Ein Arbeitgeber will ein Arbeitnehmer wegen Know-how Transfer für mindestens 6 Monaten auf eine Dienstreisereise schicken, kann der Arbeitnehmer dies verweigern?
Im Arbeitsvertrags steht folgende Satz: „Er/Sie kann auch mit anderen Aufgaben betraut werden, die seinem/ihren Kenntnissen und Fähigkeiten entsprechen. Herr/Frau ist damit einverstanden, seine Dienste zeitweise auch bei Gesellschaften zu erbringen, die mit der Firma, insbesondere gesellschaftsrechtlich, verbunden sind.
Die Firmen sind nicht Gesellschaftlich verbunden.
Droht eine Fristlose Kündigung?
Hallo,
Also von Dienstreise kann da wohl keine Rede sein. Wenn SIe eh den Verdacht haben, es handele sich um die Vorbereitung einer fristlosen Kündigung, kommt die ja dann eh früher oder später. Dann kann man das abkürzen und mithilfe eines DIenstgesprächs und bei schon entsprechend vergiftetem Klima mithilfe eines Anwalts im Hintergrund für Klärung sorgen.
Im Hintergrund würde ich mir jetzt eh einen guten Anwalt um ein Beratungsgespräch bitten. Das kostet zwar ( i.d.R. unter 200.- EURO ) man läuft aber auch nicht Gefahr einen taktischen Fehler zu begehen. Gerade wenn man sich unsicher ist, ob da eine Kündigung in der Luft liegt, mit SIcherheit eine preiswerte Absicherung. Der ANwalt muss ja nicht direkt Kontakt mit AG aufnehmen.
Gruss
Danke
Kann mich der AG wegen verweigerung Kündigen?
Wie alles im deutschen Arbeitsrecht- sehr uneindeutig. Schließlich hast du deine Arbeitskraft nur für einen bestimmten Zeitraum am Tag zur Verfügung gestellt. Und noch lange nicht alle Arbeitsverträge sind in allem gültig nur weil es da steht. Gesetz bricht Vertrag. Aber noch einmal- am besten jetzteinen Anwalt um Rat fragen, das kostet nicht die Welt und wenn es nur Vorbeugend ist. Das macht der Arbeitgeber schließlich auch regelmäßig
Gruss
Volker
Danke
Gibt es eine Dienstreiseordnung im Betrieb?
Am besten den Betriebsrat nach diesem Regelwerk fragen.
Frag nach Spesen und Vergütung. Darin muss alles geregelt sein.
Wie ist im Arbeitsvertrag das Aufgabengebiet des Mitarbeiters beschrieben?
Danke.
Hallo,
Droht eine Fristlose Kündigung?
Das eher nicht. Aber glücklich macht man damit auch keinen Arbeitgeber …
Gibt es in der Nähe keine verbundene Firma, könnte der Passus im Arbeitsvertrag darauf hindeuten, dass eine befristete Versetzung an eine weiter entfernte Firma immer schon im Bereich der Möglichkeiten lag. Die Formulierung „insbesondere gesellschaftsrechtlich“ erlaubt auch ausdrücklich die (befristete) Versetzung an eine „verbundene“ Firma.
Kündigung - insbesonders fristlos - ist nach den hier vorliegenden Beschreibungen ausgeschlossen.
rambam
Hallo,
leider kann ich diese Frage nicht beantworten!
Viele Grüße
Oliver Mader
Hallo,
die Verbindung muss nur insbesondere, also nur beispielhaft gesellschaftsrechtlicher Natur sein, eine nicht gesellschaftsrechtliche Verbindung wäre eine zB über einen Werkvertrag, bei dem auch Personal für die Bedienung der Maschine gestellt wird. Auch das wäre vom Vertrag umfasst. Ob „zeitweise“ transparent ist, darf bezweifelt werden, aber generell bestimmt der AG den Arbeitsort im Rahmen billigen Ermessens. Da kann man nur anhand der Gesamtumstände, Position, Gehalt, Unterhaltspflichten, räumliche Entfernung, Heimfahrten, Spesen einerseits und betriebliche Notwendigkeit andererseits beurteilen, ob das noch zulässig ist. Da sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen.
VG
EK
Danke , ich werde mich bei einen Fachanwalt informieren bzw. beraten lassen.
Gruß Radomir
Also: „Mit anderen Arbeiten betraut“ ist noch nicht dasselbe wie " an einem anderen Ort". Sehen Sie mal im Arbeitsvertrag nach, ob da eine Versetzungs- und/oder Dienstreiseklausel steht: Wenn nicht, kann m.E. eine so lange Dienstreise nicht durch Weisung angeordnet werden - aber man muss da vorsichtig sein: ArbeitgeberInnen sind da mit dem Vorwurf „Arbeitsverweigerung!“ schnell bei der Hand.
Besser also erst einmal eine Anwältin / einen Anwalt aufsuchen Noch besser ist man natürlich Gewerkschaftsmitglied, wenn man abhängig beschäftigt ist…
Gruß
Eifwanderer