Verweigerung Verlegung Krankenhaus

Hallo,

angenommen ein Patient wünscht die Verlegung in ein anderes Krankenhaus, da er in dem Krankenhaus, in welchem er derzeit liegt, nicht mehr weiter behandelt werden möchte, das Krankenhaus weigert sich jedoch den Patienten zu verlegen. Ist das dann Freiheitsberaubung?

Medizisch gibt es keinen Grund weshalb der Verlegung nicht entsprochen werden könnte…

Kann dann die Polizei eingeschaltet werden? Aufgrund einer Lähmung ist der Patient „hilflos“.

Danke

Hallo!

Das Krankenhaus muss auch nicht für eine Verlegung sorgen.
Jeder Patient kann die Behandlung abbrechen,nach Hause gehen(wenn eben möglich) oder er muss sich(seine Angehörigen) um eine Verlegung/Transport kümmern.

Man kann sich schließlich selbst in ein anderes Krankenhaus begeben. Wie das dann organisatorisch funktioniert,ist eine andere Sache.
Es ist jedenfalls eine reine Abrechnungssache.
Dazu muss auch die Krankenkasse zustimmen,wenn man diese Kosten nicht selbst tragen will oder kann.

Freiheitsberaubung und damit strafbar wäre es,wenn das Krankenhaus den Patient trotz Wunsch nicht entlässt. Die dort nicht mehr gewünschten Behandlungen wären Körperverletzung.
Das macht aber kein Arzt oder Krankenhaus. Man muss es eben nur ausdrücklich so fordern.

mfG
duck313

Hallo,

angenommen ein Patient wünscht die Verlegung in ein anderes
Krankenhaus, da er in dem Krankenhaus, in welchem er derzeit
liegt, nicht mehr weiter behandelt werden möchte,

ist er sich über die Kosten dieser Entscheidung bewußt und bereit, diese zu tragen ?

Wenn ja, sollte der Hinweis auf die Einschaltung eines Rechtsanwaltes Wunder wirken.

Gruß

Nordlicht