Jemand kauft sich vor einigen Monaten eine Eigentumswohnung in einem Objekt mit 7 Wohnungen. Neben ihm bewohnt nur ein weiterer Eigentümer seine Wohnung selbst, die restlichen 5 Wohnungen sind von den verschiedenen Eigentümern vermietet. Um die Verwaltung des Objektes kümmert sich eine Immobilienverwaltungsfirma, welche ihm den Zugang zum Heizungsraum ohne „Aufsicht“ der Hausverwaltung bzw. des traditionell für den Verwalter tätigen Heizungsbauunternehmens verweigert. Da seine Fußbodenheizung von der gemeinschaftlichen Gasheizungsanlage im Keller versorgt wird und diese überholt werden muss, er aber keine Fremdfirma, die ihm Kosten verursachen würde, damit beauftragen möchte, da ein Freund von ihm als selbständiger Handwerksmeister die Reparatur kostenlos vornehmen würde, stehe en nun vor einem Problem: Kann ihm sein Verwalter, der sich auf einen Eigentümerversammlungsbeschluss vor seiner Zeit beruft, den Handwerker vorschreiben, der für die Reparatur in seiner Wohnung auch Zugang zum „Gemeinschaftseigentum Heizungsraum“ im Keller benötigt?
Problem: Kann ihm sein Verwalter, der sich auf einen
Eigentümerversammlungsbeschluss vor seiner Zeit beruft, den
Handwerker vorschreiben, der für die Reparatur in seiner
Wohnung auch Zugang zum „Gemeinschaftseigentum Heizungsraum“
im Keller benötigt?
Ja.