Verweigerung des Urlaubs bei Kündigung

Liebe/r Experte/in,

mein Problem ist Folgendes:
Ich habe fristgerecht zum 31.07. gekündigt.
Mir steht jetzt noch der komplette (Teil-)Urlaub für dieses Jahr plus 3,5 Tage Resturlaub aus Vorjahr zu. Mein Arbeitgeber verweigert mir die Genehmigung des Urlaubs mit der Begründung, dass es unmöglich sei, meinen Arbeitsplatz einem anderen Kollegen bis Urlaubsbeginn ordentlich zu übergeben, und sagt, er zahlt mir den Urlaub lieber aus.
Mir ist es jedoch wirklich wichtig, den Urlaub zu bekommen.
Dem anderen Kollegen habe ich bereits alles beigebracht, was ich selber kann.

Kann denn mein Arbeitgeber mir den Urlaub immer noch verweigern?

Vielen Dank.

sorry, aber Arbeitssicherheit hat nichts mit Arbeitsrecht zu tun. Daher kann ich zu dem geschilderten Sachverhalt nichts sagen m

MfG.

ckl

Hallo Ellin,

ich kenne zwar die näheren Umstände nicht - aber generell kann er Dir den Urlaub verweigern und muss ihn dann auszahlen.

LG Wolfgang

Hallo, leider ja. Sorry. LG

Das klingt nicht besonders hoffnungsvoll…
Trotzdem danke für die Antwort. Jetzt habe ich wenigstens eine klare Vorstellung davon, was mich erwarten kann, wenn mein Chef seine Meinung nicht ändert.

Tut mir leid, ich dachte, meine Frage fällt noch in den Bereich des Arbeitsrechts. Wieder mal was Neues gelernt.
Und Danke für die Hilfsbereitschaft.

LG

Hallo, Wolfgang.

Danke für die schnelle Rückmeldung.
Deine Antwort klingt nicht besonders hoffnungsvoll. Aber jetzt weiß ich wenigstens, dass ich mit meinem Chef einen Kompromiss schließen soll.

LG Ellin

Hallo! Gemäß Paragraph 7 Absatz 4 BUrlG, muss der Urlaub ausbezahlt werden, wenn er bis wegen Kündigung nicht gewährt werden konnte. Beispiel: Kündigungsfrist ist kürzer als der Urlaubsanspruch oder wegen Krankheit. Nicht aber, weil der Chef nicht möchte. Achtung: die Tage aus 2011 könnten verfallen sein. Ich würde nochmal schriftlich erklären, dass der Anspruch x Tage beträgt und mithin der letzte Arbeitstag der xx. ist. Was will er tun? Kündigen wegen Selbstbeurlaubung? Tage nicht bezahlen? Okay, wenn er wirklich völlig durch den Wind ist, könnte er auf solch abstruse Ideen kommen. Hilft ihm aber nicht. Also : auf jeden Fall schriftlich machen und ggf nochmal gütlich versuchen. Wenn das nichts bringt, würde ich trotzdem meinen Urlaub (wie vorher schriftlich angekündigt) antreten. Ich habe mich jetzt mehrmals wiederholt mit „schriftlich“. Weil das enorm wichtig ist, falls er auf blöde Ideen kommen sollte. Schönen Urlaub und guten Start im neuen Job! Brigitte
Liebe/r Experte/in,

mein Problem ist Folgendes:
Ich habe fristgerecht zum 31.07. gekündigt.
Mir steht jetzt noch der komplette (Teil-)Urlaub für dieses
Jahr plus 3,5 Tage Resturlaub aus Vorjahr zu. Mein Arbeitgeber
verweigert mir die Genehmigung des Urlaubs mit der Begründung,
dass es unmöglich sei, meinen Arbeitsplatz einem anderen
Kollegen bis Urlaubsbeginn ordentlich zu übergeben, und sagt,
er zahlt mir den Urlaub lieber aus.
Mir ist es jedoch wirklich wichtig, den Urlaub zu bekommen.
Dem anderen Kollegen habe ich bereits alles beigebracht, was
ich selber kann.

Kann denn mein Arbeitgeber mir den Urlaub immer noch
verweigern?

Vielen Dank.

zu dieser Frage gibts hier bereits einige sehr gute FAQ und Statements im Forum.
Einfach mal nachschlagen, zu § 7 BUrlG.

MfG
Dan

Lieber Experte,

mein Problem ist Folgendes:
Ich habe fristgerecht zum 31.07. gekündigt.
Mir steht jetzt noch der komplette (Teil-)Urlaub für dieses
Jahr plus 3,5 Tage Resturlaub aus Vorjahr zu. Mein Arbeitgeber
verweigert mir die Genehmigung des Urlaubs mit der Begründung,
dass es unmöglich sei, meinen Arbeitsplatz einem anderen
Kollegen bis Urlaubsbeginn ordentlich zu übergeben, und sagt,
er zahlt mir den Urlaub lieber aus.
Mir ist es jedoch wirklich wichtig, den Urlaub zu bekommen.
Dem anderen Kollegen habe ich bereits alles beigebracht, was
ich selber kann.

