Verweigerung : Einsicht in Kaufvertrag bei Erbe

Meine Mutter bewohnte nach dem Tod meines Vaters allein ein Haus. Sie ist jetzt in einem Altersheim. Mein Bruder hat das Haus von meiner Mutter gekauft. Er hat mich davon in Kenntnis gesetzt und will mich auszahlen. Er hat mir nur den Vorvertrag zum Erwerb des Hauses ausgehändigt. Er verweigert mir die Einsicht in den letzt gültigen Kaufvertrag. Begründung: Das geht mich nichts an!
Aus der mir zustehenden Summer wird ein Anteil einbehalten und dieser Betrag wird auf ein Konto eingezahlt zur Absicherung von Eventualitäten meiner Mutter.

Meine Frage: Kann mein Bruder als Käufer des Hauses mir die Einsicht in den notariellen Kaufvertrag verweigern? In diesem Vertrag steht die Abwicklung und die Höhe des Kaufpreise und der sich daraus ergebende mir zustehende Anteil.

Notarielle Urkunden -wie dieser Kaufvertrag- stehen nur den direkt am Vertrag Beteiligten in Abschrift oder Ausfertigung zu. Sie haben also keinen Anspruch hierauf. Es gibt zwei Wege: Sie beauftragen einen am Ort des Grundbuchamtes sesshaften Notar mit der Einsichtnahme in die Grundakten des Grundbuchamtes zu dieser Immobilie. Hierzu ist allerdings die Grundbuchbezeichnung nötig. Diese müssen Sie oder der Notar notfalls beim Katasteramt erfragen. In der genannten Akte wird sich der Vertrag befinden. Vermutlich wird Ihnen der Notar die gewünschte Vertragsklausel zur Kenntnis geben.
Wenn nein, dann müsssen Sie leider den Tod der Mutter abwarten, um dann im Wege der erbrechtlichen Ansprüche Kenntnis zu erlangen.

Sehr geehrter Herr Gintemann,

vielen herzlichen Dank für Ihre Antwort. Sie haben mir in meiner Angelegenheit sehr gut weitergeholfen.
Mit freundlichen Grüßen
-silly-