ich habe 2 generelle Fragen zu einer Zeugenaussage:
Wenn man gegenüber der Polizei eine Aussage machen soll, kann man ja generell die Aussage verweigern, oder? Nur der Staatsanwaltschaft gegenüber muss man aussagen, abgesehen von sehr eingeschränkten Gründen (Verwandschaft mit Betroffenden, sich selbst belasten, …). Habe ich dies richtig verstanden?
Sofern man gegenüber der Polizei im ersten Schritt die Aussage verweigert, kann man dann trotzdem noch nachträglich eine Aussage machen? Oder ist dies nicht möglich bzw. diese nicht mehr gültig?
ich habe 2 generelle Fragen zu einer Zeugenaussage:
Wenn man gegenüber der Polizei eine Aussage machen soll,
kann man ja generell die Aussage verweigern, oder? Nur der
Staatsanwaltschaft gegenüber muss man aussagen, abgesehen von
sehr eingeschränkten Gründen (Verwandschaft mit Betroffenden,
sich selbst belasten, …). Habe ich dies richtig verstanden?
Ja
Sofern man gegenüber der Polizei im ersten Schritt die
Aussage verweigert, kann man dann trotzdem noch nachträglich
eine Aussage machen? Oder ist dies nicht möglich bzw. diese
nicht mehr gültig?
Die Nachträgliche Zeugenaussage, wäre dann die bei Gericht ( Staats ode rAmtsanwaltschaft ). Wenn ein Termin zur Zeugenaussage bei der Polizei nicht wahrgenomen wurde, wird das Aktenkundig gemacht und die Akte weitergeleitet.