Kann denn mein Arbeitgeber mir den Urlaub immer noch
verweigern?

Vielen Dank.

Hallo,

In Ausnahmefällen könnte der AG, den Urlaub schon verweigern und auszahlen. Dass ist immer eine Einzelfallprüfung und lässt sich so, nicht pauschal beantworten. Aber auch dafür gibt es Spielregeln. Das ist nicht ein Freibrief für alle möglichen Spekulationen. Gründe da wären, Katastrophen mit z.B. Toten, oder Havarien die sofort gelöst werden müssen. z.B. Feuer, oder Kühlversagen eines Kühlhaueses bis zum Eintreffen der Reparatur. Ansonsten gilt, alles was planbar ist, kann er AG sich zu jederzeit einen Leiharbeiter von den Leihfirmen holen. Vorrangig, ist immer die Urlaubsnahme. Nachrangig, ist die Auszahlung.

Wenn alles nicht geht, geht, man zum zuständigen und beantragt einen sogenannten Vorläufigen Rechtsschutz. Diese begründet man, bezahlt um die 20 €. Bekommt man später wieder. Und der Arbeitgeber wird innerhalb von 24 Stunden bei Gericht vorgeladen und muß gesetzlich begründen, weshalb es unmöglich ist, den Urlaub zu gewähren.

In der Praxis sieht dass so aus,dass fast alle AG eingeknickt sind, weil sie schon innerhalb von 24 Stunden es gar nicht schaffen, sich auf den Prozeß vorzubereiten. Und bei so etwas verlieren sie in der Regel auch, wenn es nicht tatsächlich unabwendbare Ereignisse gibt. Und soweit bekannt und gesichert ist, gibt es in Deutschland noch keine Hellseherei. :wink:

Übrigens für Gewerkschaftsmitglieder ist es noch einfacher, einfach zum Gewerkschaftsanwalt hin und diese machen dann alles von sich auch weiter.

Lieber Experte,

mein Problem ist Folgendes:
Ich habe fristgerecht zum 31.07. gekündigt.
Mir steht jetzt noch der komplette (Teil-)Urlaub für dieses
Jahr plus 3,5 Tage Resturlaub aus Vorjahr zu. Mein Arbeitgeber
verweigert mir die Genehmigung des Urlaubs mit der Begründung,
dass es unmöglich sei, meinen Arbeitsplatz einem anderen
Kollegen bis Urlaubsbeginn ordentlich zu übergeben, und sagt,
er zahlt mir den Urlaub lieber aus.
Mir ist es jedoch wirklich wichtig, den Urlaub zu bekommen.
Dem anderen Kollegen habe ich bereits alles beigebracht, was
ich selber kann.

Kann denn mein Arbeitgeber mir den Urlaub immer noch
verweigern?

Vielen Dank.

Hallo, nochmal, hatte das Wort -Arbeitsgericht- vergessen

In Ausnahmefällen könnte der AG, den Urlaub schon verweigern und auszahlen. Dass ist immer eine Einzelfallprüfung und lässt sich so, nicht pauschal beantworten. Aber auch dafür gibt es Spielregeln. Das ist nicht ein Freibrief für alle möglichen Spekulationen. Gründe da wären, Katastrophen mit z.B. Toten, oder Havarien die sofort gelöst werden müssen. z.B. Feuer, oder Kühlversagen eines Kühlhaueses bis zum Eintreffen der Reparatur. Ansonsten gilt, alles was planbar ist, kann er AG sich zu jederzeit einen Leiharbeiter von den Leihfirmen holen. Vorrangig, ist immer die Urlaubsnahme. Nachrangig, ist die Auszahlung.

Wenn alles nicht geht, geht, man zum zuständigen Arbeitsgericht und beantragt einen sogenannten Vorläufigen Rechtsschutz. Diese begründet man, bezahlt um die 20 €. Bekommt man später wieder. Und der Arbeitgeber wird innerhalb von 24 Stunden bei Gericht vorgeladen und muß gesetzlich begründen, weshalb es unmöglich ist, den Urlaub zu gewähren.

In der Praxis sieht dass so aus,dass fast alle AG eingeknickt sind, weil sie schon innerhalb von 24 Stunden es gar nicht schaffen, sich auf den Prozeß vorzubereiten. Und bei so etwas verlieren sie in der Regel auch, wenn es nicht tatsächlich unabwendbare Ereignisse gibt. Und soweit bekannt und gesichert ist, gibt es in Deutschland noch keine Hellseherei. :wink:

Übrigens für Gewerkschaftsmitglieder ist es noch einfacher, einfach zum Gewerkschaftsanwalt hin und diese machen dann alles von sich auch weiter.