekündigt.
Mir steht jetzt noch der komplette (Teil-)Urlaub für dieses
Jahr plus 3,5 Tage Resturlaub aus Vorjahr zu. Mein Arbeitgeber
verweigert mir die Genehmigung des Urlaubs mit der Begründung,
dass es unmöglich sei, meinen Arbeitsplatz einem anderen
Kollegen bis Urlaubsbeginn ordentlich zu übergeben, und sagt,
er zahlt mir den Urlaub lieber aus.
Mir ist es jedoch wirklich wichtig, den Urlaub zu bekommen.
Dem anderen Kollegen habe ich bereits alles beigebracht, was
ich selber kann.
Kann denn mein Arbeitgeber mir den Urlaub immer noch
verweigern?
Vielen Dank.
Hallo, nochmal, hatte das Wort -Arbeitsgericht- vergessen
In Ausnahmefällen könnte der AG, den Urlaub schon verweigern und auszahlen. Dass ist immer eine Einzelfallprüfung und lässt sich so, nicht pauschal beantworten. Aber auch dafür gibt es Spielregeln. Das ist nicht ein Freibrief für alle möglichen Spekulationen. Gründe da wären, Katastrophen mit z.B. Toten, oder Havarien die sofort gelöst werden müssen. z.B. Feuer, oder Kühlversagen eines Kühlhaueses bis zum Eintreffen der Reparatur. Ansonsten gilt, alles was planbar ist, kann er AG sich zu jederzeit einen Leiharbeiter von den Leihfirmen holen. Vorrangig, ist immer die Urlaubsnahme. Nachrangig, ist die Auszahlung.
Wenn alles nicht geht, geht, man zum zuständigen Arbeitsgericht und beantragt einen sogenannten Vorläufigen Rechtsschutz. Diese begründet man, bezahlt um die 20 €. Bekommt man später wieder. Und der Arbeitgeber wird innerhalb von 24 Stunden bei Gericht vorgeladen und muß gesetzlich begründen, weshalb es unmöglich ist, den Urlaub zu gewähren.
In der Praxis sieht dass so aus,dass fast alle AG eingeknickt sind, weil sie schon innerhalb von 24 Stunden es gar nicht schaffen, sich auf den Prozeß vorzubereiten. Und bei so etwas verlieren sie in der Regel auch, wenn es nicht tatsächlich unabwendbare Ereignisse gibt. Und soweit bekannt und gesichert ist, gibt es in Deutschland noch keine Hellseherei. 
Übrigens für Gewerkschaftsmitglieder ist es noch einfacher, einfach zum Gewerkschaftsanwalt hin und diese machen dann alles von sich auch weiter.